221. Sitzung des Planungsausschusses, 28.02.2012
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 3
Landesplanung
c) Räumliche Abgrenzung der Planungsregionen
Anlagen:
1 Stellungnahme der drei Vorsitzenden vom 05.10.2011
2 Charts zur Verflechtung des Landkreises Erding in der Region München
I. VORTRAG
Die drei Vorsitzenden des Regionalen Planungsverbands haben bereits am 05.10.2011 auf Aufforderung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zur Überprüfung der räumlichen Abgrenzung der Planungsregionen Stellung genommen. Die Mitglieder des Regionalen Planungsverbands stimmen dieser Haltung ganz überwiegend zu (Anlage 1). Die Gemeinden, Städte und Märkte des Landkreises Erding wollen sich allerdings eventuell mit Nachbarlandkreisen zu einer gemeinsamen Region zusammenschließen.
1. Auf Einladung des Wirtschaftsministeriums hat am 19.01.2012 eine Besprechung zur diskutierten Änderung der räumlichen Abgrenzung der Planungsregionen 14, 18 und 13 stattgefunden. Auf diesem Treffen waren die Vertreter der Landkreise Mühldorf, Altötting, Erding, Landshut, Rottal/Inn, und Dingolfing/Landau sowie der Stadt Landshut und der drei Regionalen Planungsverbände Landshut, München und Südostoberbayern anwesend. Neben unterschiedlichen Auffassungen über einen Neuzuschnitt war man sich einig, dass eine Entscheidung über die Änderung von Planungsregionen auf nachvollziehbaren und objektivierbaren Kriterien beruhen muss. Insbesondere spielen die gegenseitigen Verflechtungen eine wesentliche Rolle. Der Vorsitzende des Regionalen Planungsverbands München, Herr 1. Bürgermeister Rainer Schneider, hat deutlich gemacht, dass der Regionale Planungsverband München kein Interesse an einer Vergrößerung der Region hat. Andererseits seien die Verflechtungen des Landkreises Erding mit den Landkreisen und der Stadt München innerhalb der Region München bei weitem höher als in andere Richtungen.
2. Die Frage nach dem Zuschnitt der Regionalen Planungsverbände ist im Bayerischen Landesentwicklungsprogramm geregelt. Das LEP ist eine Verordnung der Staatsregierung mit Zustimmung des Bayerischen Landtags. Der Ministerrat soll noch im Frühjahr über das LEP und damit auch die räumlichen Abgrenzungen der Regionen beschließen. Im Rahmen der darauf folgenden Anhörung mit einer Frist von voraussichtlich drei Monaten hat auch der Regionale Planungsverband München Gelegenheit zur Stellungnahme.
In der oben genannten Diskussion wurde auch eingebracht, dass Kriterien für eine Abgrenzung sich auf die Pflichtaufgaben der Regionalen Planungsverbände beziehen müssen und nicht auf weitere Aufgaben, die nach dem Entwurf des Landesplanungsgesetzes als Aufgabenbereiche des Regionalplans grundsätzlich ausgeschlossen werden (z. B. Schulen, Soziales, Bildung).
3. Auf dem Termin am 19.01.2012 wurde auch angesprochen, dass Rückmeldungen zu den räumlichen Grundlagen der Verflechtungen beim Ministerium eingereicht werden können. In der Region München betrifft dies den Landkreis Erding. Diskutiert wurde eine Verlagerung des Landkreises Erding und des Landkreises Mühldorf aus den bisherigen Regionen München und Südostoberbayern in eine neu zugeschnittene Region Landshut.
Die grundsätzliche Haltung des Regionalen Planungsverbands (Schreiben der Vorsitzenden vom 05.10.2011, Anlage 1) ist Maßstab für die Beurteilung zur Verflechtung des Landkreises Erding mit den anderen Teilen der Region München. Im Ergebnis sind die Verflechtungen des Landkreises Erding und seiner Bürger mit den restlichen Teilen der Region München, insbesondere der Landeshauptstadt München und dem Landkreis München, erheblich größer als mit anderen benachbarten Landkreisen, wie z. B. Mühldorf und Landshut. Aus Sicht des Regionalen Planungsverbands München liegen deshalb die Voraussetzungen für eine Änderung des Zuschnitts der Region München nicht vor. Das ergibt sich aus folgendem:
a) Die Charts der Anlage 2 gehen auf die strukturelle Verflechtung des Landkreises Erding bei den Pendlern, bei Wanderungsströmen und bei Verkehrsbeziehungen ein:
b) Hinzu kommt:
4. Der Regionale Planungsverband sollte dem Wirtschaftsministerium als Entscheidungshilfe für die räumliche Abgrenzung der Regionen die in dieser Drucksache genannten Argumente und Tatsachen zuleiten.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Vorsitzende wird beauftragt, dem Wirtschaftsminister die in dieser Drucksache genannten Argumente und Fakten zur Verflechtung des Landkreises Erding in der Region München, mit der Bitte um Berücksichtigung zu übermitteln.
i.A.
Breu
Geschäftsführer