222. Sitzung des Planungsausschusses, 24.04.2012
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 2
Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter
I. VORTRAG
In der 54. Verbandsversammlung am 22.06.2010 wurde Erster Bürgermeister Schneider als Vorsitzender, Landrat Fauth als 1. Stellvertreter und OB Ude als 2. Stellvertreter gewählt.
Gemäß § 12 Abs. 2 der Verbandssatzung des Regionalen Planungsverbands München (VS) werden der Verbandsvorsitzende und seine beiden Stellvertreter auf die Dauer von zwei Jahren, falls sie Inhaber eines kommunalen Wahlamts eines Verbandsmitglieds sind, höchstens bis zum Ablauf dieses Amts gewählt. In der 57. Verbandsversammlung sind deshalb Neuwahlen durchzuführen. Nach § 12 Abs. 1 VS werden der Verbandsvorsitzende und seine Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird die Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt (§ 8 Abs. 9 VS).
Maßgebend für den Stimmenwert der Verbandsräte ist die jeweilige Einwohnerzahl eines Verbandsmitglieds. Für jeweils angefangene 1000 Einwohner erhält jeder Verbandsrat eine Stimme. Zur Ermittlung der Einwohnerzahlen sind für die Verbandsversammlung am 12.06.2012 die Einwohnerzahlen zum 31.12.2009 heranzuziehen (§ 8 Abs. 7 VS). Kein Verbandsmitglied erhält mehr als 40 % der Stimmen.
Die Bestellung des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter kann auch durch Beschluss in offener Abstimmung erfolgen, wenn für die Person des Verbandsvorsitzenden oder eines Stellvertreters jeweils nur ein Vorschlag vorliegt und kein anwesender Verbandsrat widerspricht (§ 8 Abs. 9 Satz 2 VS).
Es wird vorgeschlagen, in der Verbandsversammlung einen Wahlausschuss zu bestellen und ihm die Durchführung der Wahlen nach Maßgabe der Verbandssatzung und der Geschäftsordnung zu übertragen.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Die Verbandsversammlung bestellt für die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seines 1. und 2. Stellvertreters einen Wahlausschuss und überträgt ihm die Durchführung der Wahlen nach Maßgabe der Verbandssatzung und der Geschäftsordnung.
i.A.
Breu
Geschäftsführer