Sitzung 3. Dezember 2013

Drucksache Nr. 30/13

230. Sitzung des Planungsausschusses, 03.12.2013

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 1 
Mitwirkung des RPV München bei Raumordnungsverfahren; Errichtung eines Windparks im Denklinger Rotwald durch die Gemeinden Denklingen und Fuchstal, Landkreis Landsberg am Lech

Anlage:

Übersicht über den Windpark Denklingen / Fuchstal

   

I. VORTRAG

1. Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München (RPV) am Raumordnungsverfahren für die Errichtung eines Windparks im Denklinger Rotwald. 50 Windkraftanlagen sollen auf einer Fläche von insgesamt 2.023 ha errichtet werden. Die Gesamthöhe der Anlagen beträgt 200 m bis 230 m (inklusive Rotoren). Das Plangebiet liegt im Süden der Gemeinde Fuchstal und im Südwesten der Gemeinde Denklingen.

Die Fläche für den Windpark ist eine in Aufstellung befindliche kommunale Konzentrationsfläche für Windkraft, die in einem sachlichen Teilflächennutzungsplan der Gemeinden Apfeldorf, Denklingen, Kinsau, Rott und des Marktes Dießen am Ammersee, Fuchstal, Reichling und Vilgertshofen liegt.

Die Erschließung erfolgt von Norden über die A 96 und die B 17. Die betroffenen Ortschaften können alle umfahren werden.

Der Mindestabstand der Wohnbebauung von Dienhausen (Gemeinde Denklingen) zur nächstgelegenen Anlage beträgt ca. 1,3 km, das nächstgelegene Wohnhaus in Dietlried (Gemeinde Schwabsoien) liegt in 700 m Entfernung.
 

2. Grundsätzliche regionalplanerische Bedenken gegen die Errichtung des Windparks bestehen nicht.

a) Der geplante Windpark, der einen Stromverbrauch von 70.000 bis 100.000 Haushalten decken könnte, dient dem regionalplanerischen Erfordernis, ein ausreichendes und sicheres Energieangebot für die angestrebte wirtschaftliche Entwicklung und die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung zur Verfügung zu stellen (vgl. Regionalplan München G 2.10.1). Dabei soll umweltfreundlichen Formen der Energieversorgung der Vorrang eingeräumt werden (Regionalplan München B IV Z 2.10.2).
 
b) Das Ziel des Regionalplans B IV Z 2.10.4, nach dem Standorte für Windkraftanlagen nur ausgewiesen werden sollen, wenn sie das Orts- und Landschaftsbild sowie den Naturhaushalt nicht stören, sowie die Lage des Windparks im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet sprechen nicht grundsätzlich gegen die Realisierung des Windparks. Zur Begründung wird auf die Stellungnahme des Regionsbeauftragten (Seite 2 unten und 3) verwiesen.
 
c) Allerdings liegt das nächste Wohngebäude im Süden des Windparks erheblich näher an einer möglichen Windkraftanlage als der Mindestabstand der Wohnbebauung im Gemeindegebiet Denklingen bzw. Fuchstal beträgt (700 m einerseits, 1,3 km andererseits). Die Mindestabstände sollen angeglichen werden.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der RPV München erhebt gegen die Errichtung eines Windparks im Denklinger Rotwald durch die Gemeinden Denklingen und Fuchstal Windpark GmbH & Co. KG unter folgenden Bedingungen keine regionalplanerischen Bedenken:
     
    a) Der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung in allen umliegenden Gemeinden beträgt mindestens 1,3 km;
     
    b) die verkehrliche Anbindung des Windparks erfolgt außerhalb der umliegenden Ortschaften;
     
    c) die Windkraftanlagen werden möglichst in einheitlicher Formation mit einheitlichem Anlagentyp, das Relief berücksichtigend, in die Landschaft eingefügt;
     
    d) die temporären, baubedingten Rodungsflächen werden schnellstmöglich wieder aufgeforstet;
     
    e) die interne Erschließung folgt weitestgehend dem bestehenden Wegenetz und führt zu keinen nennenswerten Zerschneidungen infolge Wegeneubau;
     
    f) die Netzanbindung erfolgt über ein Erdkabel, das in die bereits bestehenden Wege eingepflügt wird;
     
    g) die Tages- und Nachtkennzeichnung zur Gefahrenkennung der Windkraftanlagen wird auf das zulässige Mindestmaß beschränkt;
     
    h) bei Betriebseinstellung werden die Windkraftanlagen vollständig zurückgebaut und die Standflächen wieder aufgeforstet.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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