264. Sitzung des Planungsausschusses am 06.12.2022
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsauschuss
TOP 1 Magistrale für Europa, Vereinsgründung
Anlagen:
1. Geplante Satzung des Vereins Main Line for Europe e. V.
2. Beitragsordnung Main Line for Europe e. V.
3. Vorlage TOP 6 der 258. PA-Sitzung vom 13.07.2021
4. Flyer
I. VORTRAG
Der Regionale Planungsverband München (RPV) ist über 20 Jahren Mitglied in der Initiative „Magistrale für Europa“. In loser Zusammenarbeit setzen sich die an der Bahnstrecke Paris – Strasbourg – München – Wien – Budapest/Bratislava gelegenen Städte, Regionen und Industrie- und Handelskammern für den Ausbau der Schieneninfrastruktur auf der gesamten Magistrale zur Beschleunigung des Personenverkehrs und Kapazitätserweiterung für den Schienengüterverkehr ein. Zuletzt wurde in der Planungsausschusssitzung am 13.07.2021 über die Magistrale und die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 23.06.2021 berichtet (siehe Anlage 3).
Die Mitgliedschaft des RPV in der Initiative dient der Umsetzung des Regionalplanziels B III Z 2.2.1, wonach die Magistrale angebaut werden muss, insbesondere im Abschnitt München – Mühldorf – Freilassing.
1. Bisher hatte sich der RPV mit einem Finanzierungsbeitrag von zuletzt 1.500 € pro Jahr an der Initiative beteiligt. Wie am 13.07.2021 schon berichtet, hat die Hauptversammlung der Magistrale am 23.06.2021 u. a. beschlossen, die Zusammenarbeit zukünftig in Rechtsform eines e. V. nach deutschem Recht weiter zu verfolgen. Seither haben der Vorsitzende, Oberbürgermeister Frank Mentrup, Karlsruhe, und die Geschäftsführerin, Annika Hummel, dieses Projekt vorangetrieben. Gemeinsam mit den Mitgliedern wurden eine Satzung und eine Beitragsordnung abgestimmt. Um den internationalen Charakter der Zusammenarbeit zu betonen, heißt die Initiative zukünftig „Main Line for Europe e. V.“.
Der Verein erhielt auch nach mehreren Verhandlungen mit dem zuständigen Finanzamt leider keine Gemeinnützigkeit zuerkannt. Das Finanzamt steht auf dem Standpunkt, dass ausschließlich Umwelt- und Klimaschutz als Zwecke des Vereins eine entsprechende Gemeinnützigkeit begründen könnten. Ausweislich § 2 der beiliegenden Satzung ist der Zweck des Vereins darüber hinaus die Förderung des Ausbaus einer nachhaltigen Schieneninfrastruktur zwischen Paris und Budapest/Bratislava, Verkehrsverlagerung auf die Schiene und Anbindung der Regionen an das europäische Schienennetz. Sie dient den Zielen des Umwelt- und Klimaschutzes und letztlich einer Vertiefung der europäischen Integration.
2. Die Mitglieder der Initiative legen bis zum Jahresende 2022 ihren Gremien den abgestimmten Entwurf der Satzung und der Beitragsordnung mit der Bitte vor, den Beitritt der jeweiligen Organisation gemäß der in Anlage 1 und 2 beiliegenden Satzung und Beitragsordnung zu beschließen.
3. Für die Mitglieder, also auch den RPV, sind ausweislich der Satzung und der Beitragsordnung keine über die jährlichen Beiträge hinausgehenden finanziellen Verbindlichkeiten vorgesehen. Gemäß § 5 der Beitragsordnung sind zur Finanzierung besonderer Vorhaben, die über das laufende Geschäft hinausgehen, Sonderumlagen nötig. Jedoch können Mitglieder, die sich an solchen Projekten nicht beteiligen, zu den Sonderumlagen nicht herangezogen werden. Konsequenterweise bedarf die Festsetzung der Höhe projektbe-
zogener Sonderumlagen lediglich der Zustimmung der Mitglieder, die sich dazu extra verpflichten.
Der RPV hat nach wie vor zusammen mit dem Regionalen Planungsverband Südlicher Oberrhein den geringsten Jahresbeitrag aufzubringen. Statt bisher 1.500 € jährlich zukünftig 2.000 €. Weitergehende finanzielle Lasten entstehen dem RPV durch den Beitritt zum e. V. nicht.
Beiträge können gemäß § 4 Ziffer 4 der Satzung erhöht werden. Dafür ist eine Mehrheit von zwei Drittel in der Mitgliederversammlung Anwesenden erforderlich. Es besteht eine jährliche Kündigungsmöglichkeit gemäß § 3 Ziffer Buchst. 5 a der Satzung.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Regionale Planungsverband München tritt dem Verein „Main Line for Europe e. V.“ auf der Grundalge der beiliegenden Satzung und Beitragsordnung mit Wirkung zum 01.01.2023 bei.
i.A.
Breu
Geschäftsführer