

276. Sitzung des Planungsausschusses am 14.04.2026
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsauschuss
TOP 2 Fortschreibung des Regionalplans München:
26. Änderung, Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie
Anlagen:
I. VORTRAG
Der Sachvortrag kann der Präsentation, Anlage 1 der Drucksache, entnommen werden.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Planungsausschuss bestätigt und beschließt die Abwägungsvorschläge des Regionsbeauftragten in der Auswertungstabelle zum zweiten Beteiligungsverfahren, Stand 27.03.2026 (Anlage 2 zur Drucksache) der im zweiten Beteiligungsverfahren zur 26. Änderung des Regionalplans München, Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie, Stand 02.12.2025 eingegangenen Stellungnahmen.
3. Der Planungsausschuss beschließt den entsprechend dem gefassten Abwägungsbeschluss angepassten Fortschreibungsentwurf zur 26. Änderung des Regionalplans München, Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie samt Anlagen. Er beauftragt den Verbandsvorsitzenden hierzu die Verbindlicherklärung bei der höheren Landes-
planungsbehörde zu beantragen und die Regionalplanfortschreibung als Rechtsverordnung in Kraft zu setzen.
4. Der Planungsausschuss stellt fest, dass die Summe aller Vorranggebiete Windenergie im Fortschreibungsentwurf zur 26. Änderung des Regionalplans München, Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie mit dem im Ziel 6.2.2 des Landesentwicklungsprogramms Bayern genannten Flächenbeitragswert in Einklang steht ebenso wie mit den Teilflächenzielen nach § 3 Abs. 1 und 2 Windenergiebedarfsflächengesetz. Der Planungsausschuss beauftragt den Verbandsvorsitzenden mit der Verordnung über die Regionalplanfortschreibung das Erreichen des Flächenziels bekannt zu machen.
5. Der Planungsausschuss beschließt zudem die Einleitung eines Verfahrens zur Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie als Beschleunigungsgebiete nach § 28 Abs. 2 Raumordnungsgesetz. Der Geschäftsführer und der Regionsbeauftragte werden beauftragt dem Planungsausschuss einen entsprechenden Entwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.
i.A.
Wißmann
Geschäftsführer