

68. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München am 25.06.2026
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung
TOP 3 Änderungen der Satzung des Regionalen Planungsverbands München über die Entschädigung der Mitglieder der Verbandsver-
sammlung, des Planungsausschusses und des Verbandsvor-
sitzenden
– Anpassung der Entschädigungssätze
I. VORTRAG
Die auf § 15 der Satzung des RPV beruhende Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Verbandsversammlung, des Planungsausschusses und des Verbandsvorsitzenden betrifft die Reisekostenvergütung für Verbandsräte, die kraft Amts der Verbandsversammlung angehören, die Entschädigung des Verbandsvorsitzenden, Sitzungsgeld für die sonstigen Verbandsräte und die Entschädigung für nachgewiesenen Verdienstausfall für sonstige Verbands-
räte.
Die Höhe der Reisekostenvergütung, des Sitzungsgeldes und die pauschalierte Verdienstausfallentschädigung für Selbständige wurde zuletzt im Jahr 2020 von je 22 € auf je 27 € angehoben. Zum gleichen Zeitpunkt wurde die Entschädigung des Verbandsvorsitzenden von 500 € monatlich auf 600 € monatlich erhöht.
Es wird vorgeschlagen die Reisekostenvergütung gemäß § 1 Ziffer 1 der Entschädigungssatzung, die Höhe des Sitzungsgelds gemäß § 1 Ziffer 3, die Entschädigung für nachgewiesenen Verdienstausfall gemäß § 1 Ziffer 4 von jeweils 27 Euro auf 30 Euro zu erhöhen.
Die Entschädigung des Verbandsvorsitzenden (§ 1 Ziffer 2 der Entschädigungssatzung) soll auf 700 Euro monatlich festgesetzt werden.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Regionale Planungsverband München beschließt die folgende Änderungssatzung:
„Änderungssatzung
der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Verbands-
versammlung, des Planungsausschusses und des Verbandsvor-
sitzenden vom 18.06.2013, in Kraft seit 05.10.2013 (Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 20/2013, Seite 332), geändert mit Satzung vom 16.06.2020, in Kraft mit Wirkung vom 09.08.2020 (Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 19/2020, S. 210)
§ 1
In § 1 Ziffer 1, 3 und 4 werden die Entschädigungssätze von jeweils 27 Euro auf jeweils 30 Euro geändert.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
München, 25. Juni 2026
Regionaler Planungsverband München
gez.
….,
Verbandsvorsitzender“
i.A.
Wißmann
Geschäftsführer