Fortschreibung des Regionalplans München (RP 14); 26. Änderung; Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie;

Einleitung des Beteiligungsverfahren zur 26. Änderung des Regionalplans München (RP 14)

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat in seiner Sitzung am 03. Dezember 2024 den Entwurf zur Änderung des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung mit der Neufassung des Teilkapitels B IV 7.2 Windenergie im Regionalplan gebilligt sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 26. Änderung des Regionalplans München (RP 14) beschlossen.

Diese Fortschreibung dient der Anpassung des Regionalplans München an Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern in der am 01. Juni 2023 in Kraft getretenen Fassung. Sie beinhaltet die Änderung des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung mit einer Neugliederung und Anpassung der Begründung dieses Kapitels sowie insbesondere die Neufassung des Teilkapitels B IV 7.2 Windenergie.

Die zugehörigen Verfahrensunterlagen sind ab sofort in das Internet eingestellt. Der Fortschreibungsentwurf für die 26. Änderung des Regionalplans München (RP 14) kann unter folgender Seite heruntergeladen werden:

Zu den Verfahrensunterlagen

Hier finden Sie insbesondere den Verordnungsentwurf mit den zugehörigen Entwürfen der Festlegungen zu Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Begründung und der Tekturkarte Windenergie zu Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ sowie den Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 21. November 2024.

Gemäß Art. 16 Absatz 1 BayLplG sind zu beteiligen:

  • die öffentlichen Stellen und in Art. 3 Abs. 1 Satz 2 genannten Personen des Privatrechts, für die eine Beachtenspflicht begründet werden soll,
  • die in Art. 15 Abs. 3 genannten Behörden,
  • die nach Naturschutzrecht im Freistaat Bayern anerkannten Vereine, soweit sie in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind,
  • die betroffenen Wirtschafts- (mit Land- und Forstwirtschafts-) und Sozialverbände und
  • die Öffentlichkeit.

Bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 31.03.2025 besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu dem o. a. Fortschreibungsentwurf gegenüber dem Regionalen Planungsverband München, Geschäftsstelle, Arnulfstraße 60, 80335 München, E-Mail: rpv-m@pv-muenchen.de zu äußern.

Rechtsansprüche werden gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG durch die Beteiligung nicht begründet. Öffentliche Stellen werden gem. Art. 16 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 BayLplG i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 ROG gebeten, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können bzw. weitere ihnen vorliegende Informationen mitzuteilen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. Bitte beziehen Sie Ihre Stellungnahme dabei ausschließlich auf die im Rahmen der vorliegenden Fortschreibung vorgenommenen Änderungen.

Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Einwendungen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.

Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch den Regionalen Planungsverband München sind auf dessen Internetseite unter https://www.region-muenchen.com/datenschutzerklaerung zu finden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands München (rpv-m@pv-muenchen.de) oder an den Regionsbeauftragten an der Regierung von Oberbayern Herrn Bläser (regionalplanung.muenchen@reg-ob.bayern.de).

Zu den Verfahrensunterlagen