

Bekanntmachung über die Auslegung des Fortschreibungsentwurfs zur 26. Änderung des Regionalplans München, Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie –
Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG)
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2025 die Einleitung eines zweiten Beteiligungsverfahrens zur 26. Änderung des Regionalplans München zur Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie beschlossen.
Diese Fortschreibung dient der Anpassung des Regionalplans München an Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern in der am 01. Juni 2023 in Kraft getretenen Fassung. Sie beinhaltet die Änderung des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung mit einer Neugliederung und Anpassung der Begründung dieses Kapitels sowie insbesondere die Neufassung des Teilkapitels B IV 7.2 Windenergie.
Die zugehörigen Verfahrensunterlagen sind in das Internet eingestellt. Der Fortschreibungsentwurf für die 26. Änderung des Regionalplans München (RP 14) kann hier heruntergeladen werden:
Hier befindet sich insbesondere der Verordnungsentwurf mit den zugehörigen Entwürfen der Festlegungen zu Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Begründung und der Tekturkarte Windenergie zu Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ sowie den Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 02. Dezember 2025.
Gemäß Art. 16 Absatz 1 BayLplG sind zu beteiligen:
Zu diesem Zweck liegt der Entwurf der 26. Änderung des Regionalplans München – zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet – in der Zeit vom 07. Januar 2026 bis zum 08. Februar 2026 während der für den Parteiverkehr festgelegten Zeiten zur Einsicht für jedermann bei der Regierung von Oberbayern (höhere Landesplanungsbehörde, Zimmer 5418, Maximilianstraße 39, 80538 München) sowie der Landeshauptstadt München und den Landratsämtern der Planungsregion München öffentlich aus. Näheres kann den jeweiligen Amtsblättern entnommen werden.
Gegenstand des zweiten Beteiligungsverfahrens sind die Änderungen, die sich nach der Durchführung des ersten Beteiligungsverfahrens (07. Januar bis 31. März 2025) ergeben haben. Gemäß Art. 16. Abs. 6 Satz 3 BayLplG können Stellungnahmen nur zu den Änderungen abgegeben werden. Bitte beziehen Sie Ihre Stellungnahme daher ausschließlich auf die im Vergleich zum ersten Beteiligungsverfahren vorgenommenen Änderungen.
Bis zum Ablauf der Beteiligungsfrist am 08.02.2026 besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu dem Fortschreibungsentwurf gegenüber dem Regionalen Planungsverband München, Geschäftsstelle, Arnulfstraße 60, 80335 München, E-Mail: rpv-m@pv-muenchen.de zu äußern.
Nach Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 16 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 BayLplG). Einwendungen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.
Die Bundesministerien werden gebeten dieses Anschreiben bei Bedarf an die Bundesoberbehörden, deren Belange relevant betroffen sein könnten, weiterzuleiten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Landratsämter und die Landeshauptstadt München sowohl in ihrer Funktion als kommunale Selbstverwaltungsbehörde, als auch in der als untere staatliche Verwaltungsbehörde beteiligt werden.
Die in diesem Beteiligungsverfahren angegebenen personenbezogenen Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalen Planungsverbands München verarbeitet (https://www.region-muenchen.com/datenschutzerklaerung).
Rechtsansprüche werden gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG durch die Beteiligung nicht begründet.