Sitzung 26. Oktober 1999

Drucksache Nr. 21/99

163. Sitzung des Planungsausschusses, 26.10.1999  

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 4 
Regionalplan München
Hochwasser- und Trinkwasserschutz durch Festlegung von Vorbehalts- und Vorranggebieten

Anlagen (nicht in der Online-Fassung):

Anlage 1 Schreiben vom 28.07.1999 StMLU "Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung und vorbeugender Hochwasserschutz in der Regionalplanung"
Anlage 2 Schreiben vom 22.06.1999 Staatsminister Dr. Schnappauf "Hydrogeologische Landesaufnahme in der Region München"

  

I. VORTRAG

1. Mit Schreiben vom 28.07.1999 weist das Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen auf die besondere Bedeutung des vorbeugenden Hochwasserschutzes und einer gesicherten Trinkwasserversorgung vorrangig aus Grundwasser hin (vgl. LEP B II 1.8 und XII 4, XII 3). Die Regionalen Planungsverbände werden gebeten, zu erwartende Vorschläge der Wasserwirtschaftsverwaltungen soweit wie möglich bei den Regionalplan-Fortschreibungen zu berücksichtigen.

Die entsprechenden Hinweise für die Wasserwirtschaftsbehörden und die Regierungen sind in der Anlage 1 abgedruckt. Danach sollen die Behörden - soweit es Belange des Grundwasserschutzes und des vorbeugenden Hochwasserschutzes erfordern - einen Bedarf für die Fortschreibung des Regionalplans geltend machen. Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung und des vorbeugenden Hochwasserschutzes sollen in den Regionalplänen wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete als Ziele ausgewiesen werden, soweit Flächen von mind. 10 ha betroffen sind.

Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete sollen außerhalb bestehender Wasserschutzgebiete Grundwassereinzugsgebiete schützen, und zwar solche von bestehenden Wassergewinnungsanlagen, aber auch von künftig nutzbaren Wassergewinnungsgebieten. Ob Vorbehaltsgebiet oder Vorranggebiet, soll von der Bedeutung der Wassergewinnungsanlage abhängen. Als Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz sollen ermittelte Überschwemmungsgebiete (100-Jahr-Hochwasser), die nicht durch Rechtsverordnung amtlich festgesetzt sind, sowie geeignete heute nicht überschwemmte Flächen, die als Hochwasserrückhalte- oder Hochwasserabflußgebiete gewonnen werden können, festgesetzt werden. In Bebauungsplänen ausgewiesene Bauflächen sowie vorhandene Bauflächen sollen nicht als Vorranggebiete für vorbeugenden Hochwasserschutz gefordert werden.

2. Inzwischen hat das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft entsprechende Schreiben sowohl zu den Vorranggebieten zur Sicherung des Hochwasserabflusses als auch für wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung in der Regionalplanung an die Wasserwirtschaftsverwaltungen adressiert.

3. Der Verbandsvorsitzende hatte sich am 30.04.1999 an den Bayer. Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen, Dr. Werner Schnappauf, gewandt, um eine hydrogeologische Aufnahme der Region München zu erreichen. Er hat damals auf die besondere Bedeutung solcher Untersuchungen und entsprechender Datenaufbereitung für die Wasserwirtschaft und die Regionalplanung hingewiesen. In seiner Antwort vom 22.06.1999 (Anlage 2) sichert der Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen zu, die Situation der Region München und des Regionalen Planungsverbands beim weiteren Vorgehen positiv zu würdigen. Im Herbst 1999 finde auf Beschlußempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen eine Anhörung zur hydrogeologischen Landesaufnahme im Bayerischen Landtag statt. Dabei werde voraussichtlich auch die Finanzierung behandelt.

4. Das Ergebnis dieser Behandlung im Bayer. Landtag sollte abgewartet werden, bevor die Region München über eine Fortschreibung zu wasserwirtschaftlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Sicherung der öffentlichen Trinkwasserverorgung und zur Sicherung des Hochwasserabflusses entscheidet.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuß stellt eine Entscheidung über die Aufnahme von wasserwirtschaftlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie zu wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten zur Sicherung des Hochwasserabflusses und -rückhaltes zurück, bis der Bayerische Landtag über Durchführung und Finanzierung der hydrogeologischen Landesaufnahme in der Region München entschieden hat.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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