168. Sitzung des Planungsausschusses, 10.10.2000
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 8
Vorentwurf Verkehrsentwicklungsplan der LH München
Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands München
Anlagen (nicht in der Online-Fassung):
Auszug aus der Niederschrift über die 165. Sitzung des Planungsausschusses vom 11.04.2000
1 Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 18.09.2000
I. VORTRAG
1. Der Vorentwurf des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) geht zurück auf das von der LH München beschlossene Stadtentwicklungskonzept Perspektive München. Unter dem Leitbild Kompakt-Urban-Grün wird eine nachhaltige Siedlungs- und Verkehrsentwicklung angestrebt. Eines von 5 Leitprojekten stellt der neue integrierte VEP dar, der im Vorentwurf vorliegt.
Frau Stadtbaurätin Christiane Thalgott hat diesen Vorentwurf im Planungsausschuss am 11.04.2000 vorgestellt. (s. Niederschrift über die 165. Sitzung vom 11.04.2000, TOP 1).
Gegenstand der heutigen Beratung ist die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands zu diesem Vorentwurf. Stellung genommen wird – wie vom Vorsitzenden schon im April angekündigt – aus regionaler Sicht. Der Regionale Planungsverband hat nicht die Funktion übernommen, die kommunalen Gebietskörperschaften der Region München zu beteiligen und deren Stellungnahmen zu bündeln. Sie sind von der LH München direkt angehört worden.
2. Der VEP der LH München wird Grundlage für die weitere verkehrliche und bauliche Entwicklung der LH München sein. In ihm werden Ziele und Strategien der Stadtentwicklungsplanung im Bereich Verkehr zusammenfassend dargestellt. Er enthält folgende Kapitel:
Er stützt sich auf eine Vielzahl von vorhergehenden Untersuchungen, Gutachten und Beschlüssen zum Verkehr. Dazu zählt das Verkehrsminderungskonzept für die LH München von 1995, integrierte ÖPNV Planung der LH München von 1991 und Nahverkehrsplan von 1997, stadtverträgliches Verkehrskonzept/Immissionsentlastungskonzept nach § 40 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz von 1997, Wirtschaftsverkehrsstudie für die Region München von 1997, wichtige Straßenbauvorhaben im Stadtgebiet und Prioritäten aus der Sicht der Stadtentwicklungsplanung, ebenfalls von 1997.
3. Gerade im Verkehrsbereich sind überörtliche Aspekte besonders wichtig. Aus diesem Grund kommt den regionalen Vorgaben, insbesondere denen des Kapitels B IX Verkehr und Nachrichtenwesen des Regionalplans München, besondere Bedeutung zu. Dieses Kapitel ist am 01.11.1997 in Kraft getreten (nicht fortgeschrieben wurden dabei die Bereiche Luftverkehr, Nachrichtenwesen, Allgemeine Luftfahrt). Auch das in Aufstellung befindliche Regionale Siedlungs- und Freiraumkonzept enthält einige Aussagen zum Thema Verkehr, insbesondere zum ÖPNV, die das geltende Verkehrskapitel ergänzen.
Unter diesen Aspekten wird aus regionaler Sicht zu den einzelnen Kapiteln des Vorentwurfs Stellung genommen:
a) öffentlicher Verkehr
Wesentlicher Inhalt des VEP-Vorentwurfs sind die Betriebs- und Netzergänzungen im Fern-, Regional- und Nahverkehr, neue Haltepunkte und Fahrzeuge sowie Park&Ride- und Bike&Ride-Stellplätze. Um das weitgehend sternförmig ausgelegte Netz der S- und U-Bahnlinien im Stadtrandbereich langfristig zu verbessern, werden mögliche Trassenführungen für eine Stadt-Umlandbahn genannt.
Vorgeschlagen wird aus regionaler Sicht, die Kapitel 2.5 und 2.6 mit getrennten Aussagen zu bestehenden Planungen und Projekten für die nächsten 5 bis 10 Jahre sowie weitere Planungsvorstellungen zusammenzufassen und unter der jeweiligen Verkehrsart zeitlich zu differenzieren.
Die nach dem Regionalen Siedlungs- und Freiraumkonzept gem. B IX 2.2.9 und 2.2.10 auszubauenden und einzurichtenden Park&Ride-Plätze sollten genannt werden. Ebenso das Ziel des Regionalplans B IX 2.2.2, nach dem eine Entflechtung des S-Bahnverkehrs vom übrigen Zugverkehr angestrebt werden soll. Beim Regionalverkehr sollte auf B IX 3.6 hingewiesen werden, wonach die Bahnstrecke Tutzing-Garmisch Partenkirchen zumindest abschnittsweise zweigleisig ausgebaut werden soll.
Zur möglichen Führung einer Stadtumlandbahn macht der Vorentwurf als Diskussionsgrundlage verschiedene Vorschläge. Grundsätzliche regionalplanerische Argumente stehen einer solchen Stadt-Umlandbahn nicht entgegen. Da es sich nicht um tangentiale Verbindungen in generell unbebautem Gelände weitab der Stadt handelt, sondern um tangentiale Verbindungen, die entlang der Stadtgrenze (etwa zur Hälfte in der Stadt, zur Hälfte auf Gemeindegrund außerhalb der Stadt) liegen, sind negative Einflüsse auf die Siedlungsentwicklung, die die radiale Siedlungsstruktur entlang der S-Bahnlinien überspielen, nicht ersichtlich. Mit der sog. Stadt-Umlandbahn könnten vielmehr bisher nicht erschlossene Wohn- und Gewerbeansiedlungen an das Netz des öffentlichen Verkehrs angebunden werden. Ob dies zu akzeptablen Kosten möglich ist, soll in einer Machbarkeitsstudie überprüft werden. Das Thema sollte planerisch vertieft und weiterbehandelt werden.
Eine abschließende Stellungnahme zur Stadt-Umland-Bahn ist erst möglich, wenn sich der Planungsausschuss mit diesem Thema speziell befasst hat.
b) Straßenverkehr
Der Vorentwurf des VEP sieht seine Hauptaufgabe darin, Lage, Bedeutung und Kapazität neuer Verbindungen festzulegen, vorhandene Wohn- und Arbeitsbereiche zu entlasten und neue Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Münchner Osten und Westen, auf den zentralen Bahnflächen und andere früher gewerblich und militärisch genutzten Flächen zu erschließen.
In dieses Kapitel des VEP-Vorentwurfs sollten auch die derzeit diskutierten Möglichkeiten einer Autobahnparallele zwischen Feldkirchen und Putzbrunn zur besseren Erschließung der Messe München aufgenommen werden, ebenso wie Aussagen zur möglichen Verlängerung der Ständlerstraße und der bereits raumgeordneten B 388a.
c) Luftverkehr
Der VEP-Vorentwurf fordert in diesem Zusammenhang, dass der Flughafen im Erdinger Moos durch einen Fernbahnanschluss und eine schnellere S-Bahnverbindung besser erschlossen werden soll.
Die Aussagen unter 4.5 und 4.6 des Vorentwurfs entsprechen den Zielen des Regionalplans zur besseren Anbindung des Flughafens München. Ergänzende Ausführungen zum Ausbau der A 9 zwischen LH München und Flughafen sind aus regionaler Sicht sinnvoll.
d) Wirtschaftsverkehr
Nach dem VEP-Vorentwurf soll das vorhandene, gut ausgebaute Netz an Schienen- und Straßenverbindungen durch mehrere dezentrale Güterverkehrs- und Güterverteilzentren ergänzt werden, so dass der Güterfernverkehr verstärkt über die Schiene und der Güternahverkehr vermehrt durch stadtverträglichere Kleinfahrzeuge abgewickelt werden kann. Dazu soll z.B. im Bereich der zentralen Bahnflächen nordöstlich der Friedenheimer Brücke ein sog. City-Logistik-Terminal errichtet werden.
Der Regionalplan München fordert zur Verknüpfung von Gütertransporten Standorte in verkehrsgünstiger Zuordnung zu Autobahnanschlussstellen und Gleisanschlussstellen. Die Einrichtung eines Güterverkehrszentrums soll angestrebt werden – dabei spricht der Regionalplan lediglich die Errichtung eines Güterverkehrszentrums in München-Riem an (B IX 1.6). Den Planungsabsichten der LH München steht dieses Ziel des Regionalplans jedoch nicht entgegen.
e) Ruhender Verkehr/Parken
Der VEP-Vorentwurf schlägt vor, die Parkgebühren in der Stadt räumlich, preislich und zeitlich zu differenzieren, sowie durch Parkleitsysteme, Anwohnergaragen, Parklizenzierung und Parkraumbeschränkung in zentralen Bereichen zu steuern.
Aussagen zum ruhenden Verkehr trifft das in Aufstellung befindliche Regionale Siedlungs- und Freiraumkonzept in Bezug auf Park&Ride-Anlagen an ÖPNV-Haltepunkten (vgl. oben 3a).
f) Mobilitätsmanagement
Nach dem VEP-Vorentwurf soll durch verstärkten Einsatz von Telekommunikations- und Informationstechniken (Telematik) der Verkehrsfluss auf der Straße und im ÖPNV verbessert werden. Darüber hinaus dient der Ausbau der vorhandenen Informations- und Beratungsangebote für alle Verkehrsteilnehmer auch einer günstigen Verkehrsmittelwahl. Dafür soll in Zukunft auch das Internet genutzt werden.
Aussagen zu dieser Thematik sind im Regionalplan München noch nicht enthalten. Ob sie zu regionalen Maßnahmen (z.B. Informations- und Verkehrsleitsystemen an bestimmten Autobahnabschnitten) aufgenommen werden sollen, wird im Rahmen eines regionalen Verkehrskonzepts zu klären sein.
g) Fuß- und Radverkehr
Der VEP-Vorentwurf zielt darauf ab, die mit den Fußgängerzonen, Passagen, Tempo-30-Zonen, Fahrrouten und Abstellanlagen erreichten Erfolge auszubauen. Der Fuß- und Radverkehr in der Stadt soll attraktiver und sein Anteil am gesamten Verkehr weiter gesteigert werden. Angeregt wird, die Fahrrad-Hauptrouten in einer Karte im VEP darzustellen, und dabei die Bike&Ride-Anlagen ebenfalls mit der jeweils geplanten Größenordnung zu kennzeichnen. Eine Anbindung an das regionale Radnetz soll im Rahmen eines regionalen Verkehrskonzepts aufgegriffen werden.
h) Verkehr und Umwelt
Die hier vom VEP-Vorentwurf angesprochenen städtischen Ziele entsprechen denen des Regionalplans München unter B XII Technischer Umweltschutz. U.a. soll gem. B XII 2.4 bei der Bedarfs- und Trassenplanung der Verkehrswege auf eine möglichst geringe Belastung der Bevölkerung durch Lärmimmissionen hingewirkt werden.
4. Der Regionale Planungsverband hat bereits die Fortschreibung des Kapitels Verkehr, derzeit in der Fassung vom 01.11.1997 in Kraft, beschlossen. Dieses regionale Verkehrskonzept, zu dem interne Vorarbeiten laufen, soll 2001 erstellt werden. Ziel soll es sein, das regionale Verkehrskonzept zeitgleich mit dem VEP der LH München zu beschließen. Dies wurde auch vielfach in öffentlichen Veranstaltungen zum VEP München gefordert. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass ein regionales Verkehrskonzept nicht lediglich den VEP der LH München ergänzt, sondern die ganze Region, also auch die LH München umfasst.
Der Geschäftsführer sollte dem Planungsausschuss baldmöglichst einen konkreten Zeitplan für die Behandlung dieses regionalen Verkehrskonzepts vorlegen. Nach den abschließenden Beschlüssen zum Siedlungs- und Freiraumkonzept und zum Kapitel Versorgung, Einzelhandel soll der Planungsausschuss aus seiner Mitte eine Kommission berufen, die die Erarbeitung des regionalen Verkehrskonzepts begleitet.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München gibt zum Verkehrsentwicklungsplan-Vorentwurf der LH München als Stellungnahme die unter Ziffer 3 der Drucksache Nr. 24/00 formulierten Anmerkungen ab. Er ist im weiteren Verfahren zu beteiligen.
Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, im Anschluss an endgültige Beschlüsse des Regionalen Planungsverbands München zum Regionalen Siedlungs- und Freiraumkonzept und zum Kapitel Versorgung - Einzelhandel dem Planungsausschuss Vorschläge für die Kommissionsbesetzung zur Erarbeitung eines regionalen Verkehrskonzepts zu unterbreiten.
i.A.
Breu
Geschäftsführer