169. Sitzung des Planungsausschusses, 21.11.2000
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 3
Überarbeitung des Regionalplans München
- Zwischenbericht -
Anlagen:
I. VORTRAG
1. Seit dem Beschluss der Verbandsversammlung am 15.07.1997 wird der Regionalplan grundlegend überarbeitet. Damals hatte man vor allem das Verhältnis von Zielen und Grundsätzen thematisiert. Sowohl zum Siedlungs- und Freiraumkonzept als auch zum Einzelhandelskonzept hat eine Kommission aus der Mitte des Planungsausschusses diese Überarbeitung vorangetrieben – beide Konzepte stehen auf der Tagesordnung der Verbandsversammlung am 05.12.2000.
Das neugefasste Raumordnungsgesetz sowie das Bayerische Landesplanungsgesetz geben einen Rahmen für den Inhalt und Aufbau von Regionalplänen vor. So normiert § 7 Abs. 2 ROG für Raumordnungspläne, zu denen auch Regionalpläne gehören, dass sie Festlegungen zur Raumstruktur, insbesondere zur anzustrebenden Siedlungsstruktur, Freiraumstruktur und zu Standorten und Trassen für Infrastruktur enthalten sollen. Dabei gehören z.B. Raumkategorien und zentrale Orte sowie Siedlungsentwicklung und Achsen, großräumig übergreifende Freiräume und Freiraumschutz, Gewinnung standortgebundener Rohstoffe, Verkehrsinfrastruktur und Güterumschlageanlagen zum Regelungsgehalt von Regionalplänen.
Nach Art. 17 Abs. 3 des BayLPlG haben sich Fortschreibungen der Regionalpläne auf die Schwerpunkte der räumlichen Ordnung und Entwicklung der Region zu beschränken, z.B. auf folgende Bereiche:
Ausführlich listet diese Vorgaben der Regionsbeauftragte auf Seite 3 seiner Stellungnahme auf.
Ein weiterer Grund für eine Überarbeitung des Regionalplans ist seine Unübersichtlichkeit. Wie aus der Stellungnahme des Regionsbeauftragten (Seite 1 und 2) zu ersehen, wurde der Regionalplan, der erstmals 1986 für verbindlich erklärt wurde, bisher mit dreizehn Änderungen (über 20 Teiländerungen) fortgeschrieben. Das Nebeneinander von Grundlieferung des Regionalplans und 20 dabei zu berücksichtigenden Änderungen erschwert die plausible Vermittlung unserer gemeinsamen Ziele und damit auch deren Durchsetzung.
2. Aus diesem Grunde setzt die laufende, grundlegende Überarbeitung des Regionalplans an folgenden Elementen an:
Aus der Auflistung des Regionsbeauftragten (Seite 4) wird die jetzige Gliederung des verbindlichen Regionalplans ersichtlich. Neben 5 Kapiteln mit überfachlichen Zielen sind 13 Kapitel mit fachlichen Zielen normiert. Auf den ersten Blick fällt auf, dass die fachlichen Ziele ressortmäßig gegliedert sind.
Im Hinblick auf die o.a. Vorgaben des ROG und des BayLplG sowie aufgrund des Erfordernisses, den Regionalplan zu verschlanken und damit lesbarer zu machen, sollen die überfachlichen Ziele und Grundsätze zur Raumstruktur zukünftig in 2 Kapiteln und einzelne fachlich raumbedeutsame Bereiche in 7 Kapiteln abgehandelt werden.
Vorschlag einer Neugliederung des Regionalplans München
Teil A Nachhaltige überfachliche Entwicklung der Raumstruktur
I.Die Region und ihre Teilräume
II.Zentrale Orte
Teil B Nachhaltige Entwicklung der raumbedeutsamen Fachbereiche
I.Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen (incl. Wasserschutz)
II.Siedlungswesen
III.Freizeit und Erholung
IV.Gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen (incl.Rohstoffsicherung)
V.Verkehr
VI.Technische Infrastruktur
VII.Bildung, Kultur und Soziales
Dabei können einzelne Kapitel erhalten bleiben, müssen aber aktualisiert werden. Manche Kapitel müssten in ihrer derzeitigen Form aufgehoben werden – wichtige Inhalte sollen dann bei der Fortschreibung des Regionalplans Berücksichtigung finden. Einige Kapitel können auch mit anderen zusammengefasst und bei der Überarbeitung kürzer gefasst werden.
Für den Teil A sind die beiden Kapitel mit der Fortschreibung des Siedlungs- und Freiraumkozepts bereits formuliert. Im Teil B kann das vorgesehene Kapitel I erst nach Vorlage eines Landschaftsentwicklungskonzepts München erstellt werden. Kapitel II wird mit dem Siedlungs- und Freiraumkonzept fertiggestellt sein. Für Kapitel III Freizeit und Erholung läuft die entsprechende Fortschreibung. Kapitel IV Gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen ist teilweise bereits mit dem regionalen Einzelhandelskonzept normiert. Kapitel V Verkehr wird im Jahr 2001 Schwerpunkt unserer Arbeit sein. Kapitel VI muss überarbeitet werden. Kapitel VII muss neu gefasst werden.
Diese angedachte Neugliederung und Verschlankung des Regionalplans soll im Frühjahr 2000 auf einer Sitzung des Planungsausschusses thematisiert und beraten werden. Voraussichtlich wird dafür auch ein Anhörverfahren erforderlich. Die Verbandsversammlung könnte dann im Winter 2001 die neue Struktur des Regionalplans festlegen.
3. Neben den inhaltlichen Arbeiten wird die Veröffentlichung des Regionalplans und regionaler Konzepte – will man dafür über den Kreis der Fachleute hinaus Verständnis finden – immer wichtiger. Der Großteil vor allem der aktuell fortgeschriebenen Regionalplankapitel ist im Internet einsehbar: www.region-muenchen.com. Nicht nur der aktuelle Stand des Regionalplans kann dem Beitrag entnommen werden. Auch kartographische Darstellungen sind dort abrufbar. Diese kartographischen Darstellungen können wie elektronische Folien übereinandergelegt werden.
Darüber hinaus informiert unser Internetauftritt über wichtige Themen der regionalen Entwicklung:
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
i.A.
Breu
Geschäftsführer