Sitzung 21. November 2000

Drucksache Nr. 27/2000

169. Sitzung des Planungsausschusses, 21.11.2000

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3 
Überarbeitung des Regionalplans München
- Zwischenbericht -

Anlagen:

1 Anlage

  

I. VORTRAG

1. Seit dem Beschluss der Verbandsversammlung am 15.07.1997 wird der Regionalplan grundlegend überarbeitet. Damals hatte man vor allem das Verhältnis von Zielen und Grundsätzen thematisiert. Sowohl zum Siedlungs- und Freiraumkonzept als auch zum Einzelhandelskonzept hat eine Kommission aus der Mitte des Planungsausschusses diese Überarbeitung vorangetrieben – beide Konzepte stehen auf der Tagesordnung der Verbandsversammlung am 05.12.2000.

Das neugefasste Raumordnungsgesetz sowie das Bayerische Landesplanungsgesetz geben einen Rahmen für den Inhalt und Aufbau von Regionalplänen vor. So normiert § 7 Abs. 2 ROG für Raumordnungspläne, zu denen auch Regionalpläne gehören, dass sie Festlegungen zur Raumstruktur, insbesondere zur anzustrebenden Siedlungsstruktur, Freiraumstruktur und zu Standorten und Trassen für Infrastruktur enthalten sollen. Dabei gehören z.B. Raumkategorien und zentrale Orte sowie Siedlungsentwicklung und Achsen, großräumig übergreifende Freiräume und Freiraumschutz, Gewinnung standortgebundener Rohstoffe, Verkehrsinfrastruktur und Güterumschlageanlagen zum Regelungsgehalt von Regionalplänen.

Nach Art. 17 Abs. 3 des BayLPlG haben sich Fortschreibungen der Regionalpläne auf die Schwerpunkte der räumlichen Ordnung und Entwicklung der Region zu beschränken, z.B. auf folgende Bereiche: 

  • Kleinzentren
  • Siedlungswesen
  • Verkehr
  • Natur und Landschaft
  • Rohstoffe
  • Wasserwirtschaft.

Ausführlich listet diese Vorgaben der Regionsbeauftragte auf Seite 3 seiner Stellungnahme auf.

Ein weiterer Grund für eine Überarbeitung des Regionalplans ist seine Unübersichtlichkeit. Wie aus der Stellungnahme des Regionsbeauftragten (Seite 1 und 2) zu ersehen, wurde der Regionalplan, der erstmals 1986 für verbindlich erklärt wurde, bisher mit dreizehn Änderungen (über 20 Teiländerungen) fortgeschrieben. Das Nebeneinander von Grundlieferung des Regionalplans und 20 dabei zu berücksichtigenden Änderungen erschwert die plausible Vermittlung unserer gemeinsamen Ziele und damit auch deren Durchsetzung.

2. Aus diesem Grunde setzt die laufende, grundlegende Überarbeitung des Regionalplans an folgenden Elementen an:

  • Die Unterscheidung in Ziele und Grundsätze ist inzwischen Routine. Sie wird sukzessive auf alle Regionalplankapitel übertragen.
  • Im Sinne eines bottom up – Ansatzes wird die Erarbeitung bzw. Neufassung von Regionalplankapiteln und Konzepten von Anfang an von einer Kommission aus der Mitte des Planungsausschusses begleitet. Das heißt, dass die kommunalpolitische Sicht der Dinge frühzeitig in die Formulierung der Ziele und Grundsätze einfließen kann und manche Meinungsverschiedenheiten in einem sehr frühen Stadium bereinigt werden können. Andererseits fördert dieses Vorgehen die Akzeptanz der gemeinsamen Ziele und Grundsätze und damit deren Umsetzung. 
  • Ein neuer Arbeitsschwerpunkt muss die Umsetzung des Regionalplans mit regionalen Konzepten sein – Möglichkeiten dafür werden zur Zeit für das Einzelhandelskapitel geprüft und auf die Machbarkeit und Finanzierbarkeit untersucht.
  • Ein wesentlicher Aspekt ist der Umfang und die Gliederung des Regionalplans. Er ist nicht nur für die Arbeit mit dem Regionalplan, sondern auch für seine Öffentlichkeitswirksamkeit und Verständlichkeit besonders wichtig.

Aus der Auflistung des Regionsbeauftragten (Seite 4) wird die jetzige Gliederung des verbindlichen Regionalplans ersichtlich. Neben 5 Kapiteln mit überfachlichen Zielen sind 13 Kapitel mit fachlichen Zielen normiert. Auf den ersten Blick fällt auf, dass die fachlichen Ziele ressortmäßig gegliedert sind.

Im Hinblick auf die o.a. Vorgaben des ROG und des BayLplG sowie aufgrund des Erfordernisses, den Regionalplan zu verschlanken und damit lesbarer zu machen, sollen die überfachlichen Ziele und Grundsätze zur Raumstruktur zukünftig in 2 Kapiteln und einzelne fachlich raumbedeutsame Bereiche in 7 Kapiteln abgehandelt werden.

Vorschlag einer Neugliederung des Regionalplans München

Teil A Nachhaltige überfachliche Entwicklung der Raumstruktur

I.Die Region und ihre Teilräume

II.Zentrale Orte

Teil B Nachhaltige Entwicklung der raumbedeutsamen Fachbereiche

I.Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen (incl. Wasserschutz)

II.Siedlungswesen

III.Freizeit und Erholung

IV.Gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen (incl.Rohstoffsicherung)

V.Verkehr

VI.Technische Infrastruktur

VII.Bildung, Kultur und Soziales

Dabei können einzelne Kapitel erhalten bleiben, müssen aber aktualisiert werden. Manche Kapitel müssten in ihrer derzeitigen Form aufgehoben werden – wichtige Inhalte sollen dann bei der Fortschreibung des Regionalplans Berücksichtigung finden. Einige Kapitel können auch mit anderen zusammengefasst und bei der Überarbeitung kürzer gefasst werden.

Für den Teil A sind die beiden Kapitel mit der Fortschreibung des Siedlungs- und Freiraumkozepts bereits formuliert. Im Teil B kann das vorgesehene Kapitel I erst nach Vorlage eines Landschaftsentwicklungskonzepts München erstellt werden. Kapitel II wird mit dem Siedlungs- und Freiraumkonzept fertiggestellt sein. Für Kapitel III Freizeit und Erholung läuft die entsprechende Fortschreibung. Kapitel IV Gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen ist teilweise bereits mit dem regionalen Einzelhandelskonzept normiert. Kapitel V Verkehr wird im Jahr 2001 Schwerpunkt unserer Arbeit sein. Kapitel VI muss überarbeitet werden. Kapitel VII muss neu gefasst werden.

Diese angedachte Neugliederung und Verschlankung des Regionalplans soll im Frühjahr 2000 auf einer Sitzung des Planungsausschusses thematisiert und beraten werden. Voraussichtlich wird dafür auch ein Anhörverfahren erforderlich. Die Verbandsversammlung könnte dann im Winter 2001 die neue Struktur des Regionalplans festlegen.

3. Neben den inhaltlichen Arbeiten wird die Veröffentlichung des Regionalplans und regionaler Konzepte – will man dafür über den Kreis der Fachleute hinaus Verständnis finden – immer wichtiger. Der Großteil vor allem der aktuell fortgeschriebenen Regionalplankapitel ist im Internet einsehbar: www.region-muenchen.com. Nicht nur der aktuelle Stand des Regionalplans kann dem Beitrag entnommen werden. Auch kartographische Darstellungen sind dort abrufbar. Diese kartographischen Darstellungen können wie elektronische Folien übereinandergelegt werden.

Darüber hinaus informiert unser Internetauftritt über wichtige Themen der regionalen Entwicklung:  

  • Daten und Fakten der Region München
  • Schwerpunkte und Projekte des RPV
  • aktuelle Sitzungen und Arbeitskreise des RPV
  • weiterführende Adressen und Glossar zur Regional- und Landesplanung.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer  


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