44. Verbandsversammlung, 05.12.2000
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung
TOP 5a
Regionales Siedlungs- und Freiraumkonzept
Anlagen (nicht in der Online-Fassung):
Bericht des Regionsbeauftragten
Teil 1: Allgemeines
Teil 2: Ziele und Grundsätze mit Begründung
Karten
I. VORTRAG
1. Gegenstand der heutigen Beschlussfassung ist das Regionale Siedlungs- und Freiraumkonzept mit Zielen und Grundsätzen zum einen für den allgemeinen Teil des Regionalplans (Teil A) sowie zum Bereich Siedlungswesen (B II) und zum Bereich Verkehr- und Nachrichtenwesen (B IV) des besonderen Teils. Diese Fortschreibung ist das Herzstück des neuen Regionalplans.
Die Arbeiten daran begangen bereits 1994. Die Verbandsversammlung stoppte diese Fortschreibungen im Jahr 1997 und setzte eine Kommission ein, die die Fortschreibung vor allem im Hinblick auf die Neuformulierung von Zielen und Grundsätzen, aber auch mit dem Ziel einer schlankeren und stringenteren Fassung überarbeitete. Mitglieder dieser Kommission waren:
Landräte Frey und Janik, die Ersten Bürgermeister Nustede und Zeitler, Stadtbaurätin Thalgott und Stadtrat Zöller als Vertreter der Landeshauptstadt München, MR Laven und Ltd. MR Dr. Höhnberg als Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen, Dr. Goedecke und Vertreter der Regionalplanungsstelle.
In fünf Sitzungen erarbeitete die Kommission vom Oktober 1997 bis Juli 1998 den grundlegend überarbeiteten Fortschreibungsentwurf.
Am 27.10.1998 hat der Planungsausschuß die Ziele und Grundsätze im Komissionsentwurf gebilligt und in die Anhörung gegeben. Nach Erstellung der Begründung und Karten wurde das Anhörverfahren vom Juni 1999 bis Oktober 1999 durchgeführt und anschließend ausgewertet. Am 30.05.2000 hat der Planungsausschuß die Ergebnisse des Auswertungsberichtes mit entsprechenden Änderungen in der Formulierung der Ziele und Grundsätze beschlossen und sie samt Begründungen und Karten der Verbandsversammlung zur Annahme empfohlen. Gleichzeitig war zu einem kleinen Teil von eingebrachten Änderungsvorschlägen ein neues eingeschränktes Anhörverfahren erforderlich, das im Sommer 2000 abgeschlossen werden konnte. Auch den Ergebnissen der darauf gründenden Auswertung, und der entsprechenden Ziel- und Grundsatzformulierung hat der Planungsausschuß am 10.10.2000 zugestimmt und der Verbandsversammlung diese Ziele und Grundsätze samt Begründung und Karten zur Annahme empfohlen.
2. Knapp 700 Einwendungen, Anregungen u.a. wurden registriert, ausgewertet und bearbeitet. Dabei wurde besonders Wert auf eine möglichst enge Abstimmung mit den Mitliedern des Regionalen Planungsverbandes gelegt. Das heißt, dass ein großer Teil von Stellungnahmen nicht nur „büromäßig" bearbeitet, sondern in direktem Kontakt zu vielen Mitgliedern erörtert wurde und in die jetzt vorliegenden Ziele und Grundsätze samt Begründung einfließen konnte. Als Ergebnis und Kerninhalt des Siedlungs- und Freiraumkonzepts kann gelten:
Stärkere Differenzierung der räumlichen Entwicklung des ländlichen Raums gegenüber dem Verdichtungsraum, stärkere Betonung des Individualverkehrs im ländlichen Raum (A I G 2.2), Entwicklung der peripher gelegenen Teilräume (A I G 2.2); Flughafenumland (A I G 2.3).
Neuformulierung der Ziele zur Siedlungsentwicklung (B II Z 2.1, Z 2.2, Z 2.3). Die Entwicklungsmöglichkeiten in der gesamten Region für den Eigenbedarf und einen maßvollen Zuzug sowie die darüber hinausgehende Entwicklungen in zentralen Orten und im Bereich der Entwicklungsachsen werden berücksichtigt. Erstmals wird auch ein Ziel zur weitergehenden teilräumlichen Lenkung der Siedlungsentwicklung (mit Abwägungsdirektive) für Bereiche, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen, normiert („schraffierte Flächen" in der Karte 2).
Festlegung geeigneter S-Bahn-Haltepunkte für eine langfristig stärkere Siedlungsentwicklung und Berücksichtigung entsprechender Halte (B II Z 3.3/3.4).
Beibehaltung der regionalen Grünzüge und des Trenngrüns (B II Z 4.2.2 und B II Z 4.2.3). Dabei wird von vielen Beteiligten eine mögliche Einzelfallbetrachtung für Vorhaben in regionalen Grünzügen positiv hervorgehoben.
Überwiegende Berücksichtigung von kartografischen Änderungsvorschlägen zu den regionalen Grünzügen. Dabei wurden Hauptorte von Gemeinden generell aus dem regionalen Grünzug herausgenommen, um Entwicklungsspielräume zu schaffen. Bei Nebenorten im Randbereich wurde ebenso verfahren, soweit die Funktion des Grünzuges nicht entgegensteht.
Bei kleineren Siedlungseinheiten und Nebenorten ist eine Schmälerung des Grünzuges nicht veranlasst gewesen. Eine untergeordnete Bebauung oder Ortsabrundung ist auch dort möglich, soweit die Funktion des Grünzuges nicht entgegensteht.
Auch bei Trenngrün konnten die Änderungsvorschläge überwiegend berücksichtigt werden.
Ausweisung von Fahrenzhausen, Landkreis Freising und Sankt Wolfgang, Landkreis Erding, als Kleinzentren.
Die Bereiche, die für eine Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen (schraffierte Fläche im beiliegenden Regionalplan), wurden im Rahmen der Anhörung und Auswertung eng mit den Gemeinden und Städten abgestimmt.
3. Die Anlage enthält in Teil 1 die allgemeine Vorbemerkung des Regionsbeauftragten zum Änderungsverfahren. In Teil 2 die Ziele und Grundsätze in der Fassung vom 05.12.2000 mit den entsprechenden Begründungen. Im Verfahren lag der Beschlussfassung und Beratung des Planungsausschusses auch eine äußerst umfangreiche Synopse zugrunde. In dieser Synopse sind alle im Rahmen der Anhörverfahren eingegangenen Änderungsvorschläge etc. erfasst, beschrieben und aus regionalplanerischer Sicht bewertet sowie die Konsequenz für die Formulierung des Siedlungs- und Freiraumkonzeptes verdeutlicht worden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der Beschränkung auf das Wesentliche ist diese Synopse der vorliegenden Drucksache Nr. 30/00 nicht beigegeben. Sie kann jedoch bei Interesse kurzfristig bei der Geschäftsstelle angefordert werden. In jedem Landkreis sind diese Synopsen beim Landrat und beim Bürgermeistervertreter des Planungsausschusses vorhanden.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München beschließt die 14. Änderung des Regionalplans München, Teil 1 „Raumstruktur, Siedlung, Freiraum, Verkehr" entsprechend der beiliegenden Fassung vom 05.12.2000.
Die Verbandsversammlung beauftragt den Verbandsvorsitzenden, die Verbindlicherklärung der 14. Änderung des Regionalplans München, Teil 1, bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen und ermächtigt ihn, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen dieses Antrags vorzunehmen.
i.A.
Breu
Geschäftsführer