Sitzung 17. Juli 2001

Drucksache Nr. 9/01

172. Sitzung des Planungsausschusses, 17.07.2001

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 1a 
Fortschreibung Regionalplan München
Kapitel B VII Freizeit und Erholung Neufassung
- Einleitung des Anhörverfahrens -

Anlage (nicht in der Online-Fassung):

Entwurf der Ziele und Grundsätze mit Begründung

  

I. VORTRAG

1. Der Planungsausschuss hat am 27.10.1998 die Bildung einer Kommission zur Fortschreibung des Kapitels Freizeit und Erholung beschlossen. Sie besteht aus folgenden Mitgliedern: Landrat Janik, Landkreis München, Landrat Frey, Landkreis Starnberg, 1. Bürgermeister Dr. Braun, Stadt Germering, Oberbürgermeister Thalhammer, Stadt Freising, Stadträtin Dietz-Will, Landeshauptstadt München, Stadtrat Wiehle, Landeshauptstadt München, Ltd. Verwaltungsdirektor Dr. Wunderlich, Landeshauptstadt München.

Das Ergebnis der Kommissionssitzungen liegt in Form des Fortschreibungsentwurfs der Ziele und Grundsätze bei (siehe Anlage). Diese Ziele und Grundsätze wurden um eine Begründung ergänzt.

Für die Beschreibung der Ziele und Grundsätze zu den Freizeitgroßprojekten wurde ein von der Landeshauptstadt München in Auftrag gegebenes Gutachten berücksichtigt. Aus diesem Grunde konnten die Beratungen der Kommission erst im Frühjahr 2001 wieder aufgenommen werden.

2. Das Kapitel ist gänzlich neu strukturiert und formuliert.

Wesentliche Ergebnisse der Kommissionsarbeit, die sich in der Formulierung der Ziele und Grundsätze niedergeschlagen haben, sind:

  • Die bisherige Festschreibung von Erholungsgebieten wird bis zur Fertigstellung des Landschaftsentwicklungskonzepts für die Region München zurückgestellt. Erst dann liegen aktuelle fachlich fundierte Aussagen vor, aufgrund derer Erholungsgebiete festgesetzt werden können.
     
  • Daraus folgt auch, dass die bisher verbindlichen Ziele des Kapitels B VII 2.1 – 2.3 sowie die Karte 2 b Siedlung und Versorgung – Erholungsgebiete aufgehoben werden sollen (vgl. Entwurf B VII 5).
     
  • Die Kommission war sich einig, dass für eine Standortregelung von Golfplätzen im Regionalplan kein Bedarf mehr besteht. Deshalb wird auf eine entsprechende Standortsteuerung in dem vorliegenden Entwurf verzichtet. Weiterhin enthält das Kapitel jedoch ein Ziel zu Golfplätzen als landschaftliche Golfplätze (vgl. B VII Z 4.1.1).
     
  • Neu aufgenommen in das Kapitel wurden Aussagen zu Freizeitgroßprojekten inklusive einer Definition des Begriffs. Freizeitgroßprojekte, die eine Vielzahl von Freizeitaktivitäts-, Unterhaltungs- und Gastronomieeinrichtungen bieten und ggf. auch mit Handels- und Dienstleistungsangeboten kombiniert sein können, erhalten in jüngster Zeit immer mehr Bedeutung, weisen jedoch auch besondere Belastungen hinsichtlich Verkehr und Freiraum auf (vgl. B VII Z 4.2).

3. Insgesamt gesehen folgt die vorliegende Fortschreibung „Freizeit und Erholung" in ihrer Tendenz den bereits beschlossenen Forschreibungen „Siedlungs- und Freiraumkonzept" sowie „Gewerbliche Wirtschaft – Einzelhandel". Gemeinsames Ziel dieser Fortschreibungen ist es, die Bedürfnisse in der Region an Einrichtungen und Versorgungsmöglichkeiten aller Art sicherzustellen und durch das Hinlenken dieser Aktivitäten auf geeignete Standorte Freiräume zu erhalten und so die Lebensqualität in der Region zu erhöhen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München billigt den Entwurf der Ziele und Grundsätze des Kapitels B VII – Freizeit und Erholung mit Begründung in der beiliegenden Fassung vom 26.06.2001.

  3. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, für den vorliegenden Entwurf das Anhörverfahren einzuleiten und durchzuführen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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