172. Sitzung des Planungsausschusses, 17.07.2001
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 3 neu
Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zur Abgrenzung des Stadt-Umland-Bereichs München
Anlagen:
Gesetz zur Änderung des BayLplG
I. VORTRAG
1. Auf Antrag von Landrat Vollhardt, Lkr. Ebersberg, hat der Verbandsvorsitzende die Tagesordnung um diesen Punkt ergänzt. Der Antrag ist der Nachladung beigeheftet.
Nach dem Antrag soll der Stadt-Umland-Bereich der Region München entsprechend der seit der letzten Fortschreibung 1994 eingetretenen Entwicklung neu festgelegt werden. Für den Landkreis Ebersberg sollen das gemeinsame Mittelzentrum Ebersberg/Grafing sowie die Gemeinden Anzing und Forstinning in den Stadt-Umland-Bereich aufgenommen werden.
Nach der derzeit gültigen Fassung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) wird innerhalb des Verdichtungsraums München in den Stadt-Umland-Bereich und in eine äußere Verdichtungszone unterschieden. Das LEP datiert aus dem Jahr 1994 – die entsprechenden Festlegungen sind durch die Entwicklung in der Region München teilweise überholt.
2. Für die räumliche Zuordnung von Gemeinden in den Stadt-Umland-Bereich des Verdichtungsraums München ist der Freistaat Bayern durch Festlegung im LEP zuständig. Nach dem LEP soll die Ausweisung des Stadt-Umland-Bereichs zunehmenden Raumnutzungskonflikten entgegensteuern.
3. Konsequenzen für Bereiche, die dem Stadt-Umland-Bereich zugeordnet werden, sind im wesentlichen:
4. Dem Vernehmen nach behandelt der Ministerrat in seiner Sitzung am 24.07.2001 die LEP-Gesamtfortschreibung, die auch eine Neufestsetzung der Stadt-Umland-Bereiche enthält.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Planungsausschuss beantragt nach einem verkürzten Anhörverfahren beim Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen die Anpassung des Landesentwicklungsprogramms für den Zuschnitt des Stadt-Umland-Bereichs München.
Die Geschäftsstelle wird beauftragt, die Landkreise zu entsprechenden Ausweisungsvorschlägen zu hören; die Landkreise beteiligen ihrerseits die Gemeinden.
i.A.
Breu
Geschäftsführer