181. Sitzung des Planungsausschusses, 30.09.2003
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 2
Fortschreibung Regionalplan München
Kapitel A II Zentrale Orte
Ausweisung der Siedlungsschwerpunkte im Stadt-Umlandbereich
Anlagen:
Auswertungsbericht des Regionsbeauftragten
Entwurf der Änderung des Regionalplans, Kapitel A II (Siedlungsschwerpunkte) mit Begründung
Kriterienkatalog des LEP
I. VORTRAG
Das seit 01.04.2003 gültige Landesentwicklungsprogramm überträgt dem Regionalen Planungsverband München u. a. die Ausweisung von Siedlungsschwerpunkten im Stadt- und Umlandbereich. Der Stadt- und Umlandbereich von München wurde gleichzeitig um Städte und Gemeinden im Umfeld des Flughafens München erweitert. Diese Neubestimmung der Siedlungsschwerpunkte in der Region München durch den Regionalen Planungsverband wird erst mit Inkrafttreten einer Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wirksam, das bisher die Kompetenz zur Festlegung von Siedlungsschwerpunkten dem Freistaat Bayern übertragen hat.
Im Interesse einer zügigen Fortschreibung des Regionalplans sollte jedoch jetzt mit den Vorarbeiten begonnen werden. Eindeutig als Siedlungsschwerpunkt auszuweisende Gemeinden des Stadt- und Umlandbereichs können sich dann in staatlichen Verfahren auf das in Aufstellung befindliche Ziel des Regionalplans München berufen.
1. Maßgebend für die Einstufung als Siedlungsschwerpunkte ist der im LEP enthaltene Kriterienkatalog (der im Anhang abgedruckt ist). Dabei entsprechen die Kriterien für Siedlungsschwerpunkte denen für ein Unterzentrum. Von den dort genannten 16 Kriterien muss eine Gemeinde 13 erfüllen, um als Siedlungsschwerpunkt ausgewiesen werden zu können.
2. Derzeit umfasst der Stadt- und Umlandbereich München das mögliche Oberzentrum Freising, die Mittelzentren Dachau, Erding und Fürstenfeldbruck, das mögliche Mittelzentrum Markt Schwaben, 27 im vorhergehenden Landesentwicklungsprogramm durch die Bayerische Staatsregierung bestimmte Siedlungsschwerpunkte, die Kleinzentren Hallbergmoos und Moosinning (die bisher nicht zum Stadt- und Umlandbereich gehörten) sowie 15 nicht zentrale Orte. Bestehende Siedlungsschwerpunkte können zunächst beibehalten werden. Zwar sind auch Rückstufungen denkbar, jedoch aufgrund der positiven Entwicklung im Verdichtungsraum München nicht sinnvoll – auch legen die Zahlen dies nicht nahe.
Im Interesse einer zügigen Regionalplanfortschreibung hat sich die Geschäftsstelle im Juli 2003 an alle Gemeinden und Städte des Stadt- und Umlandbereichs gewandt mit der Bitte, den zugesandten Kriterienkatalog auszufüllen. Von den bisher nicht als Siedlungsschwerpunkt oder zentraler Ort eingestuften Gemeinden im Stadt-Umlandbereich erfüllen nach der Auswertung (vgl. Bericht des Regionsbeauftragten in der Anlage) die Gemeinden Aschheim und Feldkirchen die im LEP geforderten 13 Kriterien. Von den übrigen nicht zentralen Orten kommen Oberding und Putzbrunn mit jeweils 12 erfüllten Kriterien der Ausweisung als Siedlungsschwerpunkt am nächsten. Es folgen Emmering mit 10, Finsing und Neuried mit jeweils 8, Alling, Bayerbrunn und Pliening mit jeweils 7, Eitting und Marzling mit jeweils 5 erfüllten Zentralitätskriterien sowie Neuching und Ottenhofen mit jeweils 4. An diesem Ergebnis ändert sich auch dann nichts, wenn man beim Einzelhandelsumsatz statt der nach Auskunft des StMLU maßgeblichen GFK-Umsatzzahlen mit dem Stand Januar 1999 aktuelle Zahlen aus dem Jahr 2002 zugrunde legt. Lediglich Putzbrunn würde davon profitieren, wenn es 25 Mio. € Einzelhandelsumsatz erreichen bzw. übertreffen könnte. Auch nach den neuen Zahlen liegen die nach der GFK-Methode ermittelten Einzelhandelsumsätze jedoch bei ca. 22 Mio. €.
3. Das weitere Verfahren zur Ausweisung der zentralen Orte ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe wird empfohlen, das Anhörverfahren mit den neu auszuweisenden Siedlungsschwerpunkten Aschheim und Feldkirchen sowie der Beibehaltung der übrigen Siedlungsschwerpunkte einzuleiten. In der zweiten Stufe sollen die Kleinzentren einschließlich der neu dem Stadt- und Umlandbereich zugeordneten Kleinzentren Hallbergmoos und Moosinning sowie die Unterzentren überprüft und ein Vorschlag für die Ausweisung von Klein- und Unterzentren erarbeitet werden. Dabei soll auch geprüft werden, ob Gemeinden des Stadt- und Umlandbereichs, welche für sich alleine die Kriterien eines Siedlungsschwerpunktes nicht erfüllen, aufgrund räumlich oder funktionaler Verflechtung mit anderen Gemeinden zusammen als gemeinsame Siedlungsschwerpunkte ausgewiesen werden können (dies ermöglicht das LEP A III 2.2.1.1).
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Planungssausschuss billigt den Entwurf für die Ausweisung der Siedlungsschwerpunkte im Stadt- und Umlandbereich in der beiliegenden Fassung und beauftragt die Geschäftsstelle, ein Anhörverfahren einzuleiten.
Der Planungsausschuss beauftragt die Geschäftsstelle, Vorschläge für die Ausweisung der Kleinzentren und Unterzentren sowie die Ausweisung von mehreren Gemeinden als gemeinsame Siedlungsschwerpunkte vorzubereiten und einen Entwurf für den Planungsausschuss zu erarbeiten.
i.A.
Breu
Geschäftsführer