181. Sitzung des Planungsausschusses, 30.09.2003
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 4
Fortschreibung Regionalplan München Kapitel B II 6 Fluglärmschutzbereiche zur Lenkung der Bauleitplanung Einleitung des Verfahrens
Anlagen:
Stellungnahme des Regionsbeauftragten
Schreiben des StMLU zum Lärmschutzbereich für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen vom 07.07.2003
DS 07/02
I. VORTRAG
1. Nach dem seit 01.04.2003 in Kraft befindlichen Landesentwicklungsprogramm (LEP 2003) sollen die Regionalpläne Lärmschutzbereiche zur Lenkung der Bauleitplanung ausweisen (B V 6.4.1).
Der Regionale Planungsverband München hatte bisher unter Zugrundelegung der fluglärmbedingten Dauerschallpegel entsprechende Zonen A, B, CI und CA mit zugehörigen Nutzungskriterien für die Verkehrs- und Sonderflughäfen in der Region München ausgewiesen. Dies gilt für den Flughafen München II, Oberpfaffenhofen, Lechfeld, Fürstenfeldbruck. Zudem wurden in mehreren Regionalplanänderungen zahlreiche Ausnahmen von den Nutzungskriterien festgelegt, um eine organische Entwicklung der betroffenen Gemeinden zu gewährleisten.
2. Im LEP 2003 wurden für die Verkehrsflughäfen die den Lärmschutzbereichen zugrunde gelegten fluglärmbedingten äquivalenten Dauerschallpegel deutlich verringert. Für die militärischen Flughäfen gelten die bisherigen Regelungen weiter.
Die Lärmschutzbereiche müssen vom StMLU neu berechnet und abgegrenzt werden. Sie sind dann im Regionalplan grundsätzlich zu übernehmen.
3. Um einerseits das Änderungsverfahren möglichst schnell abzuwickeln, andererseits im frühestmöglichen Stadium die Mitglieder, Gemeinden und Landkreise, intensiv zu beteiligen, wird vorgeschlagen, die Anhörung der Mitglieder des Regionalen Planungsverbands auf der Grundlage des Entwurfs ohne vorherige Einschaltung einer Kommission durchzuführen. Zur sinnvollen Diskussion über die Vorranggebiete Hochwasser ist die genaue Kenntnis der betroffenen örtlichen Bereiche unerlässlich.
4. Für den Verkehrsflughafen München liegt eine Lärmschutzzonenkarte mit Stand September 2001 im Entwurf vor. Die Berechnungsgrundlagen sind nicht bekannt.
Für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen liegt dem Regionalen Planungsverband München noch keine neu berechnete Lärmschutzzonenkarte vor (vgl. auch das beiliegende Schreiben des StMLU vom 07.07.2003).
Für die Militärflugplätze haben sich zwar die den Lärmschutzbereichen zugrunde gelegten Dauerschallpegel nicht geändert. Jedoch soll in Fürstenfeldbruck zum 01.10.2003 der militärische Flugbetrieb eingestellt werden, so dass auch hier die Lärmschutzbereiche der tatsächlichen Situation anzupassen sind.
Unabdingbar für eine sachgerechte Festlegung der Lärmschutzbereiche zur Lenkung der Bauleitplanung im Regionalplan ist neben der Karte auch die Offenlegung der Berechnungsgrundlagen. So darf die Lärmschutzkarte für den Verkehrsflughafen München z. B. eine 3. Startbahn nicht berücksichtigen (vgl. beiliegende Drucksache 07/02 und Beschluss des Planungsausschusses vom 05.02.2002 „Die Neuberechnung der Lärmschutzzonen darf eine 3. Starbahn nicht berücksichtigen."). Auch ist es unabdingbar, offen zu legen, von welcher prozentualen Verteilung der Starts und Landungen nach Westen bzw. Osten bei der Berechnung der Lärmschutzkarte ausgegangen wird, insbesondere ob sich diese Annahme mit der bisher aus 10 Jahren Flugbetrieb ersichtlichen Realität deckt.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
In Umsetzung des Landesentwicklungsprogramms 2003 beantragt der Regionale Planungsverband München beim Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen die Vorlage von Lärmschutzzonenkarten für den Verkehrsflughafen München, den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen und den Flugplatz Fürstenfeldbruck, um entsprechende Lärmschutzbereiche samt Ausnahmen im Regionalplan regeln zu können.
Diese Karten sind jeweils mit Darlegung der entsprechenden Grundlagen der Berechnung (s. o. I. 3). zu versehen, um dem Regionalen Planungsverband eine Entscheidung auf transparenter Grundlage zu ermöglichen.
i.A.
Breu
Geschäftsführer