176. Sitzung des Planungsausschusses, 23.04.2002
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 4
Landesentwicklungsprogramm - Fortschreibung
Grenzwerte der Fluglärmschutzbereiche Stellungnahme der Geschäftsstelle - Bericht
I. VORTRAG
1. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2002 zur Gesamtfortschreibung des LEP bereits Stellung genommen, eine Äußerung zu den Lärmschutzzonen zurückgestellt und die Geschäftstelle beauftragt, dazu unter Berücksichtigung der noch eingehenden Stellungnahmen von betroffenen Mitgliedern ergänzend Stellung zu nehmen. Dementsprechend hat die Geschäftsstelle am 11.03.2002 folgende Stellungnahme gegenüber dem StMLU abgegeben:
„Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat zur Gesamtfortschreibung des LEP bereits auf seiner Sitzung am 05.02.2002 Stellung genommen. Die Stellungnahme haben wir Ihnen übermittelt. In Ziffer 3. des Beschlusses hat er die Geschäftsstelle beauftragt, zu den Lärmschutzzonen unter Berücksichtigung der noch eingehenden Stellungnahmen von betroffenen Mitgliedern ergänzend Stellung zu nehmen. Die Neuberechnung der Lärmschutzzonen darf eine dritte Startbahn nicht berücksichtigen.
Im folgenden wird zu dem Entwurf des LEP Ziels B V 6.4, insbesondere 6.4.1 Stellung genommen:
Gegenstand der Äußerung ist nicht die Karte, die auf der Grundlage des LEP der Regionale Planungsverband beschließen muss, sondern die zugrundeliegenden Formulierungen im Ziel B V 6.4.1. Die Dauerschallpegelwerte als Maßstab für die Einteilung in die Zonen A, B und C sind gegenüber dem bisherigen LEP niedriger angesetzt, d.h. die Lärmschutzbereiche zur Beschränkung der Bauleitplanung fielen bei einer angenommenen gleichbleibenden Lärmbelastung der Bevölkerung größer aus. Gleichzeitig hat sich jedoch einerseits die Lärmbelastung insgesamt reduziert, andererseits nach der Auffassung des Entwurfs zum LEP die Empfindlichkeit der Bevölkerung gegenüber Lärm erhöht. Aufgrund einer geänderten Berechnungsmethode entsprechen die jetzt für die Zone Ca festgelegten 58 dB(A) etwa 54 dB(A) nach der bisherigen Regelung, führen also zu einer nochmal schärferen Regelung.
Neben den geänderten Dauerschallpegeln bei der Berechnung der Lärmschutzzonen A, B und C ist neu im Entwurf, dass in der Teilzone Ca festgelegte Tag- und Nachtschutzgebiete einzubeziehen sind, sofern deren Umgriff über die Isolinie 58 dB(A) hinausgeht. Diese Tag- und Nachtschutzgebiete sind Gegenstand luftrechtlicher Fachplanungsentscheidungen und lösen bauliche Schallschutzmaßnahmen aus.
Unter Berücksichtigung der bei der Geschäftsstelle zu diesem Zielentwurf eingegangenen Stellungnahmen werden folgende Forderungen des Regionalen Planungsverbands München zu B V 6.4.1 erhoben:
Die Äußerungen der betroffenen Mitglieder des Regionalen Planungsverbands werden beiliegend mit dem Antrag, darin enthaltene weitergehende Forderungen zu beachten, mitgesandt."
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
i.A.
Breu
Geschäftsführer