Sitzung 30. September 2003

Drucksache Nr. 18/03

181. Sitzung des Planungsausschusses, 30.09.2003

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 5 
Raumordnungsverfahren für die Verlegung der Bundesstraße 301 Freising – Au i. d. Hallertau Nordostumfahrung Freising

Anlagen:

Stellungnahme des Regionsbeauftragten
2 Karten

  

I. VORTRAG

1. Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München an einem Raumordnungsverfahren für die Verlegung der Bundesstraße 301, Freising – Au i. d. Hallertau - Nordostumfahrung Freising

Das Projekt sieht eine Verbindung der Bundesstraße 301 im Norden Freisings in südöstlicher Richtung zur Bundesstraße 11 bei Marzling vor. In das Raumordnungsverfahren werden 3 Varianten eingebracht: Die Wahllinien C1, C4a und C2-I. Alle drei beginnen im Süden mit der Erweiterung des bestehenden Anschlusses an die B 11/B 11a bei Marzling. Sie führen weiter in nord/nordwestliche Richtung durch das tertiäre Hügelland und schwenken in Höhe des Kühbach (C4a und C2-I) auf die bestehende Trasse der B 301 ein und enden vor dem Queren der Amper. Die Variante C1 schwenkt vor der Durchfahrt Erlau auf die bestehende B 301 ein und endet auch dort. Die Linienführung C 4a umgeht Erlau westlich, die Linie C2-I führt deutlich abgesetzt im Osten an Erlau vorbei. Alle drei Varianten liegen größtenteils auf Freisinger Flur, zu kleineren Teilen auf Marzlinger Gebiet, die Wahllinien C4a und C2-I auch auf Zollinger Gebiet (siehe die beiden beiliegenden Übersichtskarten). Nach den Antragsunterlagen ist die Umfahrung erforderlich aufgrund der hohen Straßenbelastung in den Ortsdurchfahrten, verbunden mit hohen Emissionen, sowie der besseren Erreichbarkeit des Flughafens München und des großen Verdichtungsraums München insgesamt.

2. Die Auswirkungen der drei Varianten:

  • Verkehr: Unabhängig von der gewählten Variante findet eine Rückverlagerung von Verkehr auf die B 301 statt. Das wird zu einer Zunahme des Verkehrs um 10 % von 15.000 auf ca. 16.500 Kfz zwischen Zolling und Erlau führen. Im Norden Freisings und in der Ortsdurchfahrt Tüntenhausen führen alle Varianten zu einer deutlichen Reduzierung des Verkehrs (37 – 43 %). Die Varianten unterscheiden sich vor allem bei der Ortsdurchfahrt Erlau. Die Linie C1 würde eine Verkehrszunahme von 10 % bewirken, die Linie C2-I eine Entlastung von 45 % und die Linie C4a von 99 % in Erlau.
     
  • Immissionen: Hier gibt es eine deutliche Entlastung durch alle Varianten in Freising und Tüntenhausen. In Erlau ergäbe die Wahllinie C2-I die beste Entlastung, während bei C1 die Situation nahezu unverändert bliebe. Bei C4a ergäbe sich einerseits eine Entlastung entlang der bisherigen Durchfahrt durch die Verlegung an den westlichen Ortsrand, andererseits aber dort wieder eine neue Belastung für die Wohnbevölkerung.
     
  • Flächenbedarf: Die drei Varianten erfordern einschließlich der nötigen Ausgleichsmaßnahmen zwischen 22 und 27 ha. Neu versiegelt werden dabei zwischen 4,5 und 5,4 ha. Die Zerschneidungswirkung im Isartal und im tertiären Hügelland ist bei allen drei Varianten nahezu gleich. Im Bereich der Amperleiten führt die Wahllinie C2-I zu einem wesentlichen höheren Zerschneidungseffekt als die anderen beiden Linien (u. a. durch eine zusätzliche Fahrspur).
     
  • Natur und Landschaft: Nach der den Antragsunterlagen beiliegenden Umweltverträglichkeitsstudie können die Eingriffe u. a. in das Landschaftsschutzgebiet, das Wiesenbrütergebiet und das FFH-Gebiet Ampertal sowie landschaftliche Vorbehaltsgebiete durch Kompensationsmaßnahmen bei allen Varianten ausgeglichen werden. Bei der Variante C1 ist das Ampertal nicht berührt, da die Linie bereits vor der Ortsdurchfahrt Erlau auf die bestehende B 301 einmündet.

3. Im Ergebnis sind aus regionalplanerischer Sicht die beiden Wahllinien C1 und C4a geeignet, die Wahllinie C2-I ist nicht geeignet.

a) Verkehr: Alle drei Wahllinien entsprechen den regionalplanerischen Zielsetzungen zum Verkehr (B V.5.4, 5.6 des derzeit geltenden Verkehrskapitels sowie B V G 1.5 und 3.2.7 der Regionalplanfortschreibung) – der Wortlaut der entsprechenden Grundsätze und Ziele ist in der Stellungnahme des Regionsbeauftragten auf Seite 3 – 5 abgedruckt.

Der entsprechenden Zielsetzung, die Stadt Freising vom Durchgangsverkehr zu entlasten, das dortige Zentrum besser erreichbar zu machen und vor allem den Flughafen sowie den großen Verdichtungsraum München aus dem nördlichen Landkreis Freising besser zu erschließen, werden alle drei Wahllinien gerecht.

Deutliche Unterschiede ergeben sich in der Streusiedlung Erlau. Wahllinie C1 bringt dafür keine Entlastung, Wahllinie C2-I führt östlich an Erlau vorbei und entlastet die Ortsdurchfahrt in Erlau. Die Wahllinie C4a führt westlich an Erlau vorbei, allerdings belastet sie aufgrund der engen Führung neue Gebiete. Aus regionaler Sicht ist bei der Engstelle Erlau die Entlastungsfunktion durch die Wahllinien C2-I und C4a erfüllt. Nach dem in Aufstellung befindlichen Ziel des Regionalplans B V Z 3.2.7 soll allerdings die Aufenthaltsqualität in den Siedlungsbereichen durch Bau von Ortsumgehungen erhöht werden. Diesem Ziel wird am besten die Wahllinie C4a gerecht.

b) Immissionen: Bei allen drei Wahllinien wird es in Freising und der Ortsdurchfahrt Tüntenhausen zu deutlichen Lärm- und Abgasreduzierungen kommen, bei Erlau hat die ortsferne Führung der Linie C2-I deutliche Vorteile bei den Immissionen (andererseits erhöhte Zerschneidungswirkung, s. o.). Bei der Wahllinie C1 bleibt die Situation unverändert und bei der Wahllinie C4a wird in der bestehenden Ortsdurchfahrt die Situation stark verbessert; dem stehen neue Betroffenheiten im Westen aufgrund der ortsnahen Trassenführung gegenüber (dort würden auch aktive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich).

c) Regionale Grünzüge: Im Bereich der Anbindung an die B 11 verlaufen die drei Wahllinien am Rande des Regionalen Grünzugs „Isartal", dessen Funktionen nach dem Ziel B II Z 4.2.2 der Straßenplanung nicht entgegenstehen.

Allerdings führen die drei Wahllinien auch durch den Regionalen Grünzug Ampertal. Selbst wenn hier angenommen werden kann, dass sie den Funktionen des Grünzugs nicht entgegenstehen, da sich der Luftaustausch nicht verschlechtern wird und die Siedlungsgliederung nicht beeinträchtigt wird, sowie auch hinsichtlich der Erholungsfunktion gegenüber der jetzigen Situation nur geringfügige Veränderungen eintreten werden, so ist aus dieser Perspektive der Wahllinie C1 der Vorzug zu geben, weil sie nur ca. halb so lang durch diesen Grünzug führt.

d) Flächenverbrauch/Versiegelung/Zerschneidungswirkung: Unter diesem Aspekt besteht für die Verwirklichung der Wahllinie C1 ein Vorrang. Denn der Flächenbedarf dieser Linie liegt mit 22 ha am niedrigsten (Neuversiegelung 4,5 ha) bei der Linie C2-I liegt er mit 27 ha und Neuversiegelung von 5,6 ha am höchsten, die Wahllinie C4a verbraucht nur unwesentlich weniger Flächen. Die Linie C2-I zerschneidet die Amperleiten, was sich vor allem auf Fauna und Landschaftsbild negativ auswirkt. Die Zerschneidungseffekte im tertiären Hügelland insgesamt gehen zu Lasten der Naherholungseignung dieses Bereichs.

e) Natur und Landschaft: Zwar sind die Eingriffe in Natur und Landschaft bei allen drei Wahllinien ausgleichbar, die Linie C2-I ist aber bei weitem die ungünstigste unter diesem Aspekt. Das landschaftliche Vorbehaltsgebiet von Freising bis Moosburg an der Isar, in dem den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zukommt (Regionalplan B I 1.2.1.1), wird bei allen drei Varianten durchquert, ebenso wie im nördlichen Teil alle drei Wahllinien mit unterschiedlichen Längen im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Unteres Ampertal verlaufen.

Ebenfalls im nördlichen Teil ist links und rechts der Trasse der B 301 ein FFH-Gebiet gemeldet. Lediglich die Trasse C1 beeinträchtigt dieses Gebiet nicht, bei den anderen beiden sind Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen.

f) Wald: Alle drei Linien führen in den nördlichen Abschnitten durch ein Waldgebiet, die Wahllinie C2-I hier wiederum am längsten. Um die nach dem Regionalplan B IV 1.1.3 geforderte Zielsetzung einzuhalten, vor allem im waldarmen nördlichen Teil der Region die bestehenden Wälder zu erhalten und die Waldflächen durch Aufforstung sowie durch Schutzpflanzungen in ihrer ökologischen Bedeutung zu ergänzen, müssen entsprechende Ausgleichspflanzungen stattfinden.

Zusammengefasst ergeben sich für die Linie C2-I Vorteile bei der Immissionssituation in Erlau. Jedoch stehen diesem Vorteil gravierende Nachteile in den Bereichen Natur und Landschaft / Regionale Grünzüge / Zerschneidungswirkung / Wald entgegen. Die Linie C1 hat ihre Stärke in der relativ kurzen Strecke, der allerdings eine unveränderte Verkehrs- und Immissionssituation in Erlau entspricht. Die Linie C4a entlastet die Ortsdurchfahrt in Erlau am stärksten (um den Preis neuer Immissionen am westlichen Ortsrand), schneidet aber in den Bereichen Natur und Landschaft / Grünzüge / Flächenbedarf und Zerschneidungswirkung schlechter als die Variante C1 ab.

4. Folgende Stellungnahmen der im Raumordnungsverfahren beteiligen Kommunen liegen vor: Die Gemeinde Marzling erhebt gegen die Trassenführung in Marzling keine prinzipiellen Einwände, mahnt eine baldige Realisierung der Nordostumfahrung an und fordert, die B 11a Richtung Autobahn vierspurig auszubauen. Die Stadt Freising bevorzugt die Wahllinie C2-I. Der Landkreis Freising spricht sich ebenfalls für die Variante C2-I aus. Der Trassenverlauf dieser Variante C2-I wird von Seiten der Gemeinde Zolling abgelehnt. Sie fordert darüber hinaus zum Schutz der Wohnbevölkerung im Ortsbereich von Zolling geeignete Lärmschutzmaßnahmen.

Die Bürgermeister dieser Kommunen werden als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht eingeladen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München stimmt der Nordostumfahrung Freisings im Zuge der Bundesstraße 301 Freising – Au i. d. Hallertau auf den Wahllinien C1 oder C4a zu.

  3. Im Rahmen des weiteren Planungsprozesses sollen insbesondere im Bereich der Verknüpfung mit der B 11/B 11a die Versiegelung und der Flächenbedarf minimiert werden.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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