182. Sitzung des Planungsausschusses, 04.11.2003
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 7d
Gemeindeübergreifendes Kiesabbauvorhaben der Gemeinden Hurlach und Obermeitingen, Lkr. Landsberg a. Lech
Anlage:
Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 23.09.2003
I. VORTRAG
1. Zuletzt hat sich der Planungsausschuss am 15.07.2003 mit diesem Vorhaben befasst (vgl. Drucksache Nr. 12/03) und der Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarkts in der Gemeinde Eching mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
Die Verkaufsflächen für nicht innenstadtrelevante Sortimente im Baumarkt müssen von 8000 qm auf 6200 qm reduziert werden, im Gartenmarktbereich auf 2000 qm;
Die Verkaufsflächen für innenstadtrelevante Sortimente dürfen im Baumarktbereich 350 qm , im Gartenmarktbereich 300 qm nicht überschreiten.
2. Die Regierung von Oberbayern nimmt nunmehr ein Schreiben der BBE-Handelsberatung vom 22.08.2003 zum Anlass, eine erneute Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands München anzufordern.
In diesem Schreiben hat die BBE-Handelsberatung zum einen dargelegt, dass die Flächenleistung bei dem überprüften Projekt niedriger anzusetzen sei, als es geschehen ist. Dadurch würden die zulässigen Verkaufsflächen vergrößert werden können, da aufgrund der niedrigeren Flächenproduktivität bei größeren Verkaufsflächen die Abschöpfung der Kaufkraft nicht steige. Zum anderen sei der in den Raumordnungsunterlagen angegebene Projekteinzugsbereich zu eng abgegrenzt. Das zu berücksichtigende Einzugsgebiet umfasse 222.000 Einwohner und nicht wie ursprünglich angegeben 179.000 Einwohner.
3. Aus regionalplanerischer Sicht sollte am Ansatz der Kaufkraftabschöpfungsquoten, d.h. der Flächenproduktivität, festgehalten werden. Ihr liegen die pauschalierten Struktur- und Marktdaten 2000 der BBE-Handelsberatung zugrunde. Eine je nach konkretem Projekt unterschiedliche Annahme der Flächenproduktivität würde einen Gutachterkrieg auslösen und eine gleichmäßige Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten in der Region München verhindern.
4. Eine Vergrößerung des betriebswirtschaftlichen Projekteinzugsbereichs von 179.000 auf 222.000 Einwohner ist aus regionalplanerischer Sicht plausibel und vertretbar. Ursprünglich war im RO-Verfahren der Projekteinzugsbereich von 179.000 Einwohnern angegeben und der Überprüfung zugrunde zu legen. Im o.a. Schreiben argumentiert die BBE-Handelsberatung, dass ein Drittel eines erweiterten Einzugsgebiets (Freising, Ismaning, Unterföhring, Hebertshausen, Dachau und Bergkirchen) dem Projekteinzugsbereich zugeordnet werden könne. Aufgrund der verkehrlich günstigen Lage des Projekts ist diese Erweiterung des Projekteinzugsbereichs schlüssig.
5. Für die innenstadtrelevanten Sortimente des geplanten Bau- und Gartenmarkts ergeben sich für die regionalplanerische Überprüfung keine Änderungen, da auf die Berechnung spezieller Flächenleistungen verzichtet wird (s.o. 3.).
Hinsichtlich der nicht innenstadtrelevanten Sortimente des Baumarkts ergäbe sich bei 8000 qm Verkaufsfläche eine Abschöpfungsquote von ca. 27 %. Landesplanerisch zulässig sind nach dem LEP B II 1.2.1.5 25 %. Die insgesamt geplanten 8000 qm sind damit für den Baumarkt knapp vertretbar.
Dagegen erreicht auch bei dem vergrößerten Einzugsbereich ein Gartenmarkt von 3500 qm eine Abschöpfungsquote von 37 % statt 25 %. Aus diesem Grund muss die Verkaufsfläche dort auf 2400 qm begrenzt werden.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Regionale Planungsverband München stimmt der Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarkts in der Gemeinde Eching, Lkr. Freising, nach erneuter Behandlung und Berücksichtigung des Schreibens der BBE-Handelsberatung vom 22.08.2003 mit folgenden Maßgaben zu:
Die Verkaufsflächen für nicht innenstadtrelevante Sortimente im Baumarkt dürfen höchstens 8000 qm betragen, im Gartenmarktbereich sind sie auf 2400 qm zu begrenzen.
Die Verkaufsflächen für innenstadtrelevante Sortimente dürfen im Baumarktbereich 350 qm, im Gartenmarktbereich 300 qm nicht überschreiten.
i.A.
Breu
Geschäftsführer