184. Sitzung des Planungsausschusses, 04.05.2004
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 2
Ausweisung der Gemeinden Aschheim und Feldkirchen als Siedlungsschwerpunkte
Anlagen:
Auswertungsbericht des Regionsbeauftragten
Entwurf der Änderung des Regionalplans Kapitel A II mit Begründung
I. VORTRAG
1. Zuletzt hat sich der Planungsausschuss in der Sitzung am 30.09.2003 mit der Ausweisung von Siedlungsschwerpunkten im Stadt-Umlandbereich befasst (Drucksache Nr. 15/03). Er beauftragte die Geschäftsstelle, ein Anhörverfahren für die Ausweisung der Gemeinden Aschheim und Feldkirchen als Siedlungsschwerpunkte einzuleiten (Stufe 1). Darüber hinaus, Vorschläge für die Ausweisung der Kleinzentren und Unterzentren sowie die Ausweisung von mehreren Gemeinden als gemeinsame Siedlungsschwerpunkte vorzubereiten und einen Entwurf für den Planungsausschuss zu erarbeiten (Stufe 2).
In dem anschließenden Anhörverfahren, das mit Schreiben vom 30.10.2003 eingeleitet wurde, haben sich 96 Verbandsmitglieder und andere Träger öffentlicher Belange beteiligt. Lediglich in 3 Stellungnahmen wurden Bedenken gegen die Einstufung von Aschheim und Feldkirchen als Siedlungsschwerpunkte geäußert. Alle anderen Beteiligten stimmten dieser vorgeschlagenen Ausweisung grundsätzlich zu. Hinsichtlich der vorgetragenen Bedenken wird auf die ausführliche Darstellung und Behandlung in der Stellungnahme des Regionsbeauftragten auf Seite 2 verwiesen. Im Ergebnis dringen die Einwände nicht durch. Weder erhöht eine Ausweisung von Aschheim und Feldkirchen als Siedlungsschwerpunkte den Druck auf den Bau des Autobahnsüdrings noch sind negative verkehrliche Auswirkungen für Nachbargemeinden zu besorgen.
Allerdings ist (auch in Hinblick auf mehrere andere teilweise kritische Stellungnahmen) sicherzustellen, dass der endgültige Beschluss des Regionalen Planungsverbands München hinsichtlich der Ausweisung von Aschheim und Feldkirchen als Siedlungsschwerpunkte (Stufe 1) und die vom Planungsausschuss ebenfalls in Auftrag gegebene Ausweisung von Kleinzentren und Unterzentren sowie von mehreren Gemeinden als gemeinsame Siedlungsschwerpunkte (Stufe 2) zum selben Zeitpunkt erfolgt.
Die Neubestimmung von Siedlungsschwerpunkten in der Region München wird, wie bereits im Planungsausschuss am 30.09.2003 vorgetragen, erst nach Inkrafttreten einer Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wirksam, das bisher die Kompetenz zur Festlegung von Siedlungsschwerpunkten dem Freistaat Bayern übertragen hat.
Vorgeschlagen wird deshalb, der Verbandsversammlung die entsprechende Ausweisung von Aschheim und Feldkirchen als Siedlungsschwerpunkt zu empfehlen, diese Empfehlung der Verbandsversammlung aber erst zusammen mit der „Stufe 2" (Ausweisung Klein- und Unterzentren sowie mehrere Gemeinden als gemeinsame Siedlungsschwerpunkte) vorzulegen. Dies könnte dann zur Verbandsversammlung am 07.12.2004 geschehen.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Planungsausschuss billigt das Ergebnis des Auswertungsberichts zum Anhörverfahren für die Ausweisung von Aschheim und Feldkirchen als Siedlungsschwerpunkte in der beiliegenden Fassung.
Er empfiehlt der Verbandsversammlung, die Gemeinden Aschheim und Feldkirchen als Siedlungsschwerpunkte auszuweisen und deshalb Kapitel A II - Zentrale Orte in der beiliegenden Fassung zu beschließen.
Der vorliegende Beschluss wird der Verbandsversammlung erst zusammen mit der Regionalplanänderung vorgelegt, die Vorschläge für die Ausweisung von Klein- und Unterzentren sowie von mehreren Gemeinden als gemeinsame Siedlungsschwerpunkte enthält.
i.A.
Breu
Geschäftsführer