Sitzung 20. Juli 2004

Drucksache Nr. 19/04

185. Sitzung des Planungsausschusses, 20.07.2004

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3 
Fortschreibung Regionalplan München Ausnahmen von den Nutzungskriterien in Lärmschutzzonen

b) Antrag der Gemeinde Scheuring, Lkr. Landsberg a. Lech

Anlagen:

1 Fortschreibungsentwurf mit Tekturkarte 
1 Übersichtsplan
1 Schreiben des Regionsbeauftragten vom 07.07.2004

  

I. VORTRAG

Die Gemeinde Scheuring hat mit Schreiben vom 27.04.2004 beantragt, in unmittelbarem Anschluss an die bereits im Regionalplan ausgewiesenen Ausnahmegebiete „Am Friedhof" und „Am Mühlbach" die Festsetzung einer weiteren Ausnahme von den Nutzungskriterien der Lärmschutzbereiche in den Regionalplan aufzunehmen. Es handelt sich um ein Gebiet am nordwestlichen Ortsrand von Scheuring im Umfang von ca. 10 ha. Es liegt in der Lärmschutzzone Ca des militärischen Flugplatzes Lechfeld.

1. Die Gemeinde begründet ihren Antrag damit, dass Entwicklungsmöglichkeiten außerhalb der Lärmschutzzonen fehlen. Im Osten des Siedlungsgebiets bestünde durch die Hangkante eine deutliche topographische Zäsur, die auch nach dem Regionalplan nicht überschritten werden soll (RP 14 B II Z 4.1.5). Im Süden stünden wasserwirtschaftliche Beschränkungen aufgrund des Trinkwasserschutzes einer Weiterentwicklung des Siedlungsgebiets entgegen. Im Südwesten und Westen beschränken das Landschaftsschutzgebiet „Lechtal-Nord" und der regionale Grünzug „Lechtal" die Siedlungsentwicklung (RP 14 B II Z 4.2.2.2). Innerörtliche Flächenreserven und Potentiale für eine entsprechende Nachverdichtung stünden nicht zur Verfügung.

2. Die Festlegung von Ausnahmen zu den Nutzungskriterien von Lärmschutzbereichen gehört zu den Aufgaben des Regionalen Planungsverbands (LEP Begründung zu B V 6.4.1). Eine solche Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn andernfalls die organische Entwicklung einer Gemeinde nicht mehr gewährleistet wäre, weil sich das Gemeindegebiet vollständig innerhalb des Lärmschutzbereichs befindet oder die außerhalb des durch die Fluglärmbelastung in seiner baulichen Nutzung beschränkte Bereichs liegende Flächen für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen.

Für das beantragte Gebiet liegen diese Voraussetzungen vor. Die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Scheuring in entsprechendem Umfang sind ohne die Ausweisung der beantragten Flächen nicht sicherzustellen. Der Umfang der Fläche entspricht auch noch einer organischen Siedlungstätigkeit der Gemeinde.

Es ist nicht davon auszugehen, dass der Betrieb des militärischen Flughafens Lechfeld oder eine z.Zt. diskutierte anderweitige Nutzung durch die Festsetzung der genannten Ausnahmen beeinträchtigt würde. Gerade weil es sich um Ausnahmen zu den entsprechenden Festsetzungen handelt, wird an dem Lärmschutzbereich insgesamt nicht gerüttelt.

3. Aufgrund dieser Sachlage soll den bisherigen Ausnahmen von den Nutzungsbeschränkungen RP II 6.3.2 eine weitere Ausnahme hinzugefügt werden. Gemäß der Satzung des Regionalen Planungsverbands München kann der Planungsausschuss die entsprechende Änderung beschließen (§ 6 Abs. 1 Ziff. 2 und § 10 Abs. 1 Ziff. 1a der Satzung). Denn die Grünzüge des Regionalplans sind nicht wesentlich berührt. Eine Anpassungspflicht ergäbe sich allenfalls für die Gemeinde Scheuring, die durch ihren Antrag bereits Zustimmung zum Ausdruck gebracht hat.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München billigt den Entwurf des beiliegenden Ziels B II 6.3.2 in der beiliegenden Fassung (Ausnahme einer weiteren Ausnahme von den Nutzungsbeschränkungen im Lärmschutzbereich des militärischen Flugplatzes Lechfeld) und beauftragt die Geschäftsstelle, ein Anhörverfahren einzuleiten.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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