Sitzung 20. Juli 2004

Beschlüsse

der 185. Sitzung des Planungsausschusses und gleichzeitig 162. Sitzung des Planungsbeirats des Regionalen Planungsverbands München am 20.07.2004
  

Beratungsgegenstände:

Begrüßung Dr. Reinhard Dörfler
Hauptgeschäftsführer IHK München

Vortrag Andreas Fritzsche, IHK
W.I.N. „Wirtschaftsförderung im Netz"

Vortrag Alexander Freitag, MVV
„Stadt-Umlandbahn – aktueller Stand"

Stellungnahme zur Novellierung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes

Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands München bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung
Errichtung eines Fachmarktzentrum in der Stadt Landsberg a. Lech

Fortschreibung Regionalplan München Ausnahmen von den Nutzungskriterien in Lärmschutzzonen   

a) Antrag der Gemeinde Weßling, Lkr. Starnberg Auswertung des Anhörverfahrens
b) Antrag der Gemeinde Scheuring, Lkr. Landsberg am Lech
c) Antrag der Gemeinde Eitting, Lkr. Erding
d) Antrag der Gemeinde Oberding Lkr. Erding 

Verschiedenes
 

VorsitzLR Pointner
Planungsausschuss1. Bgm. Bauernfeind/Stadt Erding
StRin Boesser/LH München
StR Brannekämper/LH München
Stv. LR Brilmayer/Lkr. Ebersberg
1. Bgm. Dr. Braun/Stadt Germering
LR Christmann/Lkr. Dachau
VerwDir Dr. Dengler/LH München
1. Bgm. Detig/Gemeinde Pullach i. Isartal
1. Bgm. Dworzak/Gemeinde Haar
LR Eichner/Lkr. Landsberg a. Lech
1. Bürgermeister Englmann/Gemeinde Aschheim
LR Frey/Lkr. Starnberg
Stv. LR Gotz/Lkr. Erding
1. Bgm. Hager/Gemeinde Krailling
LR Janik/Lkr. München
StR Kaplan/LH München
StRin Lindner-Schädlich/LH München
StR Müller/LH München
1. Bgm. Nustede/Gemeinde Karlsfeld
StR Schwartz/LH München
StR Stadler/LH München
Stadtbaurätin Prof. Thalgott/LH München
StRin Walter/LH München
StR Zöller/LH München
PlanungsbeiratBaur/Vereinigung der Bayer. Wirtschaft
Blascheck/Landessportverband
Dr. Dingethal/Industrieverband Steine und Erden
Dreier/IHK
Droth/Deutscher Gewerbeverband
Dr. Endstrasser/Kassenärztl. Vereinigung
Fink/MVV
Gemmer/Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
Gössinger/Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Ohlmann/Landesverband Bayer. Einzelhandel
Pauli/Erzbischöfl. Ordinariat
Rumpel/DGB
Fischer/Flughafen München
Wimbauer/Handwerkskammer
Regierung von OberbayernORR Kufeld 
ORR Winter
Gemeinde Geltendorf    1. Bgm. Lehmann   
Stadt Landsberg a. Lech 1. Bgm. Lehmann   
Geschäftsstelle    Geschäftsführer Breu   
Sitzungsdauer 14:05 Uhr bis 15:15 Uhr       

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die termingerechte Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Er bedankt sich bei der IHK für die Überlassung des Tagungssaals und die Bereitstellung von Getränken.

Dr. Dörfler begrüßt die Anwesenden im Namen der IHK.

Er stellt für die gewerbliche Wirtschaft klar, dass für die Abschaffung der Regionalen Planungsbeiräte kein Verständnis aufgebracht werde. Mit der Einführung der Beiräte auf Regionsebene seien die Erfahrung und Anregung der Organisationen des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens nutzbar gemacht worden und dies solle für die Zukunft weiter sicher gestellt sein. Maßgeblich für das Engagement in der derzeit laufenden Reformdiskussion sei das Interesse am Abbau bürokratischer Strukturen; die Beseitigung von Hemmnissen zum einen und die Sicherung der ökonomischen Belange bei Nutzungskonflikten auf der Regionalen Ebene zum anderen. Die Industrie- und Handwerkskammern in Bayern seien gemeinsam der Auffassung, dass es mehr als überfällig sei, die Landes- und Regionalplanung zu entschlacken, auf überflüssige Ziele zu verzichten und auch das Prozedere grundlegend zu vereinfachen. Die Erfahrungen der Vergangenheit hätten gezeigt, dass eine zukunftsorientierte Flächenvorhaltungspolitik und der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur zentrale Faktoren seien, die über die Standortwahl von Investoren mitentscheiden. Das beinhalte aber nicht nur Neuansiedlung, sondern auch die Pflege des in der Region ansässigen Unternehmensbestandes. Ziel müsse sein, planerische Rahmenbedingungen zu schaffen, die der Wirtschaft wenigstens die Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit am bisherigen Platz ermöglicht. Eine jüngst veröffentlichte Studie des Instituts für Mittelstandsforschung, die sich mit der Standortverlagerung von Unternehmen empirisch beschäftigt hat, bestätigt, dass die Aufgaben in der regionalen Wirtschaftspolitik künftig schwerpunktmäßig in der Region liegen. ¾ der Firmenumzüge fänden innerhalb der Heimatgemeinde statt, die Umzugsbereitschaft der Unternehmen nimmt mit zunehmender Entfernung des Zielortes ab. Im Zusammenhang mit der Wirtschaftsförderung sei die Vernetzung ein wichtiges Stichwort. Das von der IHK betriebene Standortinformationssystem SISBY sei ein Beispiel für ein innovatives Instrument der Wirtschaftsförderung. SISBY sei eine gut genutzte Informationsquelle für Firmen und Investoren.

Nun sei ein völlig neues Produkt für die Wirtschaftsförderung vorgestellt worden: W.I.N. „Wirtschaftsförderung im Netz". Damit werde für Oberbayern und dann später in ganz Bayern eine neue Phase der Wirtschaftsförderung eingeleitet. W.I.N. solle dazu beitragen, die Effizienz der Wirtschaftsförderung zu steigern.

Er kündigt den Vortrag von Fritzsche mit den Erläuterungen zu diesem Thema an.

Vortrag Andreas Fritzsche – IHK
Wirtschaftsförderung im Netz

Der Vortrag ist als Anlage beigefügt. 

Vortrag Alexander Freitag
„Stadt-Umlandbahn – aktueller Stand"

Der Vortrag ist als Anlage beigefügt.   
   

TOP 1 
Stellungnahme zur Novellierung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes
   

Breu nimmt Bezug auf die Drucksache 22/04 und erläutert deren Inhalte.

Der Vorsitzende schlägt bei Nr. 2 des Beschlusstextes die Formulierung „Der Regionale Planungsverband nimmt zum Entwurf wie folgt Stellung" vor. Als 4. Unterpunkt solle der Absatz eingefügt werden: „Der Geschäftsführer wird beauftragt, die Zulässigkeit einer „Pairingvereinbarung" im Regionalen Planungsverband München zu prüfen und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Ziel ist die Begrenzung der Stimmen der LH München in der Verbandsversammlung auf 40 % der anwesenden Stimmenzahl". Prof. Thalgott spricht sich für die Beibehaltung des Planungsbeirats aus. Selbst wenn von ihm keine Äußerungen kämen, so werde doch die Information des teilnehmenden Beirats in dessen Verbände getragen und damit ein Beitrag zur Beschleunigung von Verfahren geleistet. Sie befürwortet die frühzeitige Beteiligung als Methode zur Verwaltungsvereinfachung; ebenso den Erhalt der 30 Sitze im Ausschuss als vernünftige und erfolgreiche Repräsentanz der beteiligten Gemeinden und Gebietskörperschaften. Mit einer Reduzierung werde sicherlich keine Beschleunigung und Vereinfachung erreicht. Landrat Janik sei es zu verdanken, dass der Regionalplan in langer gemeinsamer Arbeit inzwischen wesentlich vereinfacht und viele Doppelbestimmungen entfernt worden seien. Dies sei ein wirklicher Ansatz gewesen zur Verwaltungsvereinfachung. Beteiligungsverfahren und Repräsentanzen zu verändern führe jedoch eher zur Verlängerung von Verfahren.  
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München nimmt zum Entwurf des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wie folgt Stellung: 
      
    a) Der Regionsbeauftragte muss zumindest für die Region München erhalten bleiben (Art. 5 Abs. 3).
    b) Es muss dem Regionalen Planungsverband München freigestellt sein, einen Regionalen Planungsbeirat als Organ des Planungsverbands vorzusehen (Art. 7).
    c) Die Reduzierung der höchstmöglichen Stimmenzahl auf ein Drittel der nach Bevölkerungsanteilen errechneten Stimmen in der Verbandsversammlung wird abgelehnt. Dadurch erhielte die LH München, obwohl sie ca. die Hälfte der Regionsbevölkerung ausmacht, nur noch halb so viele Stimmen wie Landkreise und kreisangehörige Gemeinden der Region München. Vorgeschlagen wird die Beibehaltung der jetzigen Begrenzung auf 40 % der Stimmen.
    d) Der Planungsausschuss für die Region München muss mind. 30 Mitglieder umfassen. Bei seiner Zusammensetzung ist die jetzige Regelung beizubehalten (12 Sitze LH München, je 9 Sitze Gemeinden und Landkreise). 
      
    Die Drucksache Nr. 22/04 in der Fassung der Planungsausschusssitzung vom 20.07.2004 ist als Begründung Teil des Beschlusses.
     
  3. Der Vorsitzende wird beauftragt, sich auch an die Landtagsabgeordneten in der Region München und an die Fraktionen im Bayerischen Landtag zu wenden, mit der Bitte, die Forderungen des Regionalen Planungsverbands München zu unterstützen. 
     
  4. Der Geschäftsführer wird beauftragt, die Zulässigkeit einer „Pairingvereinbarung" im Regionalen Planungsverband München zu prüfen und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Ziel ist die Begrenzung der Stimmen der LH München in der Verbandsversammlung auf 40 % der anwesenden Stimmenzahl."
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


TOP 2 
Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands München bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung Errichtung eines Fachmarktzentrum in der Stadt Landsberg a. Lech

Der Vorsitzende verweist auf die Drucksache Nr. 17/04 und deren Inhalte.

Keine Wortmeldungen. 
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München stimmt der Errichtung eines Fachmarktzentrums in Landsberg am Lech unter der Bedingung zu, dass die Verkaufsflächen für die Sortimente auf die in der Drucksache 17/04 unter I. 2. d) aufgelisteten Flächen beschränkt werden.
     
  3. Zur verkehrlichen Anbindung ist die Einrichtung einer Bushaltestelle unmittelbar am geplanten Haupteingang des Marktes erforderlich. Im Individualverkehr sind der zweispurige Ausbau des Kreisverkehrs an der Anschlussstelle Landsberg Ost sowie zusätzliche Bypässe von und zu der Münchner Straße Richtung Gewerbegebiet erforderlich, ebenso ein verkehrsabhängiges Leitsystem.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen   


TOP 3 
Fortschreibung Regionalplan München Ausnahmen von den Nutzungskriterien in Lärmschutzzonen 

a) Antrag der Gemeinde Weßling, Lkr. Starnberg Auswertung des Anhörverfahrens  

Der Vorsitzende weist auf die Drucksache Nr. 18/04 und deren Inhalte hin.

Dreier appelliert namens der IHK München und Oberbayern dafür, dass über die Bereiche Oberpfaffen Nord und nördlich des Hirtacker Weges nicht Beschluss gefasst werde. Der Flughafen Oberpfaffenhofen sei eine außerordentlich wichtige infrastrukturelle Einrichtung für die gewerbliche Wirtschaft im Raum Oberbayern. Die genannten Bereiche seien sicher in den Lärmschutzzonen 1 des künftigen Bundeslärmschutzgesetzes. Deshalb halte er es für notwendig, die Novellierung abzuwarten, um hier nicht Entscheidungen zu treffen, die später nicht mehr reparabel seien.

Breu erklärt, diese Argumente der EDMO-Flugbetrieb seien im Anhörverfahren geprüft und in der Drucksache auf Seite 2 ausführlich behandelt worden.

Das Bundesfluglärmgesetz sei seit mehreren Jahren in Bearbeitung. Der Bundesrat habe verschiedenen Entwürfen nicht zugestimmt. Das Gesetz existiere nicht, wolle man darauf warten, seien Entscheidungen möglicherweise auf mehrere Jahre hinaus nicht möglich. Die IHK sei am Verfahren beteiligt gewesen und habe keine Einwendungen erhoben. Wie auf der Karte zu sehen, gehe es um die Gebiete 6 und 7. Wie zu erkennen, sei im Verhältnis zu den anderen bereits bestehenden ausgenommenen Gebieten 1 – 5 durch diese Gebiete keine Beeinträchtigung der Entwicklung des Flughafens Oberpfaffenhofen zu erwarten.

Der Vorsitzende berichtet, das Fluglärmgesetz sei seit 32 Jahren in Planung, es werde in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) bearbeitet und mit einem Abschluss sei noch nicht so schnell zu rechnen. Er merkt an, dass ein Vertagungsantrag nach der Geschäftsordnung nicht vom Beirat, sondern nur von Ausschussmitgliedern gestellt werden könne.

Meyer-Brühl betont, der Beschlussvorschlag käme den Interessen der Gemeinde Weßling sehr entgegen. Für die Entwicklung der Gemeinde sei eine diesbezügliche Entscheidung dringend notwendig. Sie bittet um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

Keine weiteren Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München billigt die Ergebnisse des Anhörverfahrens (Stellungnahme des Regionsbeauftragten und Drucksache Nr. 18/04) und die als Anlage beigefügte 17. Änderung des Regionalplans München, Stand 20.07.2004 samt Karte 2 n.
     
  3. Er beauftragt den Verbandsvorsitzenden, bei der Regierung von Oberbayern die Verbindlicherklärung dieser 17. Änderung des Regionalplans München zu beantragen.
     
  4. Die im Anhörverfahren von der Regierung von Oberbayern und von der Handwerkskammer für München und Oberbayern gegebenen Hinweise werden an die Gemeinde Weßling mit der Bitte um Berücksichtigung weitergegeben.  

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
 

b) Antrag der Gemeinde Scheuring, Lkr. Landsberg am Lech

Der Vorsitzende verweist auf die Drucksache Nr. 19/04.

Keine Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS: 

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München billigt den Entwurf des beiliegenden Ziels B II 6.3.2 in der beiliegenden Fassung (Ausnahme einer weiteren Ausnahme von den Nutzungsbeschränkungen im Lärmschutzbereich des militärischen Flugplatzes Lechfeld) und beauftragt die Geschäftsstelle, ein Anhörverfahren einzuleiten.

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
 

c) Antrag der Gemeinde Eitting, Lkr. Erding
d) Antrag der Gemeinde Oberding, Lkr. Erding

Der Vorsitzende verweist auf die Drucksachen Nr. 20/04 und 21/04 und bittet um Zustimmung zum Beschlussvorschlag. Fischer (Flughafen GmbH) äußert Bedenken in seiner Eigenschaft als Zuständiger für die Planungen des Flughafens wie auch als Beauftragter für die Flughafenregion. Er bedauert, dass die Berichterstattung über das Struktur- und Verkehrsgutachten von der Tagesordnung abgesetzt worden sei. Für dieses Gutachten sei ermittelt worden, dass die Wachstumsraten der vergangenen 15 - 20 Jahre in den nächsten 15 Jahren nicht zu erwarten seien, sondern wesentlich geringer ausfallen werden in dieser Region. In der Stufe 2 des Gutachtens sei versucht worden, mit dem zwar geringeren, trotzdem immer noch erfreulichen Wachstum ein Leitkonzept zu entwickeln: eine bessere Verteilung an Arbeitsplätzen und Einwohnern. Die antragstellenden Gemeinden seien unbestritten vom Fluglärm belastet, die Ausweisung der Schutzzonen sei also sicherlich zu Recht. In dieser Schutzzone habe eine Antragsteller das Recht auf passive Schallschutzmaßnahmen. Er äußert seine Bedenken, in dieser Dimension Flächenausweitungen gerade für Wohnbebauungen vorzunehmen. Er appelliert an den Planungsausschuss, das Problem nochmals zu überdenken, zu diskutieren und dann erst einen Beschluss zu fassen.

Der Vorsitzende stellt klar, mit diesem Beschluss werde erst das Anhörverfahren eingeleitet und dazu könnten dann Stellungnahmen abgegeben werden, die geprüft und abgewogen werden. Er betont, man solle den Gemeinden die Chance geben, das Anhörverfahren durchzuführen und dann könne dazu eine Entscheidung gefällt werden.

Kammerbauer (Gemeinde Eitting) bestätigt die Aussagen von Fischer. Er berichtet, die Gemeinde Eitting habe sich seit dem Betrieb des Flughafens kaum mehr entwickeln können. Es bestehe Planungsstopp; der Einwohnerzuwachs sei ganz bewusst bescheiden. Im Vergleich mit anderen Gemeinden im Flughafenbereich wachse Eitting nur organisch. Seit Inbetriebnahme des Flughafens sei die Einwohnerzahl in der Gemeinde von 1.830 auf knapp 2.200 Einwohner gestiegen, momentan sei die Zahl leicht rückläufig. Er bittet im Interesse seiner Gemeinde um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

Bauernfeind berichtet, in den Anfangszeiten des Flughafens habe man den Ortschaften Eitting und Schwaig die Absiedelung prophezeit. Das sei nicht eingetroffen, im Gegenteil, die Orte konnten sich weiterentwickelt. Eine Erklärung dafür sei die dort noch vorhandene Landwirtschaft. Es sei nun schwierig, eine von den Gemeinden gewünschte Gewerbeansiedlung mit dem Harmonisierungsgebot zu realisieren. Es bestehe derzeit ein Ungleichgewicht mit anderen Kommunen, die fast noch näher am Flughafen sind, jedoch durch die Abgeschiedenheit zur Start- und Landebahn eine fast explosionsartige Entwicklung nehmen konnten. Aus der Kenntnis der geplanten Siedlungsgebiete unterstützt Bauernfeind eine wohlwollende Beurteilung.

Der Vorsitzende merkt an, man solle in die Grundsatzdiskussion erst nach dem Anhörverfahren einsteigen. Die Beteiligten sollten sich auf jeden Fall äußern.

Lackner (Gemeinde Oberding) bestätigt die bestehende Fluglärmbelastung. Deshalb seien in den vergangenen 10 - 12 Jahren keine Neuausweisungen mehr vorgenommen worden. Erwünscht sei jedoch eine Entwicklung seiner Gemeinde. Die dort Ansässigen wollen auch für Ihre Kinder noch Bauplätze. Abgewandt von der Einflugschneise sei dies die einzige Möglichkeit. Er bittet um wohlwollende Zustimmung.

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, das Problem sei darin zu sehen, dass diese neuen Lärmschutzzonen noch nicht ausgewiesen seien. Beim Entwurf zum LEP habe es zwar eine Karte gegeben, die vom Planungsausschuss jedoch nicht akzeptiert worden sei, weil die Grundlagen nicht mehr den Tatsachen entsprochen hätten. Bekannt sei nur, dass nach den Entwürfen diese Gebiete in der Zone Ca und Ci zu liegen kämen, folglich Ausnahmen möglich seien.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München billigt den Entwurf des beiliegenden Ziels B II 6.3.4 in der beiliegenden Fassung (Aufnahme von zwei Ausnahmen von den Nutzungsbeschränkungen im Lärmschutzbereich des Flughafens München in den Gemeinden Oberding und Eitting) und beauftragt die Geschäftsstelle, ein Anhörverfahren einzuleiten.

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


TOP 4
Verschiedenes

Breu informiert: Zu „Natura 2000" seien nicht nur die Gemeinden des Landkreises angeschrieben, sondern auch der Regionale Planungsverband aufgefordert worden, die neu gemeldeten Gebiete bezüglich der Übereinstimmung mit dem Regionalplan zu überprüfen. Die Fristen hierfür seien leider so kurz, dass das Thema nicht in der nächsten Sitzung behandelt werden könne. Breu schlägt vor, die Abgleichung der Gebiete mit dem Regionalplan geschäftsstellenmäßig vorzunehmen.

Keine Gegenstimmen.

Breu berichtet, der Freistaat Bayern müsse einen Luftreinhalteplan erstellen, die Regierung von Oberbayern sei federführend. Dieser Luftreinhalteplan sei für München zu erstellen und die Regierung habe sich entschlossen, das Umland mit einzubeziehen. Auf der Sitzung am 19.07.2004 sei besprochen worden, für den Entwurf des Luftreinhalteplans den geltenden Regionalplan einzubeziehen. Für die weitere Behandlung des Entwurfs habe er eine offizielle Äußerung des Planungsausschusses bzw. eine Erörterung in der Sitzung am 28.09.2004 angekündigt.

Prof. Thalgott weist darauf hin, dass die LH München von vorneherein auf die Einbeziehung des Umlands bestanden hat. Schon deshalb, weil im zugrundeliegenden europäischen Recht von Agglomeration gesprochen wird.

Keine weiteren Wortmeldungen.


Der Vorsitzende dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung. 

Vorsitzender:

Pointner
Landrat

Protokollführerin:

Sandner
Verw. Angestellte