Sitzung 28. September 2004

Drucksache Nr. 25/04

186. Sitzung des Planungsausschusses, 28.09.2004

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 4 
Luftreinhalteplan des Freistaates Bayern für den Ballungsraum München

Anlage (nicht in der Onlinefassung):

Auszüge aus dem Entwurf des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum München

  

I. VORTRAG

1. Die EG-Richtlinien 1996/62/EG sowie 1999/30/EG und 2000/69/EG legen für verschiedene Luftschadstoffe verbindliche Luftgütewerte fest, die eine für die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt unbedenkliche lufthygienische Situation gewährleisten sollen. Die 7. Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes und die 22. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz haben diese Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. Sie sind beide am 18.09.2002 in Kraft getreten.

Danach muss für ein Gebiet, in dem die Grenzwerte für einen oder mehrere Schadstoffe überschritten werden, die zuständige Behörde einen Luftreinhalteplan aufstellen (§ 47 Abs. 1 BImSchG). Dieser Plan muss alle erforderlichen Maßnahmen beeinhalten, um eine Einhaltung der Grenzwerte ab dem jeweiligen Stichtag auf Dauer sicherzustellen.

In Bayern wurden vom Landesamt für Umweltschutz Überschreitungen der Grenzwerte bei Stickstoffoxyd (NO2) und Feinstaub (Partikeln PM10) festgestellt und die betroffenen Gebiete an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz übermittelt. Das Ministerium ist nach Artikel 8 Bayerisches Immissionsschutzgesetz zuständig für die Erstellung der Luftreinhaltepläne. Es hat die Regierungen damit beauftragt, in deren jeweiligem örtlichen Zuständigkeitsbereich für die vom Ministerium benannten Gebiete den Entwurf für einen Luftreinhalteplan zu erstellen. In Oberbayern betrifft dies den Ballungsraum München.

Zuständig für Vorschläge zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen sind die Gemeinden, Landkreise und staatliche Stellen, die wohl auch die finanziellen Lasten der Umsetzung tragen müssen.

2. Eine Arbeitsgruppe bei der Regierung von Oberbayern mit Vertretern der Landeshauptstadt und Fachleuten hat zunächst auf der räumlichen Ebene der LH München am Entwurf des Luftreinhalteplans München gearbeitet. Schnell stellte sich heraus, dass aus Sicht der LH München der räumliche Umgriff auf die Umlandgemeinden erweitert werden muss. Denn angesichts der Luftbelastung im ganzen Ballungsraum ist es nicht zielführend, Messwerte nur innerhalb der Stadtgrenzen abzulesen und Maßnahmen nur innerhalb der Stadtgrenzen vorzuschlagen. Dies zumal deshalb, weil unbestrittenermaßen ca. die Hälfte der Feinstaubbelastung in der LH München auf großräumigen Schadstoffeinträgen beruht.

Deshalb hat sich Oberbürgermeister Ude an den Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz gewandt und dargelegt, dass die LH München alleine nicht die finanziellen Lasten für Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung tragen könne, wenn mindestens die Hälfte dieser Luftverschmutzung gar nicht hausgemacht sei. Die zugrundeliegenden rechtlichen Vorschriften stellten zudem auf den „Ballungsraum" München ab. Er forderte deshalb die Einbeziehung des Umlands in den Luftreinhalteplan.

Staatsminister Dr. Schnappauf machte in seinen Antwortschreiben deutlich, dass auch nach seiner Auffassung ein relativ hoher Anteil der Luftverschmutzung in Ballungsgebieten von großräumigen Schadstoffeinträgen bestimmt ist. Hauptverursacher der maßgeblichen Luftverschmutzung durch Feinstaub und Stickstoffoxyde sei der Straßenverkehr. Die Maßnahmen müssten sich in den nächsten Jahren primär darauf richten. Die Beschränkung des Plangebiets auf das Stadtgebiet sei zunächst aus pragmatischen Gründen gewählt. Es liege in der Hand der jeweiligen Steuerungsgruppen, das Plangebiet zu erweitern, wenn hierfür die Notwendigkeit gesehen werde und wenn sich tatsächlich erweiterte und verbesserte Möglichkeiten zur Verminderung der Luftverschmutzung ergeben.

3. Aufgrund der Diskussion hat die Arbeitsgruppe für die Erstellung des Luftreinhalteplans München auf ihrer vierten Sitzung am 23.07.2004 festgelegt, dass das Plangebiet vom Stadtgebiet München auf das Umland ausgeweitet wird und dass die Umlandgemeinden vorläufig über den Regionalen Planungsverband München einbezogen werden. Zunächst sollen die wesentlichen Ziele und Grundsätze des Regionalplans der Region München sowie das Regionale Verkehrskonzept sinngemäß in den Luftreinhalteplan übernommen werden. Die weitere Vorgehensweise wird in Abstimmung mit dem Regionalen Planungsverband München und der LH München erfolgen.

Am 28.07.2004 hat sich der Stadtrat der LH München mit dem Luftreinhalteplan befasst und u. a. beschlossen:

„Dem aktuellen Katalog schon durchgeführter und weiterer potentieller Maßnahmen im Rahmen der Luftreinhalteplanung für München wird unter Vorbehalt der Vollzugsentscheidungen des Stadtrats zugestimmt. Die konkrete Umsetzung der beschriebenen und Aufnahme künftiger Maßnahmen wird im Herbst 2004 insbesondere unter Berücksichtigung des Stands der Einbeziehung der Städte und Gemeinden des Verdichtungsraums München sowie der Auflösung der weiteren im Vortrag formulierten Defizite und daraus abgeleiteten Bedingungen in einem gemeinsamen Umwelt-, Planungs- und Kreisverwaltungsausschuss erfolgen."

4. Im nunmehr vorliegenden Entwurf des Luftreinhalteplans wird das Plangebiet vom Stadtgebiet München auf das Umland ausgeweitet. Die Befassung der Umlandgemeinden sowie der entsprechenden Landkreise werde im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans München erfolgen (1.1 Plangebiet). Bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität wird unter 6.6 die Einbeziehung der Umlandgemeinden in das Plangebiet angesprochen. Zunächst werden hier als umzusetzende Maßnahmen die wesentliche Inhalte des Regionalen Verkehrskonzepts (16. Änderung des Regionalplans München) aufgelistet, sowie auf die Regionale Verkehrskonferenz am 2. Dezember diesen Jahres hingewiesen.

5. Sehr zu begrüßen ist aus Sicht der Region, dass die Maßnahmen des Regionalen Verkehrskonzeptes durch die Diskussion um den Luftreinhalteplan für den Ballungsraum München unterstützt werden.

Es ist allerdings auch darauf hinzuweisen, dass der Regionale Planungsverband München weder für diese Maßnahmen, Ziele und Grundsätze eine eigene Umsetzungskompetenz hat, noch eine allgemeine Vertretungskompetenz für die im Regionalen Planungsverband zusammengeschlossenen Gemeinden und Landkreise in Anspruch nehmen kann. Deshalb sollen die Gemeinden und Landkreise des Verdichtungsraums München (nicht alle Mitglieder des RPV) als Gebietskörperschaften in den Luftreinhalteplan für den Ballungsraum München einbezogen werden.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München begrüßt die Absicht des Freistaats Bayern, mit der Vorlage eines Luftreinhalteplans für den Ballungsraum München u. a. die regionalplanerisch beschlossenen Ziele zu unterstützen.

  3. Der Regionale Planungsverband München stimmt der Einbeziehung der Ziele und Grundsätze des Regionalen Verkehrskonzepts (16. Änderung des Regionalplans München) in den Maßnahmenkatalog des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum München zu.

  4. Die Gemeinden und Landkreise des Verdichtungsraums München sollen an der Erarbeitung des Luftreinhalteplans des Freistaats Bayern für den Ballungsraum München beteiligt werden.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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