Sitzung 25. Juli 2006

Drucksache Nr. 17/06

195. Sitzung des Planungsausschusses, 25.07.2006

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 4 
Verkehrslandeplatz Fürstenfeldbruck
Antrag auf Durchführung eines Änderungsgenehmigungsverfahrens gemäß § 8 Abs. 5 i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz

Anlage:

Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 05.07.2006

  

I. VORTRAG

Die Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – beteiligt mit Schreiben vom 13.06.2006 den Regionalen Planungsverband München an einem Änderungsgenehmigungsverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz. Gegenstand des Änderungsgenehmigungsverfahrens ist ein Antrag der Flughafen Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft mbH, eine zivile Nachfolgenutzung des Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck als Verkehrslandeplatz für Luftfahrzeuge bis zu einer höchstzulässigen Startmasse von 5,7 t zu genehmigen. Die Betriebszeiten sollen täglich von 9:00 Uhr bis Sonnenuntergang plus 30 Minuten, längstens bis 19:00 Uhr Ortszeit möglich sein. Der Flugbetrieb soll auch an Sonn- und Feiertagen zugelassen werden. Die Antragstellerin erwartet bis zu 40.000 Flugbewegungen jährlich bzw. 28.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten im Prognosejahr 2016.

1. Seit 03.06.1998 besteht auf dem militärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck eine zivile Mitbenutzungsgenehmigung für max. 20.000 Flugbewegungen pro Jahr mit Flugzeugen im Sichtflugverkehr bis 2 t Abflugmasse. An Sonn- und Feiertagen darf nicht geflogen werden. Vor Erteilung dieser Mitbenutzungsgenehmigung hat sich der Regionale Planungsverband in einer „landesplanerischen Abstimmung auf andere Weise" kritisch zur zivilen Mitbenutzung geäußert und lediglich einer auf max. 6000 Flugbewegungen im Jahr von Flugzeugen bis 2 t Abflugmasse zugestimmt. Dieser eingeschränkten Zustimmung waren im Regionalen Planungsverband jahrelange Diskussionen vorausgegangen, in denen anfänglich jegliche zivile Mitbenutzung des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck abgelehnt wurde.

Zum 01.10.2003 ist der militärische Flugbetrieb eingestellt worden.

2. Die beantragte erhebliche Ausweitung der Betriebszeiten ohne Begrenzung der Flugbewegungen und ein Flugbetrieb auch an Sonn- und Feiertagen ist abzulehnen. Dies ergibt sich aus folgendem:

  • Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München hat am 09.12.2003 fast einstimmig (gegen die Stimme einer Gemeinde) das Ziel des Regionalplans B V 5.2 beschlossen. Danach sollen zivil mitbenutzte militärische Flugplätze sowie Sonderflughäfen und –landeplätze nicht aufgestuft oder über den genehmigten Betrieb hinaus erweitert werden.
     
    Dieses Ziel ist mit Zustimmung des Planungsausschusses vom 12.07.2005 bei der Verbindlicherklärung zurückgestellt worden, damit das übrige regionale Verkehrskonzept möglichst schnell in Kraft gesetzt werden kann. Dies bedeutet jedoch keinesfalls ein Abrücken des Regionalen Planungsverbands von diesem Ziel.
     
  • In der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands/Planungsausschuss vom 08.11.2005 zum neugefassten Landesentwicklungsprogramm Bayern wurde zum LEP-Ziel B V 1.6.8 (Allgemeine Luftfahrt) wiederum beschlossen, dass hinsichtlich der Mit- oder Nachnutzung des Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck der Flugplatz nicht aufgestuft oder über den genehmigten Betrieb hinaus erweitert werden darf (Seite 4/5 der Drucksache Nr. 27/05 i.d.F. des Planungsausschuss-Beschlusses).
     
  • Das LEP-Ziel B V 1.6.8 rechtfertigt und erzwingt keine andere regional oder landesplanerische Sicht. Danach soll in der Regel jede Region über zumindest einen Luftverkehrsanschluss für die Allgemeine Luftfahrt verfügen. Die Allgemeine Luftfahrt ist in der Region München und im weiteren Umfeld mit entsprechenden Kapazitäten ausgestattet. Weitergehende Aussagen in der Begründung des LEP haben keinen bindenden Charakter, maßgebend sind ausschließlich die Ziele.
     
  • Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass eine stärkere Nutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck für die Allgemeine Luftfahrt den Bestand des Landeplatzes Jesenwang erheblich gefährden würde. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2005 im Rahmen seiner Stellungnahme zum Entwurf des LEP Bayern zugestimmt, dass Jesenwang in seinem Bestand gesichert wird.
     
    Aus regionalplanerischer Sicht ist die erhebliche Ausweitung des zivilen Flugbetriebs am Flugplatz Fürstenfeldbruck abzulehnen.

 

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der zivile Flugverkehr auf dem ehemaligen Militärflugplatz Fürstenfeldbruck soll über den genehmigten Betrieb hinaus nicht erweitert werden.

  3. Der Regionale Planungsverband München lehnt die beantragte Ausweitung des zivilen Luftverkehrs auf dem ehemaligen Militärflugplatz Fürstenfeldbruck (als Verkehrslandeplatz mit bis zu 40.000 Flugbewegungen im Jahr) für Flugzeuge mit einer Abflugmasse von bis zu 5,7 t, und Betriebszeiten täglich zwischen 9:00 und 19:00 Uhr ab.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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