195. Sitzung des Planungsausschusses, 25.07.2006
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 4
Verkehrslandeplatz Fürstenfeldbruck
Antrag auf Durchführung eines Änderungsgenehmigungsverfahrens gemäß § 8 Abs. 5 i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz
Anlage:
Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 05.07.2006
I. VORTRAG
Die Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – beteiligt mit Schreiben vom 13.06.2006 den Regionalen Planungsverband München an einem Änderungsgenehmigungsverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz. Gegenstand des Änderungsgenehmigungsverfahrens ist ein Antrag der Flughafen Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft mbH, eine zivile Nachfolgenutzung des Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck als Verkehrslandeplatz für Luftfahrzeuge bis zu einer höchstzulässigen Startmasse von 5,7 t zu genehmigen. Die Betriebszeiten sollen täglich von 9:00 Uhr bis Sonnenuntergang plus 30 Minuten, längstens bis 19:00 Uhr Ortszeit möglich sein. Der Flugbetrieb soll auch an Sonn- und Feiertagen zugelassen werden. Die Antragstellerin erwartet bis zu 40.000 Flugbewegungen jährlich bzw. 28.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten im Prognosejahr 2016.
1. Seit 03.06.1998 besteht auf dem militärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck eine zivile Mitbenutzungsgenehmigung für max. 20.000 Flugbewegungen pro Jahr mit Flugzeugen im Sichtflugverkehr bis 2 t Abflugmasse. An Sonn- und Feiertagen darf nicht geflogen werden. Vor Erteilung dieser Mitbenutzungsgenehmigung hat sich der Regionale Planungsverband in einer „landesplanerischen Abstimmung auf andere Weise" kritisch zur zivilen Mitbenutzung geäußert und lediglich einer auf max. 6000 Flugbewegungen im Jahr von Flugzeugen bis 2 t Abflugmasse zugestimmt. Dieser eingeschränkten Zustimmung waren im Regionalen Planungsverband jahrelange Diskussionen vorausgegangen, in denen anfänglich jegliche zivile Mitbenutzung des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck abgelehnt wurde.
Zum 01.10.2003 ist der militärische Flugbetrieb eingestellt worden.
2. Die beantragte erhebliche Ausweitung der Betriebszeiten ohne Begrenzung der Flugbewegungen und ein Flugbetrieb auch an Sonn- und Feiertagen ist abzulehnen. Dies ergibt sich aus folgendem:
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der zivile Flugverkehr auf dem ehemaligen Militärflugplatz Fürstenfeldbruck soll über den genehmigten Betrieb hinaus nicht erweitert werden.
Der Regionale Planungsverband München lehnt die beantragte Ausweitung des zivilen Luftverkehrs auf dem ehemaligen Militärflugplatz Fürstenfeldbruck (als Verkehrslandeplatz mit bis zu 40.000 Flugbewegungen im Jahr) für Flugzeuge mit einer Abflugmasse von bis zu 5,7 t, und Betriebszeiten täglich zwischen 9:00 und 19:00 Uhr ab.
i.A.
Breu
Geschäftsführer