Sitzung 27. Februar 2007

Drucksache Nr. 3/07

198. Sitzung des Planungsausschusses, 27.02.2007

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3 
Änderung des Regionalplans Ausnahmen von den Nutzungskriterien in den Lärmschutzzonen in der Gemeinde Maisach, Lkr. Fürstenfeldbruck Einleitung des Verfahrens

Anlagen:

Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 08.02.2007 und Übersichtskarten *)
Dritte Verordnung zur Änderung des Regionalplans Begründung einschl. Umweltbericht
Karte 2 u Siedlung und Verkehr, Tektur 2
*) Unterlagen können bei Bedarf bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

  

I. VORTRAG

1. Die Gemeinde Maisach beantragte am 07.12.2006 im Rahmen der laufenden 8. Flächennutzungsplanänderung Ausnahmen von den Nutzungskriterien in den Lärmschutzzonen für 5 geplante Baugebiete. Diese sind nach der inzwischen endgültigen Einstellung des militärischen Flugbetriebs zum 01.10.2003 zwar funktionslos, jedoch formal immer noch in Kraft, da der militärische Flugplatz Fürstenfeldbruck noch nicht entwidmet ist. Auch wenn das demnächst der Fall sein wird, ist eine Zustimmung staatlicher Stellen zur Funktionsloserklärung der Nutzungskriterien so schnell nicht zu erwarten. Mit dieser Regionalplanfortschreibung wird deshalb Rechtssicherheit für die von der Gemeinde Maisach dringend benötigten Baugebiete geschaffen.

2. Mit den 5 beantragten Ausnahmeflächen Maisach-West, Maisach-Ost, Malching-Ost, Germerswang-Nordost und Germerswang-Nordwest soll der vordringliche Entwicklungsbedarf Maisachs gedeckt werden.

  • Maisach-West umfasst 1,3 ha und liegt in Zone B (Übersichtsplan 1.1). Dort ist gemäß den in den Regionalplan München übernommenen Nutzungskriterien des Landesentwicklungsprogramms Wohnbebauung nicht zulässig.
     
  • Maisach-Ost umfasst 2,1 ha und liegt in Zone Ci (Übersichtsplan 1.2). Dort ist Wohnbebauung nur zu Schließung von Baulücken zulässig. Jedoch handelt es sich hier um mehr als die Schließung einer Baulücke, nämlich um eine Abrundung vorhandener Wohnbebauung. Das Gebiet wird Maisach-Ost II genannt, da bereits für ein Gebiet in Maisach-Ost eine Ausnahme im Regionalplan festgeschrieben ist.
     
  • Malching-Ost umfasst 0,9 ha und liegt in der Zone B (Übersichtsplan 5.2).
     
  • Germerswang-Nordost umfasst 2,8 ha und liegt ebenfalls in der Zone B (Übersichtsplan 6.1).
     
  • Germerswang-Nordwest umfasst 0,2 ha und liegt ebenfalls in Zone B (Übersichtsplan 6.3). Das Gebiet wird Germerswang-Nordwest II genannt, weil für Germerswang-Nordwest schon eine Ausnahme im Regionalplan festgeschrieben ist.

3. Eine organische Entwicklung der Gemeinde Maisach ist ohne Ausnahmen von den noch geltenden Nutzungsbeschränkungen nicht gewährleistet. Dies wurde in der Vergangenheit bereits mehrmals bestätigt. Hinzu kommt, dass die noch festgelegten Lärmschutzzonen nicht der aktuellen Lärmsituation im Umfeld des Flughafens entsprechen. Deshalb wird die Einleitung der Regionalplan-Fortschreibung für die o.a. Gebiete, wie sie in der Anlage 1 festgelegt ist, regionalplanerisch für vertretbar erachtet.

 

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München billigt den beiliegenden Verordnungsentwurf zur Dritten Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region München (21. Änderung) sowie die Begründung einschließlich des Umweltberichts. Die in der Verordnung festgesetzten Ziele sind in der ebenfalls beiliegenden Regionalplankarte 2 u Siedlung und Versorgung Ausnahmen von den Lärmschutzbereichen zur Lenkung der Bauleitplanung – militärischer Flugplatz Fürstenfeldbruck, Tektur 2 erläutert.

  3. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, auf der Grundlage des Fortschreibungsentwurfs ein Anhörverfahren durchzuführen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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