203. Sitzung des Planungsausschusses, 19.02.2008
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 2
Verlängerung der Zweckvereinbarung zwischen dem Regionalen Planungsverband München und dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
- Empfehlung an die Verbandsversammlung -
I. VORTRAG
1. In der Zweckvereinbarung vom 01.04.1973 zwischen dem Regionalen Planungsverband München und dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurden insbesondere Regelungen über
getroffen.
Die ursprünglich bis 30.04.1978 befristete Zweckvereinbarung wurde zuletzt aufgrund Beschlüssen der Verbandsversammlung des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München und der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München am 18.06.2002 bis zum 30.06.2008 verlängert.
2. Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich die Übertragung der laufenden Verwaltungsgeschäfte des Regionalen Planungsverbands München auf den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gut bewährt; sie sichert insbesondere eine kontinuierliche Weiterarbeit bei Wechsel im Vorsitz des Regionalen Planungsverbands München.
Die Zweckvereinbarung soll deshalb für die kommunale Wahlperiode 2008 - 2014 und bis nach der darauf folgenden ersten Verbandsversammlung verlängert werden.
Der Verbandsausschuss des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München wird sich am 05. März 2008 ebenfalls mit einer Empfehlung an die Verbandsversammlung des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München befassen.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Planungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München zu beschließen, die Zweckvereinbarung vom 01.04.1973 zwischen dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München und dem Regionalen Planungsverband München, zuletzt verlängert bis 30.06.2008, bis zum 30.06.2014 zu verlängern.
i.A. Breu Geschäftsführer