Sitzung 22. Juni 2010

Drucksache Nr. 8/10

54. Verbandsversammlung, 22.06.2010

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung

TOP  3
Resolution „Regionalplanung und Regionalentwicklung muss in kommunalen Händen bleiben. Der Regionale Planungsverband München muss gestärkt werden" 

Anlage:

  

I. VORTRAG

1. Nachdem der Ministerrat am 02.12.2009 eine erneute Überprüfung der Landes- und Regionalplanung beschlossen hatte, haben sich der Vorsitzende des Regionalen Planungsverbands München, OB Christian Ude, der 1. stv. Vorsitzende, LR Gottlieb Fauth und der 2. stv. Vorsitzende, 1. Bgm. Rainer Schneider in einem gemeinsamen Brief an den Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern, Horst Seehofer, gewandt und die Notwendigkeit der kommunal verfassten Regionalplanung und Regionalentwicklung betont. Eine Verstaatlichung, ob in der Landesentwicklung oder in Fachplanungen, verstößt gegen das Prinzip der Subsidiarität. Dieses Schreiben wurde allen Mitgliedern des Regionalen Planungsverbands München am 16.02.2010 zugesandt.

Der Planungsausschuss hat sich im Anschluss daran am 02.03.2010 mit der Zukunft der Landes- und Regionalplanung befasst und einstimmig die im Beschlussvorschlag abgedruckte Resolution beschlossen und der Verbandsversammlung empfohlen, sie ebenfalls zu beschließen. Auch in der darauffolgenden Sitzung am 04.05.2010 hat sich der Planungsausschuss mit dem Thema befasst. Er wurde von Schreiben des Verbandsvorsitzenden OB Christian Ude an den bayerischen Ministerpräsidenten, Horst Seehofer, vom 15.03.2010 informiert, über das Antwortschreiben des bayerischen Ministerpräsidenten vom 22.03.2010 und die Antwort des Vorsitzenden darauf (vgl. Drucksache Nr. 05/10 – alle Drucksachen des Regionalen Planungsverbands München sind auch im Internet unter www.region-muenchen.com/aktuelles einsehbar).

2. Der rechtliche Hintergrund der neuerlichen Überlegungen des Freistaats ist die Föderalismusreform. Nach ihrem Inkrafttreten haben die Bundesländer an dem neu gefassten Bundesraumordnungsgesetz, das unmittelbar gilt, mitgearbeitet und im Bundesrat zugestimmt. Die Länder haben jedoch das Recht, in ihrer Gesetzgebung vom Bundesraumordnungsgesetz abzuweichen. Die Inhalte und Regelungen des jetzt geltenden Bundesraumordnungsgesetzes stellen aber auch die fachlich national und international anerkannten Grundstandards der Raumordnung und Raumentwicklung dar. Sie sind maßgebend vom Freistaat Bayern mitverfasst und beeinflusst worden.

Der Freistaat hat Anfang 2010 eine Befragung zur Erforderlichkeit der Regionalplanung und der Regionalen Planungsverbände durchgeführt. Dem Vernehmen nach haben sich sowohl die kommunalen Spitzenverbände als auch fast alle in dieser Befragung beteiligten Experten, Institutionen, insbesondere Wirtschaftsverbände, grundsätzlich für den Erhalt der kommunal verfassten Regionalplanung eingesetzt. Nicht nur die Kommunen, sondern eben auch Experten und Wirtschaftsverbände, z. B. die bayerischen IHK's und Handwerkskammern halten die Regionalplanung in Händen der Regionalen Planungsverbände für unverzichtbar. Auch eine sehr große Zahl von Landräten hat sich positiv zur kommunal verfassten Regionalplanung geäußert.

In der Region Münchens stehen fast alle Landkreise hinter der kommunal verfassten Regionalplanung, der Gemeindetag Oberbayern hat sie in einer Resolution gefordert, die LH München steht hinter dem Regionalen Planungsverband München.

3. Der gesellschaftliche Wandel und die künftigen Herausforderungen in den bayerischen Regionen erfordern Entscheidungen einer kommunal verfassten Regionalplanung.

Unverzichtbar für die zukünftige Lebensqualität und Wirtschaftskraft in den bayerischen Regionen sind die folgenden Arbeitsbereiche: eine Verständigung auf Siedlungs- und Freiraumstrukturen, die dem Klimawandel trotzen können; die Anpassung von Infrastrukturen an den künftigen Bedarf der Bevölkerung und der Wirtschaft; die langfristige Sicherung von Trinkwasser; die langfristige Sicherung von Bodenschatzabbau; der forcierte Ausbau regenerativer Energien.

a) In Bayern differenzieren sich die Regionen in ihrer Entwicklung zunehmend aus. Beispiel ist der demographische Wandel.
 
Die Regionalen Planungsverbände benötigen deshalb Abweichungsmöglichkeiten vom landesweiten Entwicklungsprogramm, um ihre spezifischen Herausforderungen meistern zu können. Das betrifft vor allem den großflächigen Einzelhandel. In der Region München gehört dazu auch eine enge Abstimmung der Siedlungsentwicklung mit der Infrastruktur im öffentlichen Personennahverkehr und der Ausbau der dafür nötigen Infrastruktur.
 
b) Die Regionalen Planungsverbände respektieren die kommunale Planungshoheit und befassen sich mit Themen, die überörtliche Auswirkungen haben und Auswirkungen über die Landkreisgrenzen hinaus. Das ist in der Region München mit ihren starken und immer noch zunehmenden Verflechtungen zwischen Arbeitsplätzen und Wohnstandorten, aber auch im Freizeit- und Einkaufverhalten der Bürger besonders wichtig. Regionale Abstimmung ist auch im Verkehr, insbesondere ÖPNV, und für den wirksamen Schutz von Freiräumen und Luftaustauschbahnen unverzichtbar. Eine solche gemeinsame Entwicklung in der Region kann nur der Regionale Planungsverband als Zusammenschluss der Gemeinden, Städte und Landkreise in der Region München leisten.
 
Die überparteiliche und gleichberechtigte Zusammenarbeit im Regionalen Planungsverband München hat sich gut bewährt. Zeichen dafür ist z. B. der Wechsel des Vorsitzenden im Regionalen Planungsverband im zweijährigen Turnus durch den OB der LH München, einen Landrat und einen Bürgermeister. Auch bei Interessensunterschieden ist es gelungen, faire Diskussionen und Entscheidungen aus der Perspektive des Wohlergehens der gesamten Region München zu führen.
 
c) Die Regionalen Planungsverbände arbeiten unbürokratisch und schnell. Sie befassen sich mit den Zukunftsthemen der Region und stimmen die Interessen der Kommunen mit staatlichen Vorstellungen und den Interessen aus Wirtschaft und Gesellschaft ab. Das kann keine andere Institution.
 
Eine Übernahme der unerlässlichen Aufgaben der Regionalplanung und Regionalentwicklung durch Behörden des Staates würde wesentlich mehr Bürokratie als heute bringen. Mehr Staat statt weniger Staat wäre das Ergebnis. Anders als in den jetzigen kommunal verfassten Regionalen Planungsverbänden ist der Staat hierarchisch von oben nach unten strukturiert, die Regionalen Planungsverbände von unten nach oben.
 
Ausgeschlossen ist auch, dass eine einzelne kommunale Ebene die Aufgaben der Regionalplanung übernimmt. Denn damit würde sie andere kommunalen Ebenen in ihrer ureigensten Entwicklung bestimmen. Das kommt schon gar nicht in Frage gegenüber Gemeinden und Städten mit ihrer verbürgten kommunalen Planungshoheit. Die Zusammensetzung der Regionalen Planungsverbände mit den kommunalen Ebenen Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte ist alternativlos. Die Regionalplanung in kommunaler Hand muss gestärkt werden, um die großen Herausforderungen in der Region München zu meistern.

4. In der Sitzung des Planungsausschusses am 02.03.2010 wurde intensiv über die Notwendigkeit der Regionalplanung und des Regionalen Planungsverbands München, aber auch seine innere Struktur und Verbesserungsmöglichkeiten der Zusammenarbeit diskutiert. Dies wird aus dem Protokoll der Sitzung deutlich, das in Auszügen ebenfalls dieser Drucksache beiliegt. Als Ergebnis der Diskussion wurde die Resolution um eine Ziffer 4. ergänzt.

5. Der Ministerrat soll noch vor der Sommerpause ein sog. Eckpunktepapier zur Reform der Landes- und Regionalplanung beschließen. Unabhängig von den Inhalten einer Reform ist dafür eine Änderung des bayerischen Landesentwicklungsprogramms und eine Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes erforderlich. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen und vom bayerischen Landtag geregelten Anhör- und Beteiligungsverfahren könnten entsprechende gesetzliche Änderungen voraussichtlich erst im 2. Halbjahr 2012 in Kraft treten.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1.  Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Die Verbandsversammlung beschließt die folgende Resolution: 
      
    „Regionalplanung und Regionalentwicklung muss in kommunalen Händen bleiben. Der Regionale Planungsverband München muss gestärkt werden.
     
    Zu den Überlegungen der Staatsregierung, die Regionalplanung und Regionalen Planungsverbände erneut einer Reform zu unterziehen, erklärt der Regionale Planungsverband München: 

    1. Angesichts der Herausforderungen für eine nachhaltige Entwicklung in der Region München ist eine gemeinsam regional abgestimmte und kommunal getragene Planung unerlässlich. Das betrifft vor allem die Themen, die sich überörtlich und über Landkreisgrenzen hinweg auswirken: 
     
    - Eine abgestimmte Siedlungs- und Freiraumentwicklung, die die Herausforderungen eines wärmer werdenden Klimas berücksichtigt. 
    - Eine Verkehrsentwicklung sowohl im motorisierten Individualverkehr wie auch im öffentlichen Personennahverkehr, die mit den Siedlungsstrukturen abgestimmt ist (der Verkehr wird in der Region München sehr stark zunehmen).
    - Regional abgestimmte Vorschläge zur Ansiedlung großflächigen Einzelhandels (der Regionale Planungsverband München hat bereits 2004 ein regionales Einzelhandelskonzept erarbeiten lassen).
    - Die langfristige Sicherung des Trinkwassers und von Abbaumöglichkeiten für Bodenschätze, um Lebensqualität und Wirtschaftskraft zu erhalten.
    - Regenerative Energien müssen forciert ausgebaut werden (z. B. Photovoltaik).
     
    Diese Themen sind auch vor dem Hintergrund weiter zunehmender Einwohner und Arbeitsplätze und zunehmender Verflechtung aller Räume in der Region München besonders drängend. Ohne regional abgestimmte Entwicklung und Konzepte würde die Region München im internationalen Wettbewerb zurückfallen und könnte ihre herausragende wirtschaftliche Bedeutung für den gesamten Freistaat Bayern nicht mehr so erfüllen wie jetzt. 
      
    2.Eine Abschaffung des Regionalen Planungsverbands München kommt nicht in Frage. Die Regionalplanung muss in kommunalen Händen bleiben. Eine völlige Verstaatlichung, sei es in der Landesplanung oder in staatlichen Fachplanungen, verstößt gegen den Grundsatz der Subsidiarität. Mehr Staat statt weniger Staat wäre die Folge, ebenso mehr Bürokratie.
     
    Kommunale Träger der Regionalplanung müssen die Gemeinden und Städte mit ihrer verbürgten kommunalen Planungshoheit zusammen mit den Landkreisen sein. Keine einzelne kommunale Ebene darf die anderen Ebenen dominieren. 
      
    3.Der gesellschaftliche Wandel erfordert mehr Regionalität. Der Regionale Planungsverband München steht einer Diskussion über die derzeitigen Strukturen der Landes- und Regionalplanung aufgeschlossen gegenüber. Die Regionalen Planungsverbände benötigen, um Lebensqualität und Wirtschaftskraft in ihrer Region zu fördern, mehr Abweichungsmöglichkeiten vom landesweiten Entwicklungsprogramm.
     
    4.Die Reform des Regionalen Planungsverbands München und seiner Arbeit soll auf der Grundlage der Bedenken und Anregungen aus der Planungsausschusssitzung vom 02.03.2010 in einer gesonderten Sitzung noch 2010 erörtert werden."

 

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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