Sitzung 10. Mai 2011

Drucksache Nr. 4/11

217. Sitzung des Planungsausschusses, 10.05.2011

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 2 
7. Ausbauplan des Freistaats Bayern für Staatsstraßen Abstimmung mit Regionalen Planungsverbänden

Anlagen:

  

I. VORTRAG

1. Gegenstand der Beratung und der Beschlussfassung ist die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands München zum Entwurf des 7. Ausbauplans für die Staatsstraßen des Freistaats Bayern.

Dieser Ausbauplan für die Staatsstraßen wird regelmäßig fortgeschrieben, stellt staatliche Ausbauziele dar, hat aber keine Gesetzeskraft. Ausgehend von einem jährlichen Finanzrahmen von 100 Mio. Euro pro Jahr hat der Freistaat Bayern insgesamt 668 Projekte in die Dringlichkeitsliste aufgenommen. Das Investitionsvolumen beträgt 3,19 Mrd. Euro brutto.

Auf der Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse wurden die Ausbauprojekte vom Freistaat in verschiedene Dringlichkeitsstufen eingeteilt:

  • Erste Dringlichkeit Überhang (6 Projekte in der Region München)
  • Erste Dringlichkeit 2011 – 2020 (15 Projekte in der Region München)
  • Erste Dringlichkeit Reserve 2021 – 2025 (16 Projekte in der Region München)
  • Zweite Dringlichkeit nach 2025 (29 Projekte in der Region München

Chancen für kurz- und mittelfristige Maßnahmen haben nur solche Projekte, die in der ersten Dringlichkeit eingestuft sind.

2. Es fällt auf, dass im Vergleich zur letzten Fortschreibung im Jahre 2000 wesentlich weniger Projekte in der Region München in der ersten Dringlichkeit gelistet sind (damals 7 Projekte Überhang und 49 Projekte erste Dringlichkeit).

In der Mittelverteilung für Staatsstraßen, soweit der Freistaat sie veröffentlicht, entfallen auf den Regierungsbezirk Oberbayern lediglich 25,5 Prozent der Mittel für Projekte der ersten Dringlichkeit. Dabei hat der Regierungsbezirk Oberbayern ein gutes Drittel der Bayerischen Einwohner, knapp ein Viertel der Fläche, einen Kfz-Bestand von einem Drittel Bayerns. Allein in der Region München werden fast 30 Prozent des Bayerischen Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet. Angesichts dieser Zahlen ist die vorgesehene Mittelverteilung nicht nachvollziehbar. Zumal mittelfristig in den meisten Bayerischen Regionen die Bevölkerung zurückgehen wird, nicht jedoch in der Region München.

3. Die Geschäftsstelle hat den Mitgliedern des Regionalen Planungsverbands die Gelegenheit gegeben, zu der Priorisierung des Freistaats Bayern Stellung zu nehmen.

Dabei handelt es sich nicht um ein förmliches Beteiligungsverfahren des Regionalen Planungsverbands München und damit auch nicht um die Bündelung der verschiedenen kommunalen Interessen in diesem Verfahren.

Denn der Regionale Planungsverband hat nach dem Schreiben des Freistaats Bayern zur Abstimmung der Dringlichkeitsliste ausdrücklich zu beachten, dass sich die Äußerung der Regionalen Planungsverbände lediglich auf die Dringlichkeitseinstufung der aufgelisteten Projekte und die entsprechenden Prioritäten bezieht. Es wird nicht die verkehrliche oder sonstige Sinnhaftigkeit eines Projekts in diesem Verfahren überprüft. Die Regionalen Planungsverbände können innerhalb dieses Verfahrens lediglich einen kostenneutralen Tausch von Projekten in ihrer räumlichen Zuständigkeit anbieten. Der vorgegebene Finanzrahmen der einzelnen Dringlichkeiten in den jeweiligen Regionen ist dabei zwingend einzuhalten. D. h., dass ein Tausch innerhalb einer Region immer zu Lasten eines anderen Projekts, d. h. zu Lasten einer anderen Kommune gehen würde.

Darauf hat die Geschäftsstelle die Mitglieder im Schreiben vom 04.03.2011 ausdrücklich hingewiesen.

4. Die Rückmeldungen, die teilweise konträre Äußerungen zu einzelnen Projekten beinhalten, sind in der beiliegenden Liste aufgeführt. Gemeinsame und abgestimmte Tauschvorschläge wurden nicht geäußert.

Nachdem „Geschäftsgrundlage" für die Befassung der Regionalen Planungsverbände durch den Freistaat Bayern ist, dass es nicht inhaltlich um Projekte geht (dafür ist der Freistaat Bayern verantwortlich), sondern lediglich um eine finanzielle Priorisierung, entspräche ein Zwangstausch von Projekten (= Hochstufung eines Projekts und gleichzeitig Rückstufung eines anderen bei gleichem Finanzvolumen) nicht den kommunalen Interessen und auch nicht den Interessen einer regionalen Zusammenarbeit in der Region München.

Allerdings ist festzuhalten, dass angesichts der Einwohnerentwicklung und Wirtschaftskraft und damit auch des Bedarfs am Straßenneu und -ausbau in der Region München die vom Freistaat Bayern vorgesehenen Mittel für den Staatsstraßenausbau auch im Vergleich zu den anderen Regionen in Bayern viel zu niedrig sind.

Die von den Mitgliedern des Regionalen Planungsverbands München im Abstimmungsverfahren erhobenen und geltend gemachten Interessensbekundungen sollen zusammen mit dem Beschluss des Regionalen Planungsverbands München an den Freistaat Bayern mit der Bitte um Berücksichtigung gesandt werden.

       II. BESCHLUSSVORSCHLAG   

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München nimmt Kenntnis vom Entwurf des 7. Staatsstraßenausbauplans des Freistaats Bayern mit den dort enthaltenen Maßnahmen und Prioritäten.

  3. Der Regionale Planungsverband München fordert, angesichts der Bevölkerungsentwicklung, der Wirtschaftskraft, der prognostizierten Verkehrszunahme und damit eines erhöhten Bedarfs am Ausbau von Straßen in der Region München die Mittel für den Staatsstraßenausbau in der Region München erheblich aufzustocken.

  4. Die dem Regionalen Planungsverband München von seinen Mitgliedern zugesandten Stellungnahmen und Anträge werden als Teil dieses Beschlusses dem Freistaat Bayern mit der Bitte um Berücksichtigung übergeben.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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