219. Sitzung des Planungsausschusses, 18.10.2011
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 3
Dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans München
I. VORTRAG
1. Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands München hat die Mitglieder des RPV gebeten, ihre Stellungnahmen zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München (Beteiligung des Umlands) weiterzuleiten. Die Stellungnahmen und Äußerungen von folgenden Gemeinden, Städten und Landkreisen sind eingegangen:
Gemeinde Alling, Gemeinde Brunnthal, Landratsamt Dachau, Stadt Ebersberg, Gemeinde Eitting (VG Oberding), Gemeinde Emmering, Gemeinde Fahrenzhausen, Stadt Freising, Stadt Grafing bei München, Gemeinde Haimhausen, Gemeinde Hebertshausen, Gemeinde Karlsfeld, Gemeinde Oberding (VG Oberding), Stadt Olching, Gemeinde Petershausen, Gemeinde Planegg, Gemeinde Pliening, Gemeinde Poing, Stadt Puchheim, Gemeinde Schäftlarn, Gemeinde Türkenfeld, Gemeinde Unterföhring.
Äußerungen und Forderungen sind unter anderem:
Die Landeshauptstadt München hält den Inhalt der dritten Fortschreibung für nicht geeignet, zielgerichtet und effizient, die Schadstoffbelastung im Stadtgebiet sowie im Umland zu reduzieren. Ebenso wenig kann damit wirkungsvoll den lufthygienischen Auswirkungen der verkehrlichen Verknüpfungen entgegnet werden.
2. Bisher beinhaltete der Luftreinhalte- / Aktionsplan München, der am 28.12.2004 für verbindlich erklärt wurde, Maßnahmen, um die Einhaltung der Grenzweite der damaligen 22. BImSch-Verordnung zu erreichen. Am 19.10.2007 wurde die erste Fortschreibung des Plans vom Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit in Kraft gesetzt. Wesentliche Maßnahme war die Ableitung des Lkw-Durchgangsverkehrs über 3,5 Tonnen auf den Autobahnring A 99. Mit der zweiten Fortschreibung am 21.08.2008 wurde die Umweltzone eingeführt (Stufe 1 – Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette). Am 05.09.2010 wurde mit der vierten Fortschreibung des Luftreinhalteplans die Umweltzonenregelung verschärft (grundsätzlich nur noch Fahrzeuge mit gelben und grünen Plaketten überall zugelassen).
Für die Erstellung der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurden die Auswirkungen des Umlands auf die Schadstoffbelastung in München untersucht. Das Landesamt für Umwelt kommt zu dem Schluss, dass die Umlandgemeinden zur PM10-Hintergrundbelastung im Stadtgebiet von München nur wenig beitragen. Es zeige sich insgesamt, dass vom Münchner Umland rechnerisch nur ein geringer Teil der in München gemessenen Emissionen stammt.
Erwartungsgemäß ergebe sich ein etwas größerer Einfluss, wenn die Emissionen der nach München einfahrenden Pendler-Kfz betrachtet werden. Dies hängt jedoch davon ab, wie viele Pendler direkt an den hoch belasteten Stellen am Mittleren Ring (z. B. Landshuter Allee und Luise-Kieselbach-Platz) angenommen werden. Da Daten zu deren Anzahl nicht vorliegen, wurde mit der Annahme eines Aufkommens von jeweils 20.000 Kfz an einer Messstation (entspricht ca. 15 % bis 20 % der insgesamt fahrenden Kfz) lediglich eine Zusatzbelastung in der Größenordnung von 1 Mikrogramm / m³ errechnet.
Die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans enthält über diese Berechnungen hinaus Anregungen und Kritik der beteiligten Kommunen und für die Stadt Starnberg eigene Festlegungen mit sieben Maßnahmen: Entlastungstunnel Starnberg, Westumfahrung Starnberg, Abstufung der Seeuferstraße zur Ortstraße, Abstufung der Staatsstraße Hahnfelderstraße (zur Ortstraße), Abstufung der Staatsstraße 2070 zur Ortstraße, Vermeidung von Kleinfeuerungsanlagen in Neubaugebieten, integriertes kommunales Klimaschutzprojekt.
3. Die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans München, sieht keine verbindliche Ausweitung des Plangebiets auf den Verdichtungsraum München mehr vor. Vielmehr bezieht sie das Umland auf freiwilliger Basis mit ein.
Dieses Thema wurde schon früh bei der Erarbeitung des Luftreinhalteplans München angesprochen. In einem Schriftwechsel 2004 zwischen Oberbürgermeister Ude, dem damaligen Staatsminister Schnappauf und Regierungspräsidenten Böhm wurde aber keine verbindliche Einbeziehung des Umlands in den staatlichen Luftreinhalteplan vereinbart. Staatsminister Schnappauf kündigte lediglich an, die Umlandproblematik in geeigneter Weise einzubeziehen. Demgegenüber blieb die Landeshauptstadt München bei der Forderung nach einer räumlichen Erweiterung des Luftreinhalteplans München.
Auch wenn der Beitrag der Umlandgemeinden am Schadstoffaufkommen in der Stadt München relativ gering ist, so heißt das jedoch nicht, dass verbindliche Regelungen sich vornehmlich auf die Stadt München begrenzen lassen. Die jetzt gefundene Lösung, die Vorschläge der Umlandkommunen mehr oder weniger nachrichtlich zu behandeln und auf einen konsistenten Plan zur Verbesserung der Luftqualität im gesamten Verdichtungsraum München zu verzichten, ist bedauerlich.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Regionale Planungsverband München bedauert, dass der Freistaat Bayern in seinem Luftreinhalteplan München Stadt und Umland nicht als eine Aktionseinheit wahrnimmt und keine entsprechende Regelungen für den gesamten Verdichtungsraum München trifft.
i.A.
Breu
Geschäftsführer