222. Sitzung des Planungsausschusses, 24.04.2012
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 2
Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands München bei Raumordnungsverfahren;
Errichtung eines Bau- und Gartenmarktes sowie eines Fachmarktzentrums in Parsdorf, Gemeinde Vaterstetten, Landkreis Ebersberg
Anlagen:
I. VORTRAG
Der Regionale Planungsverband München wird von der Regierung von Oberbayern am Raumordnungsverfahren für die Errichtung eines Bau- und Gartenmarktes sowie eines Fachmarktzentrums in Parsdorf, Gemeinde Vaterstetten, im Landkreis Ebersberg beteiligt.
1. Die Gemeinde Vaterstetten plant in Parsdorf, südlich der A 94 und östlich des Möbelhauses Segmüller, einen Bau- und Gartenmarkt mit insgesamt 13.500 m² Verkaufsflächen und ein Fachmarktzentrum mit insgesamt 12.500 m² Verkaufsflächen. Das Kernsortiment im Baumarkt soll 9.300 m², im Gartenmarkt 3.400 m² Verkaufsfläche umfassen, die beiden Randsortimente jeweils 400 m².
Die Verkaufsflächen des Fachmarktzentrums sind in der Stellungnahme des Regionsbeauftragten, Seite 2, im einzelnen aufgelistet.
2. Ergebnis der regionalplanerischen Beurteilung: Gegen die Kernsortimente des Bau- und Gartenmarkts bestehen keine Bedenken. Demgegenüber sollen die Sortimente im Fachmarktzentrum und die zentrenrelevanten Randsortimente im Bau- und Gartenmarkt verringert werden:
Entsprechend dem Verkehrsgutachten muss die Anschlussstelle Parsdorf mit den zu- und abführenden Straßen ausgebaut werden.
Die Beurteilung ergibt sich aus folgendem:
a) Maßstab für die Beurteilung sind in erster Linie das Ziel des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms B II 1.2.1.2 und ergänzend die Festlegungen des Regionalplans München B IV 2.5.3.2 und 2.5.3.4 (siehe Anlage).
b) Der gemeinsame Siedlungsschwerpunkt Vaterstetten/Grasbrunn ist grundsätzlich als Standort für ein Einzelhandelsgroßprojekt geeignet (LEP B II 1.2.1.2 Satz 1).
c) Auch die Forderung des LEP nach einer städtebaulich integrierten Lage kann mit dem geplanten Standort als erfüllt angesehen werden (ausführliche Darlegung in der Stellungnahme des Regionsbeauftragten, Seite 3).
d) Im verkehrlichen Bereich ist der Standort in Parsdorf in das ÖPNV-Netz gut eingebunden und grundsätzlich auch im MIV gut erreichbar. Allerdings muss die Anschlussstelle Parsdorf umfangreich ausgebaut werden. Auch die nachgeordnete Verkehrsführung muss ertüchtigt werden.
e) Gemäß LEP B II 1.2.1.2 und RP B IV Z 2.5.3.2 sollen Einzelhandelsgroßprojekte die Funktionsfähigkeit der zentralen Orte im Einzugsbereich und die verbrauchernahe Versorgung nicht wesentlich beeinträchtigen.
Zudem sollen Einzelhandelsgroßprojekte unter Berücksichtigung der zeitlichen und räumlichen Summen- und Agglomerationseffekte nicht zu landesplanerisch erheblichen, nachteiligen Auswirkungen auf die Zentren führen (RP B IV Z 2.5.3.4).
Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass bei der Überprüfung insbesondere der zentrenrelevanten Sortimente die im bestehenden Segmüller und „Parsdorf City" gelegenen Einkaufs- und Versorgungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, ebenso wie die hinreichend konkrete Absicht der Gemeinde Vaterstetten, das eigene Ortszentrum aufzuwerten. Allerdings gibt es hierzu – anders als im LEP – keine quantitativen Festlegungen (siehe auch Stellungnahme des Regionsbeauftragten, Seite 3 und 4).
Verkaufsflächengröße
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Nach den Normen des LEP und des Regionalplans ist der Standort des Einzelhandelsgroßprojekts und die konkrete Lage in Vaterstetten / Parsdorf nicht zu beanstanden. Zur Anbindung im motorisierten Individualverkehr müssen die Anschlussstelle Parsdorf und die zu- und abführenden Straßen entsprechend dem Verkehrsgutachten aus- und umgebaut werden.
Gegen die Kernsortimente des Bau- und Gartenmarkts bestehen keine Bedenken. Hingegen soll auf das Sortiment Glas/Porzellan/Keramik/Geschenkartikel im Fachmarktzentrum verzichtet werden. Folgende Verkaufsflächenobergrenzen sollen nicht überschritten werden:
- Lebensmittel und andere Sortimente des kurzfristigen täglichen Bedarfs maximal 3.500 m²
- Textilien maximal 2.300 m²
- Schuhe maximal 400 m²
- Sportartikel maximal 300 m²
- Zoohandel maximal 270 m²
i.A.
Breu
Geschäftsführer