227. Sitzung des Planungsausschusses, 30.04.2013
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 3
Mitwirkung des RPV München bei Raumordnungsverfahren: MONACO Teil 2
Anlagen:
Stellungnahme des Regionsbeauftragten für die Region München inklusive vier Karten
I. VORTRAG
VORTRAG Die Gashochdruckleitung Finsing – Amerdingen ist die Fortsetzungen der Leitung zwischen Burghausen und Finsing, der der RPV München auf der Vorzugsvariante zugestimmt hatte (vgl. Drucksache 3/10).
Die jetzt geplante Fortsetzung beginnt am Knotenpunkt Finsing im Landkreis Erding und endet in Amerdingen im Landkreis Donauries. Die Trasse berührt die Landkreise Erding, München, Freising und Dachau. Betroffen sind die Städte und Gemeinden Finsing, Neuching, Ismaning, Hallbergmoos, Eching, Haimhausen, Hebertshausen, Röhrmoos, Markt Indersdorf, Erdweg und Altomünster.
Zur regionalplanerischen Bewertung wird auf die Seiten 5 bis 7 der Stellungnahme des Regionsbeauftragten verwiesen.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der RPV München erhebt gegen den Bau der neuen Gashochdruckleitung zwischen Finsing und Amerdingen, soweit er die Region München betrifft, keine grundsätzlichen Bedenken.
Bei der Realisierung sollen die folgenden Maßgaben beachtet werden:
Die Feintrassierung ist mit den betroffenen Kommunen bzw. deren Entwicklungsplanungen abzustimmen.
Die Eingriffe in Natur und Landschaftsbild und die Flächeninanspruchnahmen haben so schonend wie möglich zu erfolgen.
Baubedingte Emissionen im Siedlungsumfeld sind möglichst zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Der Verlust an landwirtschaftlichen Nutzflächen ist auf das unabdingbare Mindestmaß zu beschränken. Dabei ist vorrangig auf Flächen geringer Produktionsgüte zurückzugreifen.
Nach den baubedingten Eingriffen ist durch geeignete Rekultivierungsmaßnahmen der ursprüngliche Zustand möglichst wieder herzustellen.
Isar- und Ampertal und deren Auenbereiche sollen in geschlossener Bauweise gekreuzt werden. Sollte dies beim Ampertal nicht möglich sein, scheint eine offene Bauweise nur bei der Alternative „Haimhausen Nord" denkbar. Ob die Variante „Isarquerung Nord" eventuell auch in offener Bauweise erfolgen kann, bedarf erst noch der intensiven naturschutzfachlichen Prüfung und Bewertung. Grundsätzlich ist einer geschlossenen Bauweise, wie bei der „Isarquerung Süd" geplant, der Vorzug zu geben.
Dauerhafte Flächeninanspruchnahme für Streckenabsperrstationen sowie ggf. Mess- und Regelstationen sind auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Die Stationen sind schonend in die Landschaft einzubinden.
i.A.
Breu
Geschäftsführer