Sitzung 12. März 2015

Drucksache Nr. 2/15

235. Sitzung des Planungsausschusses, 12.03.2015

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3
Gesamtfortschreibung des Regionalplans;
Sachstandsbericht der Kommissionsarbeit zu Struktur und Inhalt des Regionalplans

Anlage:

  

I. VORTRAG

1. Zuletzt hat sich der Planungsausschuss mit der Gesamtfortschreibung des Regionalplans am 14.10.2014, zum 2. Workshop über die Themen Siedlung – Freiraum – Verkehr beschäftigt (Drucksache Nr. 11/14). Die Kommissionsmitglieder haben nach dem Workshop ihre Arbeit in einer 3. Und 4. Sitzung am 22.01.2015 und 26.02.2015 fortgeführt. Die 5. Kommissionssitzung wird am 30.03.2015 stattfinden.

Thema dieser drei Sitzungen ist die Diskussion grundsätzlicher Fragen zur Fortschreibung, zur zukünftigen Struktur des Regionalplans, sowie zu Eckpunkten für die einzelnen Regionalplankapitel. Die Kommissionsmitglieder haben die unten aufgeführten Eckpunkte einvernehmlich festgelegt.

Nach der 5. Kommissionssitzung werden der Regionsbeauftragte, Herr Winter, und Geschäftsführer Breu die besprochenen Eckpunkte in einen ersten Entwurf mit Zielen und Grundsätzen ausformulieren. Er wird wiederum in der Kommission beraten und anschließend dem Planungsausschuss vorgelegt.

Parallel zur Regionalplanfortschreibung laufen vorbereitende Arbeiten für ein Bürgergutachten. Das Ministerium hat eine 50%ige Förderung in Aussicht gestellt. Ein Gespräch mit den Landräten und dem Geschäftsführer am 19.01.2015 hat sich mit einer möglichen Finanzierung der anderen Hälfte der Kosten über die Landkreise beschäftigt. Die Kommission soll in ihrer 5. Sitzung auch die Fragestellung für das Bürgergutachten konkretisieren.

2. Die Kommission hat sich über einige grundsätzliche Punkte verständigt. Die Fortschreibung Zentraler Orte, im Regionalplan lediglich die Grundzentren, soll zurückgestellt werden, die entsprechende LEP-Fortschreibung mit dem Gutachten, das sich auch mit den Grundzentren befasst, soll kritisch begleitet werden. Aus Sicht der Kommissionsmitglieder ist vor allem darauf zu achten, in diesem Verfahren fehlerhafte statistische Grundlagen zu beanstanden, insbesondere im Hinblick auf die Zurechnung von Arbeitsplätzen am Flughafen München.

Bei der Festlegung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze sollen grundsätzlich die bisherigen Festlegungen bestehen bleiben. Die jetzigen Grundsätze zur Nachfolgefunktion müssen als Ziel formuliert werden. Anträge auf Einzeländerungen werden nur dann aufgegriffen, wenn sich die Sachlage wesentlich geändert hat. Zusätzlich sollen mögliche Umweltgefährdungen für das Grundwasser thematisiert werden.

Zum Thema Windkraft zeichnet sich ab, dass bei einer Anwendung der sogenannten 10H-Regelung, d. h. Abstandsflächen von 2 km um die Referenzanlagen mit 200 m Höhe, kaum noch Standorte in der Region zu finden sind. Ob im Regionalplan die 10H-Regelung zu berücksichtigen ist, ist Gegenstand der Kommissionsdiskussion am 30.03.2015.

In Kapitel B I werden Ziele zur Wasserversorgung ergänzt. Die Lärmschutzzonen an den Flugplätzen der Region sollen nicht geändert werden – sie entfallen spätestens am 01.09.2018.

3. Der Regionalplan soll insgesamt kompakter und lesbarer werden. In Zukunft konzentriert er sich auf die folgenden Kapitel:

  • Präambel
  • A I Herausforderungen der Regionalen Entwicklungen
  • A II Zentrale Orte
  • B I Natürliche Lebensgrundlagen
  • B II Siedlung und Freiraum
  • B III Verkehr und Nachrichtenwesen
  • B IV Wirtschaft und Dienstleistungen
  • B V Freizeit und Erholung.

4. In der Präambel soll der Beitrag leistungsfähiger starker Kommunen für den Erfolg der Region und die intensive Zusammenarbeit der Region München als Kern der EMM betont werden. Ziel ist, den attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum zu erhalten. Besonderer Wert wird darauf gelegt, die Räume der Region München gleichwertig zu betrachten, mit gleichwertigen Entwicklungsmöglichkeiten und Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Im Sinne einer ausgewogenen Raum und Siedlungsstruktur sollen eine großräumige Dezentralisierung und kleinräumige Konzentration Überlastungen im Verdichtungsraum abbauen und Entwicklungschancen im ländlichen Raum verbessern.

Folgende Herausforderungen der regionalen Entwicklung sieht die Kommission: Im Punkt Siedlung und Mobilität soll die jetzige radiale Raumstruktur weiterentwickelt, Erreichbarkeiten verbessert, Tangentialverkehre gestärkt, Infrastrukturen effektiv genutzt und Freiräume gesichert werden.

Die zweite Herausforderung, der demographische Wandel und die soziale Struktur: die Vorteile des Zuzugs sollen genutzt und Integrationsanstrengungen erhöht werden, Voraussetzungen für sozial ausgewogene identitätsstiftende Strukturen geschaffen werden, auch bezahlbarer Wohnraum.

Die Wettbewerbsfähigkeit der Region benötigt den Ausbau stärkender, harter und weicher Standortvorteile, die weitere Vernetzung und Zusammenarbeit der Kommunen und der Regionalen Akteure auch über den eigentlichen Raum der Region München hinaus.

Klimawandel und Erhalt der Lebensgrundlagen sollen u. a. durch eine ressourcensparende Regionalentwicklung und durch Anpassungen an Klimaänderungen, insbesondere Erhaltung von klimatisch bedeutenden Freiflächen (z. B. Grünzüge) Rechnung getragen werden.

5. In den Fachkapiteln sollen vor allem folgende Eckpunkte thematisiert werden:

Das Kapitel B I Natürliche Lebensgrundlagen soll weitgehend unverändert bleiben, allerdings um Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die langfristige Wasserversorgung ergänzt. Dabei ist wichtig, die darin zulässigen Nutzungen in das Regionalplanziel selbst hineinzuschreiben, um spätere Diskussionen zu vermeiden. Die einzelnen Festlegungen zu den Vorbehaltsgebieten Landschaft sollen wie bei den Grünzügen lesefreundlich in einen Anhang kommen.

Im Kapitel B II Siedlung und Freiraum soll vor allem Wert auf eine flächensparende Entwicklung, und auf die Siedlungsentwicklung als gemeinsame regionale Aufgabe auf gleicher Augenhöhe der Kommunen gelegt werden. Die Harmonisierung wohnbaulicher und gewerblicher Entwicklung sowie die enge verkehrliche Zuordnung Wohnen – Arbeiten – Versorgung wird besonders herausgestellt.

Eine ausgewogene Entwicklung aller Gemeinden der Region, die sich auf die Hauptorte konzentriert, wird mit einer verstärkten Entwicklung Zentraler Orte, auch der Hauptsiedlungsbereiche im Regionalplan (schraffierte Flächen im Regionalplan) ergänzt.

Die verkehrliche Erreichbarkeit ist Grundvoraussetzung für weitere Siedlungsentwicklung. Dabei sollen multimodale Erreichbarkeitskonzepte vorrangig im ÖPNV unter Einbeziehung des MIV und unter verstärkter Betonung des nicht-motorisierten Verkehrs erarbeitet werden. Siedlungsentwicklung mit verdichteter Bebauung soll an SPNV-Haltepunkten erfolgen.

Wie bisher soll eine Innen- vor Außenentwicklung und die Freiraumsicherung insbesondere zwischen den Siedlungs- und Verkehrsachsen die Freiräume der Region schützen. Landschaftsbildende Strukturen, z. B. Rodungsinseln, Hangkanten, Waldränder etc. sollen erhalten werden, ebenso wie kleinräumig bedeutende Kaltluft- und Frischlufttransportbahnen. Auch das System der regionalen Grünzüge, das für den Erhalt des Bioklimas und die Siedlungsgliederung steht, soll unverändert ebenso wie das System der regionalen Trenngrüns übernommen werden.

In Kapitel B III Verkehr und Nachrichtenwesen wird der aufgrund der Siedlungsentwicklung nötige aktive Infrastrukturausbau betont. Kein Festhalten an standardisierter Bewertung, im ÖPNV ein erheblicher Nachholbedarf an Neubau- und Ausbaumaßnahmen; im MIV soll vor allem der Bestand ausgebaut werden. Die Entwicklung der Region München wird nur positiv verlaufen, wenn die Verkehrsarten intensiv miteinander verknüpft werden und die überregionale Erreichbarkeit deutlich verbessert wird. Der ÖPNV soll in allen Bereichen ausgebaut werden, von der bisher sehr monozentrischen Verkehrsstruktur durch tangentiale Verbindungen ergänzt. Die Attraktivität des ÖPNV soll durch Erweiterung des Tarifgebiets und Vereinfachung des Tarifs auch über die Grenzen hinaus und überall innerhalb der Region verbessert werden.

Eine Reihe großräumiger Regional- und Fernverkehre sollen ausgebaut werden, u. a. die Strecke München – Mühldorf- Freilassing.

Im S-Bahnverkehr ist die Kapazität der Stammstrecke zu erhöhen, durch einen zweiten Tunnel, der auch die Verknüpfung der S-Bahn- mit dem U-Bahnnetz verbessert. Die 2. Stammstrecke soll auch Regionalzüge integrieren. Insgesamt soll das S-Bahnnetz der Erschließung weiterer Gebiete dienen, insbesondere Landsberg am Lech. Auch zwischen geeigneten S-Bahnstrecken sollen weitere tangentiale Beziehungen ermöglicht werden, z. B. zwischen Pasing und Moosach oder Riem und Daglfing.

Der U-Bahnverkehr, soweit er Ausstrahlungen auf die regionale Verkehrsinfrastruktur hat, soll ausgebaut werden, so z. B. Verlängerung der U 4 und Verknüpfung mit der S 8, Verlängerung der U 5 und Verknüpfung mit dem Bahnhof Pasing, Verlängerung der U 2 und Verknüpfung mit der S 2, Verlängerung der U 6 nach Martinsried und langfristig die Verlängerung der U 5 nach Ottobrunn.

Der Busverkehr und die damit mögliche Erschließung der Fläche in der Region soll deutlich ausgebaut werden. Nötig ist vor allem eine taktgerechte Verknüpfung mit U-Bahn, S-Bahn und Regionalzugverkehr. Großräumige tangentiale Verbindungen z. B. zwischen Starnberg - Fürstenfeldbruck - Dachau, aber auch im Südosten des Umlands sollen zunächst mit Express-Bussen möglichst bald realisiert werden. Diese Planungen sind mit den vier betroffenen Landkreisen abzustimmen. Auch der Regionalverkehr soll gestärkt werden, vor allem die überörtlichen Verkehre zu den Erholungseinrichtungen und eigene Trassen für ein Radschnellwegenetz sollen ausgebaut werden, ebenfalls abgestimmt mit Landkreiskonzepten. Stellplätze und Bike&Ride-Anlagen, vor allem an Haltepunkten des ÖPNV, sollen ausgebaut werden.

Die MIV-Infrastruktur in der Region München soll ebenfalls verbessert werden, wobei vor allem der Ausbau bestehender Straßen zu realisieren ist. Wie bisher sollen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität Siedlungen, Ortszentren und Wohngebiete durch den Bau von Ortsumgehungen vom Kfz-Verkehr entlastet werden, insbesondere im Bereich hochbelasteter Streckenabschnitte von Bundes- und Staatsstraßen.

6. Die 5. Kommissionssitzung am 30.03.2015 beschäftigt sich mit weiteren Eckpunkten zum Kapitel Verkehr und mit Kapitel B V Freizeit und Erholung. Zum Kapitel B IV Wirtschaft und Dienstleistungen werden u. a. die Themen Bodenschätze, aber auch der Umgang des Regionalplans mit Windenergieanlagen diskutiert.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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