250. Sitzung des Planungsausschusses, 04.12.2018
VORLAGE
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 2
Mögliche Neuerungen für die Landes- und Regionalentwicklung nach dem Koalitionsvertrag CSU/Freie Wähler
I. VORTRAG
Der Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freie Wähler für die Legislatur- periode 2018 bis 2023 enthält eine Reihe von Vereinbarungen und angestrebten Entwicklungen, die Auswirkungen auf die Region München haben können. Die wesentlichen Punkte werden in der Drucksache unter 2. zusammengefasst.
1. Die neue Zusammensetzung der Bayerischen Staatsregierung wird auch zu Änderungen in der Organisation der Landesentwicklung führen. Wie zu hören ist, gibt es zukünftig zwei Abteilungen, die sich mit den Themen beschäftigen, für die bisher die Abteilung Landesentwicklung und Heimat im Finanzministerium zuständig war. In das Wirtschaftsressort soll wohl eine Abteilung verlagert werden, die sich mit dem Landesentwicklungsprogramm, dem Landesplanungsgesetz und der Regionalplanung beschäftigt. Dazu gehört auch Raumordnungsrecht, Raumbeobachtung und Raumordnungsverfahren sowie das Regionalmanagement. Im Finanzministerium verbleibt wohl eine Abteilung, die für die Bayerischen Schlösser und Seen und das Thema Heimat sowie Demographie zuständig ist. Das Finanzministerium bleibt bei Staatsminister Füracker (CSU), das Wirtschaftsministerium leitet Herr Aiwanger (Freie Wähler).
2. Folgende Festlegungen im Koalitionsvertrag sind auch für die Region München interessant:
3. Die genannten Punkte sind unterschiedlich strikt formuliert. Zum Teil klare Festlegungen, zum Teil Zielvorstellungen, die in weiteren Gesetzgebungs- verfahren und Förderverfahren konkretisiert und realisiert werden müssen.
Die Formulierung, die Koalitionspartner würden in Bayern eine Richtgröße für den Flächenverbrauch von 5 ha je Tag im Landesplanungsgesetz anstreben und gemeinsam mit den Kommunen wirkungsvolle Steuerungsinstrumente entwickeln, ist noch recht unklar. An einer 5 ha-Grenze für die Inanspruchnahme von neuen Siedlungs- und Verkehrsflächen gilt in der Sache das, was der Planungsausschuss bereits in seiner Sitzung am 03.07.2018 im Zusammenhang mit dem gescheiterten Volksbegehren beschlossen hat (vgl. Drucksache 9/18). Diese Sachlage hat sich nicht geändert. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat klargestellt, dass eine verbindliche Begrenzung der Flächennutzung wegen des Eingriffs in die kommunale Planungshoheit nur durch ein förmliches Gesetz geschehen kann, in dem die Kriterien für diese Steuerung festgelegt sind.
Die Arbeitsgemeinschaft der Regionalen Planungsverbände in Bayern, deren Sprecher OB Bosse, Kaufbeuren ist, hat am 07.11.2018 getagt und sich u. a. mit dem Koalitionsvertrag und möglichen Neuentwicklungen in der Landes- und Regionalplanung beschäftigt. Vereinbart wurde, Anfang 2019 eine Sitzung der Verbandsvorsitzenden gemeinsam mit den RPV-Geschäftsführern anzustreben und dazu den neuen Wirtschaftsminister, Herrn Aiwanger, einzuladen.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
i.A. Breu
Geschäftsführer
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