Drucksache 14/18

250. Sitzung des Planungsausschusses, 04.12.2018

VORLAGE
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 2
Mögliche Neuerungen für die Landes- und Regionalentwicklung nach dem Koalitionsvertrag CSU/Freie Wähler

I. VORTRAG

Der Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freie Wähler für die Legislatur- periode 2018 bis 2023 enthält eine Reihe von Vereinbarungen und angestrebten Entwicklungen, die Auswirkungen auf die Region München haben können. Die wesentlichen Punkte werden in der Drucksache unter 2. zusammengefasst.

1. Die neue Zusammensetzung der Bayerischen Staatsregierung wird auch zu Änderungen in der Organisation der Landesentwicklung führen. Wie zu hören ist, gibt es zukünftig zwei Abteilungen, die sich mit den Themen beschäftigen, für die bisher die Abteilung Landesentwicklung und Heimat im Finanzministerium zuständig war. In das Wirtschaftsressort soll wohl eine Abteilung verlagert werden, die sich mit dem Landesentwicklungsprogramm, dem Landesplanungsgesetz und der Regionalplanung beschäftigt. Dazu gehört auch Raumordnungsrecht, Raumbeobachtung und Raumordnungsverfahren sowie das Regionalmanagement. Im Finanzministerium verbleibt wohl eine Abteilung, die für die Bayerischen Schlösser und Seen und das Thema Heimat sowie Demographie zuständig ist. Das Finanzministerium bleibt bei Staatsminister Füracker (CSU), das Wirtschaftsministerium leitet Herr Aiwanger (Freie Wähler).

2. Folgende Festlegungen im Koalitionsvertrag sind auch für die Region München interessant:

  • Unterstützung der Kommunen bei Militärkonversion (Seite 12 des Koalitionsvertrags).
  • Auch künftig Behördenverlagerungen in den ländlichen Raum und Einrichtung von sog. Behördensatelliten im Umfeld der Ballungsräume, womit die Innenstädte von Pendlerströmen entlastet werden sollen (Seite 12/13).

  • Der Freistaat selbst soll mit seinen Wohnungsbaugesellschaften 10.000 erschwing- liche Wohnungen bis 2025 bauen, der soziale Wohnungsbau wird im Jahr 2018 und in den folgenden Jahren ca. knapp 900 Mio. € zur Verfügung haben. Die Bindungsfrist für Sozialwohnungen soll von 25 auf 40 Jahre verlängert werden (Seite 19).

  • Die Rahmenbedingungen für privaten Wohnungsbau sollen verbessert werden, auf Bundesebene Unterstützung für Änderungen im Steuerrecht, (degressive Abschreibung bei Neubauten, steuerbegünstigte Entnahme von Flächen aus dem Betriebsvermögen von Landwirten für Bauland). Technische Normen und Standards sollen überprüft werden. Insbesondere im ländlichen Raum soll das Bauplanungsrecht vereinfacht werden, auch die digitale Baugenehmigung soll vorangetrieben werden (Seite 20).

  • Die Änderungen im Alpenplan werden rückgängig gemacht (Seite 29). In Bayern wird „eine Richtgröße für den Flächenverbrauch (Siedlungs- und Verkehrsfläche) von 5 ha je Tag im Landesplanungsgesetz“ angestrebt. Dazu werden gemeinsam mit den Kommunen wirkungsvolle Steuerungsinstrumente entwickelt (Seite 30).

  • Die Neuregelungen beim Anbindegebot im LEP werden bis 2020 evaluiert (Seite 30).

  • Die Photovoltaik soll ausgebaut werden, beim Ausbau der Windkraft im Einvernehmen mit Bürgern und Kommunen bleibt es bei der 10H-Regelung / der geltenden bayerischen Rechtslage. Für eine bessere Energieeffizienz soll künftig eine Wärmewende im Gebäudebereich vorangebracht werden (Seite 33/34).

  • Im Rahmen des Luft- und Raumfahrtprogramms sollen auf dem Traditionsstandort Ludwig-Bölkow-Campus in Ottobrunn / Taufkirchen die dort vorhandenen Kompetenzen ausgebaut und die größte Fakultät für Luft- und Raumfahrt Europas eingerichtet werden (Seite 41).

  • Mit der neuen Wirtschaftsagentur Bayern sollen Unternehmensansiedlungen in Bayern gefördert werden, insbesondere unter dem Thema „Invest daheim“ gezielte Ansiedlungen in ländlichen Räumen. Ein neuer bayerischer Investitionsfonds wird dafür mit einem Startkapital von 50 Mio. € ausgestattet (Seite 45).

  • Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) soll deutlich gestärkt werden und ein einheitliches bayernweites elektronisches Ticket eingeführt werden. Der Bayerntakt soll sukzessive zum Stundentakt ausgebaut werden. Für die großen Städte München, Nürnberg / Fürth / Erlangen, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt und Würzburg soll auf Dauer ein 365-Euro-Jahresticket eingeführt werden (Seite 48).

  • Der Ausbau des Bahnknotens München erfolgt wie bisher festgelegt, daneben soll die Realisierung eines S-Bahn-Rings vorangetrieben werden. Bedarfsorientierte Bedien- formen (SmartBus, Flexibus, Bürgertaxi z. B.) sollen ein flächendeckendes Mobilitätsangebot im gesamten Freistaat schaffen (Seite 49).

  • Radverkehrsnetze für den Alltagsverkehr, Radschnellwege und Abstellanlagen sollen konzipiert und gefördert werden (Seite 50).

  • Die Verkehrserschließung des Bayerischen Chemiedreiecks wird vorangetrieben. Die Planungen für den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Flughafen München werden während der aktuellen Legislaturperiode nicht weiter verfolgt. Der Freistaat Bayern wird auch keine Umwandlung der Flughafen München GmbH in eine Aktiengesellschaft anstreben (Seite 51).

  • Der Mobilfunk soll flächendeckend ausgebaut werden. Dazu wird ein Bayerisches Förderprogramm mit jährlich 20 Mio. € sofort starten (Seite 52).

3. Die genannten Punkte sind unterschiedlich strikt formuliert. Zum Teil klare Festlegungen, zum Teil Zielvorstellungen, die in weiteren Gesetzgebungs- verfahren und Förderverfahren konkretisiert und realisiert werden müssen.

Die Formulierung, die Koalitionspartner würden in Bayern eine Richtgröße für den Flächenverbrauch von 5 ha je Tag im Landesplanungsgesetz anstreben und gemeinsam mit den Kommunen wirkungsvolle Steuerungsinstrumente entwickeln, ist noch recht unklar. An einer 5 ha-Grenze für die Inanspruchnahme von neuen Siedlungs- und Verkehrsflächen gilt in der Sache das, was der Planungsausschuss bereits in seiner Sitzung am 03.07.2018 im Zusammenhang mit dem gescheiterten Volksbegehren beschlossen hat (vgl. Drucksache 9/18). Diese Sachlage hat sich nicht geändert. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat klargestellt, dass eine verbindliche Begrenzung der Flächennutzung wegen des Eingriffs in die kommunale Planungshoheit nur durch ein förmliches Gesetz geschehen kann, in dem die Kriterien für diese Steuerung festgelegt sind.

Die Arbeitsgemeinschaft der Regionalen Planungsverbände in Bayern, deren Sprecher OB Bosse, Kaufbeuren ist, hat am 07.11.2018 getagt und sich u. a. mit dem Koalitionsvertrag und möglichen Neuentwicklungen in der Landes- und Regionalplanung beschäftigt. Vereinbart wurde, Anfang 2019 eine Sitzung der Verbandsvorsitzenden gemeinsam mit den RPV-Geschäftsführern anzustreben und dazu den neuen Wirtschaftsminister, Herrn Aiwanger, einzuladen.

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

i.A. Breu
Geschäftsführer


Zur Tagesordnung

Ergebnisse (folgen)