63. Verbandsversammlung, 14.06.2018
V O R L A G E
des Planungsausschusses an die Verbandsversammlung
TOP 3
Änderung der Verbandssatzung und Geschäftsordnung
- Regionaler Planungsbeirat
Anlage:
Bisherige Fassung des § 16 der Verbandssatzung
I. VORTRAG
1. Bisher ist in § 16 Abs. 1 der Verbandssatzung geregelt, dass die höchstens 30 Mitglieder des Regionalen Planungsbeirats vom Planungsausschuss für die Dauer von jeweils sechs Jahren benannt werden. Sie beraten den Regionalen Planungsverband bei seinen Aufgaben. § 8 der Geschäftsordnung listet die Organisationen auf, die jeweils einen Vertreter für den Regionalen Planungsbeirat entsenden. Diese Konstruktion führt dazu, dass bei Änderung eines Vertreters der dort genannten Organisationen der Planungsausschuss im Einzelfall darüber beschließen muss. Das ist gerade bei häufigerem Wechsel der Vertreter im Regionalen Planungsbeirat bürokratisch und aufwendig. Folgende Änderung und Verfahrensvereinfachung wird vorgeschlagen: Gemäß Artikel 10 Abs. 1 Satz 2 Bayerisches Landesplanungsgesetz in der ab 01.01.2016 geltenden Fassung kann die Verbandssatzung einen Regionalen Planungsbeirat vorsehen. Weitere Vorschriften dazu enthält das Bayerische Landesplanungsgesetz nicht. § 16 Absatz 1 der Satzung sollte insoweit geändert werden, als die höchstens 30 Organisationen, die je ein Mitglied in den Regionalen Planungsbeirat entsenden, vom Planungsausschuss für die Dauer von jeweils sechs Jahren benannt werden. 2 Absatz 2, der die Abberufung von Mitgliedern des Regionalen Planungsbeirats regelt, kann dann entfallen. § 8 der Geschäftsordnung, in dem die Organisationen, die einen Vertreter entsenden, aufgeführt sind, bleibt unverändert. 2. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.12.2017 der Verbandsversammlung den folgenden Beschluss zur Änderung der Verbandssatzung empfohlen (der Text enthält einen Verweis nach § 8 der Geschäftsordnung, die inhaltlich nicht geändert werden muss).
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
§ 1
§ 16 der Satzung wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird neu gefasst und lautet: „Die höchstens 30 Organisationen, die jeweils ein Mitglied in den Planungsbeirat entsenden, werden vom Planungsausschuss für die Dauer von sechs Jahren benannt. Die entsandten Planungsbeiräte beraten den Regionalen Planungsverband bei seinen Aufgaben nach § 3. Die Geschäftsordnung des Regionalen Planungsverbandes enthält in § 8 eine Liste der Organisationen, die jeweils einen Vertreter in den Regionalen Planungsbeirat entsenden.“
b) Absatz 2 entfällt.
c) Absätze 3, 4 und 5 bleiben unverändert und tragen die Bezeichnung Absätze 2, 3 und 4.
§ 2
Diese Änderung der Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.“
Landrat Karl Roth
Verbandsvorsitzender
Ergebnisse (folgen)