Sitzung 03.12.2019

Drucksache 10/19

254. Sitzung des Planungsausschusses am 03.12.2019

V O R L A G E

des Verandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

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Vorbereitung einer Regionalplanfortschreibung
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung


Anlage: Regionalplan München – Arbeitskarte Wasserversorgung, Stand September 2019
 

I.  VORTRAG

Gemäß Landesentwicklungsprogramm (LEP) vom 22.08.2013, geändert durch Verordnung vom 21.02.2018, sind außerhalb der Wasserschutzgebiete empfindliche Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung in den Regionalplänen festzulegen. Darauf wird in der Gesamtfortschreibung des Regionalplans (April 2019) unter B I G 2.1.1 hingewiesen.

1. Dies wurde auch in der Kommission zur Erarbeitung der Gesamtfortschreibung besprochen und der Planungsausschuss informiert. Am 10.08.2017 hatte der Geschäftsführer um die Erarbeitung eines aktuellen Fachbeitrags  wasserwirtschaftlicher Vorrang- und Vorbehaltsgebiete in der Region München gebeten. Ein entsprechender Fachbeitrag, insbesondere eine nochmals aktualisierte Karte (Stand September 2019) liegt vor. Dieser Fachbeitrag ist noch nicht mit regionalplanerischen Interessen und Festlegungen abgestimmt.

Die Arbeitskarte zeigt den derzeitigen Stand der von der Wasserwirtschaft vorgeschlagener Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung. Um eine bessere Einschätzung über die bevorstehende Abwägungsarbeit zu bekommen, ist sie über die wesentlichen Festlegungen des gültigen Regionalplans gelegt (siehe Anlage).

Daraus wird ersichtlich, dass der regionalplanerisch unverbindliche Fachbeitrag noch einen erheblichen Abstimmungsbedarf mit den geltenden Regionalplannormen benötigt. Diese Abstimmungs- und Bereinigungsarbeit ist als Vorarbeit für die Erstellung einer Karte des Regionalen Planungsverbands für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserversorgung erforderlich.

Die so überarbeitete Karte muss mit den Mitgliedern des Regionalen Planungsverbands in teilregionalen Runden intensiv diskutiert und abgestimmt werden.

Anschließend kann ein Entwurf regionalplanerischer Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung vom Planungsausschuss behandelt und ggf. die Anhörung eingeleitet werden (Einleitung einer Regionalplanergänzung). Erst dann kann von „in Aufstellung befindlichen Zielen“ gesprochen werden.

2. Im Rahmen dieser Vorarbeiten werden auch die textlichen Festlegungen für die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete erarbeitet. Dabei werden die „erlaubten Nutzungen“ in den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten konkret im Ziel des   Regionalplans festgesetzt, und erst danach die verbotenen Nutzungen genannt. Das soll spätere Diskussionen, ob eine bestimmte Nutzung zulässig ist oder nicht, abkürzen.

II.  BESCHLUSSVORSCHLAG

1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

2. Der Geschäftsführer wird beauftragt, die folgenden vorbereitenden Schritte für einen Entwurf regionalplanerischer Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserversorgung zu bearbeiten:

a)  Zunächst werden bestehende Konflikte zwischen den von der Wasserwirtschaft vorgeschlagenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten und dem Regionalplan mit der Regierung von Oberbayern (Sachgebiet Wasserwirtschaft) erörtert und soweit wie möglich bereinigt.

b)  Danach ist ein vorläufiger Entwurf aus regionalplanerischer Sicht für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete der Wasserversorgung zu erarbeiten (er kann von der mit der Regierung von Oberbayern besprochenen Themen abweichen).

c)  Dieser Entwurf soll in teilregionalen Gesprächsrunden mit den Mitgliedern des Regionalen Planungsverbandes München besprochen werden.

d)  Anschließend wird ein Entwurf für den Planungsausschuss mit dem Ziel erarbeitet, ein Fortschreibungsverfahren des Regionalplans einzuleiten.

i.A.

Breu
Geschäftsführer

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