Drucksache 8/20

256. Sitzung des Planungsausschusses am 21.07.2020

V O R L A G E

des Verandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3
Vorbereitung einer Regionalplanfortschreibung
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung
Sachstand und weiteres Vorgehen;

Bildung einer Kommission zur Regionalplanfortschreibung
 

I.  VORTRAG

1. Gemäß Landesentwicklungsprogramm (LEP) vom 22.08.2013, geändert durch Verordnung vom 21.02.2018, sind außerhalb der Wasserschutzgebiete empfindliche Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung in den Regionalplänen festzu-legen. Darauf wird auch in der Gesamtfortschreibung des Regionalplans (April 2019) unter B I G 2.1.1 hingewiesen.

Der Planungsausschuss in der Besetzung der letzten kommunalen Wahl-periode hat sich am 03.12.2019 und 18.02.2020 mit der Vorbereitung der Fortschreibung befasst:

  • Am 18.02.2020 hat sich der Planungsausschuss anhand einer sogenannten Konfliktkarte mit wasserwirtschaftlichen Vorschlägen zur Ausweisung von Vorranggebieten befasst. Konflikte ergeben sich durch die Überschneidung solcher Gebiete mit den Hauptsiedlungs-bereichen nach dem Regionalplan (Schraffuren), mit den sonstigen im Regionalplan gekennzeichneten Siedlungsflächen sowie mit den im Regionalplan festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den Abbau von Bodenschätzen.
  • Coronabedingt verzögert wurden die Gespräche mit der Regierung von Oberbayern und dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim am 26.05.2020 sowie mit den Wasserwirtschaftsämtern München und Rosenheim am 10.07.2020 geführt.

    Die Wasserwirtschaftsverwaltung hat ganz überwiegend nicht zwischen Vorbehalts- und Vorranggebieten unterschieden. Außerdem wurden noch Änderungen an einigen vorgeschlagenen Gebieten angekündigt.

    Einige Überschneidungen zwischen den Abbaugebieten für Bodenschätze im Regionalplan und den Hauptsiedlungsbereichen konnten in den Gesprächen bereits bereinigt werden.

    Der Fachbeitrag der Wasserwirtschaft ist  - das wurde auch in unseren Gesprächen betont - keine lediglich zu übernehmende Planung für den Regionalplan. Der Regionale Planungsverband hat zum einen die Möglichkeit, zwischen Vorranggebieten (verbindliches Ziel) und Vorbehaltsgebieten (abwägungsfähiger Grundsatz) zu differenzieren, und andererseits den räumlichen Zuschnitt der Gebiete zu ändern.

    Sobald von der Regierung von Oberbayern und den Wasserwirtschaftsämtern eine bereinigte Karte auf Basis der o. g. Gespräche vorliegt, ist ein vorläufiger Entwurf aus regionalplanerischer Sicht zu erarbeiten. Diese Erarbeitung soll von einer Kommission von Mitliedern des Planungsausschusses begleitet werden. Nach den bisherigen Besprechungen mit der Wasserwirtschaft und den vorgelegten Karten sind die Landkreise Landsberg und Dachau nur wenig betroffen. Am stärksten die Landkreise München, Ebersberg, Fürstenfeldbruck und Starnberg.
     
  • Der Entwurf soll in teilregionalen Gesprächsrunden mit den Mitgliedern des Regionalen Planungsverbands besprochen werden.
  • Erst dann wird ein Entwurf für den Planungsausschuss mit dem Ziel erarbeitet, ein förmliches Fortschreibungsverfahren des Regionalplans einzuleiten.

2. Zur Vorbereitung der Regionalplanfortschreibung und der Begleitung im Verfahren soll wieder (wie bei der  Gesamtfortschreibung Regionalplan) in der Planungsausschusssitzung am 21.07.2020 eine Kommission eingesetzt werden. Die im Planungsausschuss vertretenen Gruppen, Landeshauptstadt München, Landkreise, kreisangehörige Gemeinden, sollen entsprechend der Sitze im Planungsausschuss beteiligt werden: Neben dem Vorsitzenden, 1. Bürgermeister Schelle, sollen vier Mitglieder für die Landeshauptstadt München und jeweils drei für die Landkreise und die kreisangehörigen Kommunen der Kommission angehören. Weitere Teilnehmer der Kommission sind der Regionsbeauftragte Gerhard Winter und Geschäftsführer Breu.

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

2. Der Planungsausschuss benennt für die Kommission zur Gesamtfort-schreibung des Regionalplans folgende Mitglieder:

Verbandsvorsitzender 1. Bürgermeister Schelle
Für die kreisangehörigen Kommunen: 3 Vertreter
Für die Landkreise der Region: 3 Vertreter
Für die Landeshauptstadt München: 4 Vertreter
Regionsbeauftragter Gerhard Winter, Geschäftsführer Breu


i.A.
Breu
Geschäftsführer
 

Ergebnis

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