Sitzung, 6. Dezember 2022

Beschlüsse

der 264. Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands München am 06.12.2022

 

TOP 1 Magistrale für Europa, Vereinsgründung

BESCHLUSS:

1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

2. Der Regionale Planungsverband München tritt dem Verein „Main Line for Europe e. V.“ auf der Grundalge der beiliegenden Satzung und Beitragsordnung mit Wirkung zum 01.01.2023 bei.

 

TOP 2 Luftreinhalteplan LH München, Stellungnahme

BESCHLUSS:

1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

2. Der Regionale Planungsverband München gibt als Stellungnahme zum Entwurf einer 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt München die Drucksache 19/22 ab und fordert insbesondere,

a) die Belastungen von Einpendlern nach München insbesondere mit Arbeitsplätzen innerhalb des Mittleren Rings, in die Abwägung einzubeziehen. Dabei ist zu beachten, dass leistungsfähige und räumlich verteilte Umsteigeeinrichtungen in den ÖPNV mit Kapazitätsreserven für Pendler kaum vorhanden sind. Und in absehbarer Zeit auch nicht realisiert werden können;

b) die den Maßnahmen zugrundeliegenden Prognosen zu überprüfen, insbesondere die Notwendigkeit von linien- oder flächenbezogenen Fahrverboten im Hinblick darauf neu zu prüfen, dass schon einzelne Maßnahmen an der Landshuter Allee die Einhaltung der Grenzwerte wohl 2023 ermöglichen, und ab 2024 mit einer generellen Einhaltung der Grenzwerte ohne die Maßnahmen der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans zu rechnen ist (vgl. Anlage 3, Seite 14). Weitergehende Fahrverbote wären dann ab 2024 nicht erforderlich.

c) im Hinblick auf die Vielzahl betroffener Personen inkl. der Einpendler neu zu untersuchen, ob einzelne Maßnahmen oder eine selektive Linienbe-
schränkung
eher verhältnismäßig wären, und ein zonales Fahrverbot entbehrlich.

d) den Streckenabschnitt des Mittleren Rings zwischen A 8 und A 95 auf jeden Fall von Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge Euro 5 und schlechter auszunehmen.

e) dass ergänzend zu den von der Landeshauptstadt München vorgesehenen verkehrlichen Monotoringmaßnahmen bei der Regierung von Oberbayern ein umfassendes Monotoring unter Einbeziehung der Auswirkungen in der Region erbeten wird.

 

TOP 3 Schreiben der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München
Antrag auf Streichung von Flächen aus dem Regionalen Grünzug

BESCHLUSS:

1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

2. Der Regionale Planungsverband München begrüßt die Weiterentwicklung der Forschungs- und Wirtschaftsregion München (vgl. B IV G 1.1, G 1.4) durch einen neuartigen und führenden Innovations-Campus von Wissenschaft und Wirtschaft für Luft- und Raumfahrt.

3. Der Regionale Planungsverband München lehnt eine Rücknahme des Regionalen Grünzugs in Taufkirchen gemäß dem Schreiben der Gemeinde vom 01.09.2022 zur Ansiedlung allgemeinen Gewerbes ab.

4. Falls bestehende Flächen außerhalb des Regionalen Grünzugs im Bereich Ottobrunn und Taufkirchen (ca. 30 ha) für die Ansiedlung des dort vorgesehenen TU-Campus inklusive damit verbundener Unternehmen der Hochtechnologie nicht ausreichen, ist eine ergebnisoffene Prüfung zu unbedingt notwendigen Rücknahmen am Regionalen Grünzug erforderlich.

Der Regionsbeauftragte und der Geschäftsführer werden beauftragt, in Abstimmung mit den betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften sowie der Bayerischen Staatsregierung ergebnisoffen zu prüfen, ob und ggf. in welchem räumlichen Umfang die Voraussetzungen für eine Änderung des Regionalen Grünzugs vorliegen.

Dafür sind folgende Voraussetzungen nötig:

  • Es müsste ein konkretes Konzept für die Flächen samt Begründung vorgelegt werden, weshalb die bereits bestehenden Flächen im TIP und westlich der Ludwig-Bölkow-Allee außerhalb des Regionalen Grünzugs nicht geeignet oder nicht ausreichend sind;
  • es darf sich dabei ausschließlich um Flächen für Forschung und Wissenschaft sowie für Hochtechnologie handeln, nicht für allgemeine gewerbliche Ansiedlungen;
  • leistungsfähige Erschließung des Innovations-Campus einschließlich ÖPNV (Realisierung einer U-Bahn-Verlängerung U5 bis Taufkirchen müsste vom Freistaat Bayern unterstützt werden)
  • ein Konzept wäre vorzulegen, wie entsprechend notwendige Wohnungen für die Ansiedlung neuer Arbeitsplätze und wo sie realisiert werden, inklusive der Infrastruktur für KITA, Schulen, etc.

5. Der Regionsbeauftragte und der Geschäftsführer werden beauftragt, zu prüfen, inwiefern die Entwicklung des Innovations-Campus für Luft- und Raumfahrt am gegenständlichen Standort im Regionalplan abgesichert werden kann.

 

TOP 4 Information zur Umsatzsteuersituation des Regionalen Planungs-
verbands München

BESCHLUSS:

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

 

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