271. Sitzung des Planungsausschusses am 03.12.2024
I N F O R M A T I O N S V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsauschuss
TOP 1 Information zur Bestellung neuer Mitglieder in der Verbandsversammlung und im Planungsausschuss
VORTRAG
Gemäß Art. 10 Abs. 4 Satz 3 des Bayerischen Landesplanungsgesetz (BayLplG) werden die Vertreter der jeweiligen Gruppen im Planungsausschuss durch die von diesen Gruppen entsandten Verbandsräte bestellt.
Die Landeshauptstadt München hat mit Stadtratsbeschluss vom 18.09.2024 die Vertretung in der Verbandsversammlung und im Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München neu geregelt:
Im Planungsausschuss wird
Die Landeshauptstadt München teilt zudem mit, dass in der Verbandsversammlung die namentliche Nennung der/des ständigen Verteter*in der Stadtbaurätin entfällt. Es wird nur die Funktionsbezeichnung genannt.
i.A.
Wißmann
Geschäftsführer