271. Sitzung des Planungsausschusses am 03.12.2024
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsauschuss
TOP 6 Entlastung für das Haushaltsjahr 2023
I. VORTRAG
Nach Feststellung der Jahresrechnung 2023 (vgl. TOP 5) beschließt gemäß Art. 34 Abs. 2 Nr. 5 KommZG i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 c) der Verbandssatzung der Planungsausschuss über die Entlastung.
Der Verbandsvorsitzende nimmt an der Abstimmung nicht teil.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Planungsausschuss beschließt den Verbandsvorsitzenden für das Haushaltsjahr 2023 zu entlasten.
i.A.
Wißmann
Geschäftsführer
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