269. Sitzung des Planungsausschusses am 05.06.2024
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsauschuss
TOP 3 Luftreinhalteplan der LH München
- Bericht über den aktuellen Stand
I. VORTRAG
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München hat sich zuletzt am 6.12.2022 mit der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der LH München befasst (Drucksache Nr. 19/22). Zudem wurde der RPV-München im August 2023 zur Anpassung der 8. Fortschreibung beteiligt. In den Stellungnahmen in beiden Beteiligungsverfahren wurde gefordert die Belange der gesamten Region zu berücksichtigen. Insbesondere der Streckenabschnitt des Mittleren Rings zwischen A 8 (Ramersdorf) und A 95 solle von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge Euro 5 und schlechter ausgenommen werden.
Wegen eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21.03.2024 hat sich der Stadtrat der Landeshauptstadt München nun erneut mit dem 8. Luftreinhalteplan befasst. Entgegen den Prognosen und trotz umgesetzter Maßnahmen wurden gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet im Jahr 2023 weiterhin überschritten. Das Gericht hat die Stadt daher verurteilt, den Luftreinhalteplan kurzfristig fortzuschreiben und ein Dieselfahrverbot einzuführen, dass auch Kraftfahrzeuge Euro 5 umfasst. Vom Referat für Klimaund Umweltschutz wurde daher dem Stadtrat u.a. die unverzügliche Umsetzung der Stufe 2 gemäß der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans empfohlen. Dies hätte eine Ausweitung des Zufahrtsverbots zum Mittleren Ring und innerhalb auf Dieselfahrzeuge Euro 5 einschließlich Ausnahmekonzept bedeutetet. Bei Umsetzung dieses zonalen Zufahrtsverbots muss mit verkehrlichen Auswirkungen in Form von Ausweichverkehren auf Bereiche außerhalb des Stadtgebietes gerechnet werden. Insbesondere betroffen wäre der Bereich im Südwesten der Stadt, weil hier keine leistungsfähige Ausweichroute besteht. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass mittelfristig alle Maßnahmen zur Verbesserung der Luftgüte im Stadtgebiet den Menschen der gesamten Region zugutekommen, denn zwischen Stadt und Umland bestehen intensive Pendlerverflechtungen.
Der Stadtrat hat am 24.04.2024 jedoch beschlossen zunächst die Nichtzulassung der Revision des Urteils anzufechten. Und es wird u.a. geprüft, inwieweit auf Teilen des Mittleren Rings eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h umgesetzt werden kann. Sollte die Beschwerde gegen die Nichtzulassung zur Revision erfolglos verlaufen, wird eine Fortschreibung des 8. Luftreinhalteplans mit einem erneuten Beteiligungsverfahren wahrscheinlich. Hier wird auch der RPV-München beteiligt werden.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
i.A.
Wißmann
Geschäftsführer