272. Sitzung des Planungsausschusses am 04.02.2025
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsauschuss
TOP 2 Information zur Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes München zum Entwurf der 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München
Anlage: Beteiligungsschreiben zum Luftreinhalteplan München vom 11.12.2024
I. VORTRAG
Der Planungsausschuss der Regionalen Planungsverbandes München hat sich letztmalig am 05.06.2024 (Drucksache Nr. 6/24) und davor am 06.12.2022 (Drucksache Nr. 19/22) mit dem Luftreinhalteplan München befasst. Gegenstand des Luftreinhalteplans ist die Sicherstellung der Einhaltung der Gesetzlichen Grenzwerte insbesondere zu Stickstoffdioxyd. Maßnahmen sind vor allem Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in der Innenstadt. Aktuell besteht ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4/IV und schlechter auf und innerhalb des Mittleren Rings. Es bestehen umfangreiche Ausnahmen u.a. für Anwohner und Lieferverkehre. Das Verbot gilt nicht für die Brudermühlbrücke um Ausweichverkehre ins südliche Umland zu verringern. Zudem wurde auf der Landshuter Allee im Abschnitt mit Wohnbebauung zwischen Dachauer Straße / Parkharfe Olympiapark und Arnulfstraße / Donnersbergerbrücke eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet.
Aufgrund des inzwischen rechtskräftigen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21.03.2024 ist die Landeshauptstadt München nun verpflichtet den Luftreinhalteplan München fortzuschreiben und entweder ein streckenbezogenes oder ein zonales Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5/V an der Landshuter Allee bzw. in der Umweltzone anzuordnen. Die Entscheidung darüber ist Gegenstand der nunmehr 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München, zu dem der Regionale Planungsverband München am 11.12.2024 mit Frist 27.01.2025 beteiligt wurde. Zur Fristwahrung wurde eine Stellungnahme bereits abgegeben.
Die 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans sieht als zentrale Maßnahme eine (streckenbezogene) Durchfahrtsbeschränkung für Dieselfahrzeuge Euro 5/V und schlechter auf dem Mittleren Ring vom Georg-Brauchle-Ring bis zur Einmündung der A96 vor. Auch hier sind direkte Anwohner und Lieferverkehre ausgenommen.
Für den Fall einer frühzeitigen Einhaltung des gesetzlichen Grenzwertes und einer sicheren zukünftigen Einhaltung greift jedoch eine Ausstiegsklausel aus dieser Festlegung. Inzwischen wurde ermittelt, dass der Mittelwert für das Kalenderjahr 2024 für Stickstoffdioxyd an allen Messstationen, also auch an der Landshuter Allee, eingehalten wird. Die Prognose für die Jahre 2025 und 2026 wird derzeit erarbeitet. Es kann also aktuell noch nicht gesagt werden, ob die Ausstiegsklausel gezogen werden kann. Eine Entscheidung darüber trifft der Stadtrat München in den kommenden Monaten.
Der Regionale Planungsverband München hat vor diesem Hintergrund wie folgt zur 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stellung genommen.
Der Regionale Planungsverband München hat sich in seinen bisherigen Stellungnahmen aufgrund des Beschlusses des Planungsausschusses vom 06.12.2022 insbesondere dafür eingesetzt zu untersuchen, ob streckenbezogene Maßnahmen vor zonalen Verboten Vorrang eingeräumt werden können. Zudem wurde gefordert den Mittleren Ring Süd zwischen A95 und A8 von Verboten auszunehmen um Verdrängungseffekte ins südliche Umland zu mindern. Es wird wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass diese Überlegungen Eingang in die Fortschreibungen des Luftreinhalteplans gefunden haben. Im Hinblick auf die 9. Fortschreibung wird für den Fall, dass zusätzliche Einschränkungen erforderlich sein sollten, dementsprechend angeregt notwendigen streckenbezogenen Fahrverboten für Dieselkraftfahrzeuge Euro 5/V auf dem Mittleren Ring den Vorrang vor zonalen Verboten einzuräumen. Es wird eingeschätzt, dass diese eine geringere Verdrängungswirkung in das Umland entfalten als zonale Verbote.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
i.A.
Wißmann
Geschäftsführer