273. Sitzung des Planungsausschusses am 03.06.2025
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsauschuss
TOP 3 Stellungnahme des RPV München zur 16. Teilfortschreibung „Kapitel B V 7 Energieversorgung – Windenergie“ des Regionalen Planungsverbands Südostoberbayern
Anlagen:
1. Übersichtskarte Grenzraum der Regionen München und Südostoberbayern zu den jeweiligen Entwürfen der Festlegungen zur Windenergie
2. Regionalplan Südostoberbayern (18), 16. Teilfortschreibung: Entwurf der Verordnung mit Festlegungen und Begründung, Stand 12.03.2025
3. Regionalplan Südostoberbayern (18), 16. Teilfortschreibung: Entwurf Tekturkarte Windenergie, Stand 12.03.2025
I. VORTRAG
Ausgangslage
Der Planungsausschuss des benachbarten Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern hat in seiner Sitzung am 12. März 2025 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 16. Teilfortschreibung „Kapitel B V 7 Energieversorgung – Windenergie“ beschlossen. Mit dieser Fortschreibung sollen die Festlegungen zur Windenergienutzung im Regionalplan Südostoberbayern neu gefasst werden. Anlass für die vollständige Überarbeitung der bisher in Kapitel B V 7 Energieversorgung zur Windenergienutzung enthaltenen Festlegungen ist, dass der dort ausgewiesene Umfang an rechtskräftigen Vorranggebieten das regionale Teilflächenziel gemäß LEP 6.2.2 nicht erfüllt.
Der aktuell vorliegende Entwurf zur regionalplanerischen Steuerung der Windenergienutzung fußt auf einem positivplanerischen Ansatz. Die bisher im Regionalplan rechtswirksam festgelegten Ausschlussgebiete zur Windenergienutzung sollen gänzlich entfallen. Neue Ausschlussgebiete sind nicht geplant. Die bisherigen Vorranggebiete werden größtenteils beibehalten. Nachfolgend werden vorgesehene Inhalte dieser Teilfortschreibung des RP 18 bei Relevanz für die Region München eingehender analysiert und bewertet.
Bewertung
Die Neufassung des Teilkapitels Windenergie sieht die Ausweisung von insgesamt 144 Vorranggebieten für Windenergieanlagen vor (vgl. RP 18-Ziel B V 7.2.3 sowie Tekturkarte „Windenergie“ zu Karte 2 des RP 18), die insgesamt ca. 1,9 % der Fläche der Region Südostoberbayern umfassen.
Diese Vorranggebiete sind regional ungleich verteilt. Der Süden der Region – d.h. weite Teile der Landkreise Berchtesgadener Land, Rosenheim und Traunstein – erweist sich aufgrund unzureichender Windgeschwindigkeiten von unter 4,8 m/s und/oder eines topographisch stark bewegten Geländes für die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung als weitgehend ungeeignet. Demgegenüber verfügt der Norden – d.h. v.a. die Landkreise Mühldorf und Altötting, aber auch die Nordränder der zuvor genannten Landkreise – diesbezüglich über deutlich günstigere Bedingungen, weshalb sich dort die Vorranggebiete konzentrieren. Hier ist es einer in weiten Teilen dispersen Siedlungsstruktur geschuldet, dass sich auch bei Berücksichtigung geringster Abstandspuffer zu Wohnnutzungen große Bereiche gegen die Festlegung als Vorranggebiet sperren und lediglich eine Vielzahl an flächenmäßig kleineren Flächen für die Windenergienutzung verbleibt. Die wenigen großen Vorranggebiete liegen – ähnlich wie in der Region München auch – vor allem in den großen Waldgebieten der Region Südostoberbayern.
Dem Steuerungskonzept zur Windenergienutzung in der Region Südostoberbayern liegt eine Rotor-außerhalb-Planung mit einer Referenzwindenergieanlage von 266 m Gesamthöhe, 175 m Rotordurchmesser, 179 m Nabenhöhe, 15 m Turmfußdurchmesser und 106 dB(A) Schallleistungspegel zugrunde. Weitere Hinweise zur methodischen Vorgehensweise sind im Umweltbericht dargelegt. Hervorzuheben ist die Bemessung der Siedlungsabstände zu Wohnnutzungen, die mit 800 m zu Wohnbauflächen sowie 500 m zu Mischbauflächen, Campingplätzen sowie zur Wohnnutzung im Außenbereich die vergleichsweise niedrig angesetzt werden.
Damit bleibt das Steuerungskonzept hinsichtlich des Belangs einer optisch bedrängenden Wirkung geringfügig unter dem Wert des § 249 Abs. 10 BauGB, der einen Regelfall für optisch bedrängende Wirkung unterstellt. Ob im konkreten Fall eines Windenergieprojektes eine bedrängende bzw. umzingelnde Wirkung durch eine deutlich sichtbare, optisch geschlossene und den Siedlungsbereich umgreifende Kulisse von Windenergieanlagen tatsächlich vorliegt, ist von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abhängig (z.B. Topographie, Entfernung und Anzahl der Anlagen, Sichtverschattungen durch Gebäude, Relief, Vegetation, Ausrichtung der Wohngebäude oder anderweitige Vorbelastungen) und kann abschließend nur im Zuge der konkreten Windenergieanlagenplanung (Größe der Anlage, konkreter Standort) festgestellt werden.
Moderne Windenergieanlagen haben aufgrund ihrer großen Höhe (es ist grundsätzlich von Gesamthöhen über 250 m auszugehen) und ihres Schallleistungspegels regelmäßig Auswirkungen, die deutlich über das nähere Umfeld der Anlagenstandorte hinausreichen. Beeinträchtigungen für die Region München können sich dadurch insbesondere bei grenznaher Lage von Vorranggebieten der Nachbarregion ergeben.
Im Grenzraum zur Region München sind zahlreiche Vorranggebiete zur Windenergienutzung des Regionalplans Südostoberbayern vorgesehen: W17, W40, W71-77, W83-85, W113-119. Dabei werden die im Steuerungskonzept festgelegten Mindestabstände nach derzeitigem Kenntnisstand zu den Siedlungsgebieten in der Region München eingehalten. Eine unverhältnismäßige Umfassung durch Windenergieanlagen von Ortslagen der Region München durch die geplanten Vorranggebiete in der Region Südostoberbayern ist grundsätzlich nicht zu erkennen. Allerdings sollte der Regionale Planungsverband Südostoberbayern gebeten werden, im Rahmen etwaiger Überlegungen zur weiteren Anpassung der Vorranggebietskulisse hinsichtlich der Umfassungsminderung von Siedlungsgebieten und dem Freihalten von Blickkorridoren auch die Belange von benachbarten Ortsteilen in der Region München in den Abwägungsprozess einzustellen.
Die weiteren Festlegungen im Entwurf des neugefassten Teilkapitels B V 7 des Regionalplans der Region Südostoberbayern beinhalten mit B V 7.2.4 Z ein Ziel, das gewährleisten soll, dass Vorhaben und Planungen außerhalb der Vorranggebiete zu keinen erheblichen Einschränkungen für die vorgesehene Windenergienutzung in den Vorranggebieten führen (z.B. durch eine an das Vorranggebiet heranrückende Bebauung). Dies kann im Einzelfall eine grenzüberschreitende Wirkung auf Vorhaben und Planungen in der Region München entfalten. Potenzielle Erweiterungen von im Flächennutzungsplan dargestellten Siedlungsgebieten in der Region München erscheinen aufgrund ausreichender Abstände zu den geplanten Vorranggebieten der Region Südostoberbayern davon grundsätzlich nicht betroffen zu sein. Eine Ausnahme bildet der Ortsteil Mittbach der Gemeinde Isen, dessen weitere Entwicklungsmöglichkeit nach Süden durch das Vorranggebiet W74 Einschränkungen erfahren kann. Ansonsten zeigen sich vereinzelt kleinere Weiler oder Einzelhäuser/-gehöfte mit Wohnnutzungen im Außenbereich in den Gemeinden Baiern, Emmering und Steinhöring betroffen, die bis auf 500 m an die Vorranggebiete heranreichen.
Darüber hinaus sieht die Regionalplanänderung ein Ziel vor (vgl. B V 7.2.5), demzufolge die Errichtung von Freiflächensolaranlagen auf Offenlandstandorten innerhalb eines Vorranggebietes für Windenergieanlagen möglich sein soll, wenn nachweislich der Vorrang der Windenergienutzung dadurch nicht eingeschränkt wird. Konkrete Auswirkungen für die Region München ist hiervon nicht zu erwarten.
Ergebnis und Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes München
Der Regionale Planungsverband München äußert Bedenken gegenüber dem aktuellen Fortschreibungsentwurf Windenergienutzung der Region Südostoberbayern. Zwar ist die Kulisse an potenziell geeigneten Flächen für die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen in der Region Südostoberbayern aufgrund der dortigen Rahmenbedingungen (v.a. Windgeschwindigkeit, Topographie, Siedlungsstruktur) stark eingeschränkt, was zu insbesondere zu niedrig angesetzten Siedlungsabständen zu Wohnnutzungen im Steuerungskonzept führt. Dennoch wird der Regionale Planungsverband Südostoberbayern gebeten, im Rahmen der Überarbeitung der Planung hinsichtlich der Umfassungsminderung von Siedlungsgebieten durch Windenergienutzung und dem Freihalten von Blickkorridoren die Belange von benachbarten Ortsteilen in der Region München verstärkt in den Abwägungsprozess einzustellen.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Planungsausschuss beschließt entsprechend dem Vortrag zur gegenständlichen Regionalplanfortschreibung der Region Südostoberbayern Stellung zu nehmen.
i.A.
Wißmann
Geschäftsführer