

275. Sitzung des Planungsausschusses am 02.12.2025
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsauschuss
TOP 2 Information zur Stellungnahme des RPV München zur 12. Regionalplanfortschreibung der Region Oberland,
Kapitel B X Energieversorgung - 3.3 Windkraft; Zweites Beteiligungsverfahren
Anlagen:
I. VORTRAG
Der Regionale Planungsverband München wurde am 03.11.2025 von der Region Oberland zum zweiten Beteiligungsverfahren zur 12. Fortschreibung des Regionalplans, Kapitel B X Energieversorgung – 3.3 Windkraft, beteiligt. Da die Beteiligungsfrist vor der Sitzung des Planungsausschusses ablief, hat der Verbandsvorsitzende bereits wie angegeben Stellung genommen. Der Regionale Planungsverband München hatte bereits im ersten Beteiligungsverfahren Stellung genommen (vgl. Drucksache 6/25, PA 03.06.2025).
Im aktuellen Planentwurf vom 17.10.2025 sind rund 1,55 % der Regionsfläche als Vorranggebiet ausgewiesen (1. Beteiligungsverfahren: 1,79 %).
Die Region München bedankt sich für die Beteiligung am Verfahren.
Die im aktuellen Steuerungskonzept zur Windenergienutzung der Region Oberland festgelegten Mindestabstände werden nach derzeitigem Kenntnisstand auch zu den Siedlungsgebieten in der Region München weiterhin eingehalten. Der Regionale Planungsverband Oberland wird dennoch erneut gebeten bei Vorranggebiet WE22 die Einhaltung des Mindestabstands nach Norden zu Siedlungsflächen in der Gemeinde Dießen am Ammersee zu überprüfen und ggf. das Vorranggebiet zu verkleinern.
Darüber hinaus wird festgestellt, dass im Zuge der Überarbeitung des Entwurfs die Situation im Grenzraum zum südlichen Landkreis München nicht wesentlich verändert wurde. Zu begrüßen ist die Herausnahme der Fläche WE46 südlich von Straßlach-Dingharting in der Gemeinde Egling. Dies trägt etwas zur Entlastung des Sichtkorridors nach Süden im Bereich des Isartals bei. Ansonsten bilden die im Norden der Region Oberland situierten Vorranggebiete für Windenergieanlagen in den Abschnitten zwischen Egling und Weyarn sowie südlich von Tutzing weiterhin ein in Ost-West-Richtung verlaufendes, grenznahes Band potenzieller Windenergienutzung, das den Blick nach Süden von den entsprechenden Siedlungsflächen in der Region München stören kann.
Der Planungsverband Region Oberland wird daher erneut gebeten auf eine Anpassung der Vorranggebietskulisse im Sinne einer Verbesserung des Erhalts ungestörter Südblicke in den o. g. Teilräumen hinzuwirken und diesen Belang in der planerischen Abwägung stärker zu berücksichtigen.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
i.A.
Wißmann
Geschäftsführer