Sitzung, 2. Dezember 2025

Drucksache 15/25

275. Sitzung des Planungsausschusses am 02.12.2025

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsauschuss
 

TOP 4 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026
 

Anlage: Haushaltsplanentwurf 2026
 

I. VORTRAG

Gemäß Art. 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 des Landesplanungsgesetzes i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 der Satzung ist der Planungsausschuss für die Beschlussfassung über den Haushaltsplan und den Finanzplan zuständig.

Der als Anlage beigefügte Entwurf des Verbandshaushalts für das Haushaltsjahr 2026 schließt in Einnahmen und Ausgaben

                           mit  257.900 € im Verwaltungshaushalt und

                           mit      2.000 € im Vermögenshaushalt ab.
 

Inhaltlich wird auf den Vorbericht und die Erläuterungen des beiliegenden Haushaltsplanentwurfes verwiesen.

 

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

2. Der Planungsausschuss beschließt: 
 

Haushaltssatzung des Regionalen Planungsverbands München
für das Haushaltsjahr 2026
 

Aufgrund § 11 Abs. 1 Nr. 4 der Verbandssatzung in Verbindung mit Art. 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 und Art. 8 Abs. 5 des Bayer. Landesplanungsgesetzes erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

                              in den Einnahmen und Ausgaben mit   257.900 EUR

und im Vermögenshaushalt

                              in den Einnahmen und Ausgaben mit       2.000 EUR

ab.


§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

 

 § 5

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2026 in Kraft.

 

i.A.
Wißmann
Geschäftsführer

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