166. Sitzung des Planungsausschusses, 30.05.2000
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 1
Fortschreibung Regionalplan München
Regionales Siedlungs- und Freiraumkonzept
I. VORTRAG
Gegenstand der heutigen Sitzung ist die Fortschreibung des Regionalplans München – Regionales Siedlungs- und Freiraumkonzept. Zum überwiegenden Teil entsprechender Ziele und Grundsätze soll Beschluss gefasst und der Verbandsversammlung die Annahme in der Fassung dieser Sitzung empfohlen werden.
Ziel der Fortschreibung ist es, ein integriertes Gesamtkonzept der Bereiche Siedlung, Verkehr und Freiraum zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung in der Region München zu normieren.
Dabei wurde Wert auf einen verständlichen, kurz gefassten Text gelegt, der zwischen verbindlichen Zielen und Grundsätzen (allgemeine Aussagen als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen) unterscheidet.
1. Zuletzt hat sich der Planungsausschuss am 27.10.1998 mit dem Konzept befasst und die Ziele und Grundsätze für die Anhörung beschlossen. Geschäftsstelle und Regionsbeauftragter sollten die Ziele und Grundsätze um Begründungen und Karten vervollständigen und in die Anhörung geben. Vorangegangen war in diesem Verfahren, das seit 1994 dauert, bereits ein Konzept, das nach dem Willen der Verbandsversammlung nochmals überarbeitet werden mußte. Deshalb wurde eine Kommission eingesetzt, deren Arbeit Grundlage für die jetzt vorgelegten Ziele und Grundsätze ist. Im Juni 1999 wurde dann das erneute Anhörverfahren eingeleitet. Rückmeldungen wurden bis in das Frühjahr 2000 berücksichtigt.
Einen detaillierten Überblick über das Änderungsverfahren einschließlich des jetzt abgeschlossenen Beteiligungsverfahrens enthält der Auswertungsbericht des Regionsbeauftragten – Teil 1: Allgemeines, auf den für die Einzelheiten verwiesen wird.
Insgesamt haben sich 115 Mitglieder des Regionalen Planungsverbands und 36 Träger öffentlicher Belange geäußert. Sie haben ca. 560 Einwendungen und Änderungswünsche zu einzelnen Zielen und Grundsätzen eingebracht.
Leitidee der Auswertung war es, den von kommunaler Seite eingebrachten Wünschen soweit zu folgen, wie sie mit den allgemeinen Zielen der Fortschreibung vereinbar sind. Dies war im großen Umfang möglich (vgl. Auswertungsbericht des Regionsbeauftragten, Teil 1 Seite 6 und 7).
a) Dies sei an einigen Beispielen verdeutlicht.
Relativ umfangreiche Änderungen hingegen wurden für die Gebiete vorgenommen, auf die sich dieses Ziel bezieht. Hauptorte von Gemeinden sind nun generell in der ganzen Region aus dem regionalen Grünzug herausgenommen, um Entwicklungsspielräume zu schaffen. Auch von den Gemeinden beantragte Nebenorte im Randbereich wurden herausgenommen, soweit es die Funktion des Grünzugs zulässt. Bei kleineren Siedlungseinheiten oder Nebenorten ist nach wie vor eine untergeordnete Bebauung oder Ortsabrundung möglich.
b) Die Vorschläge, die zum Verkehr in großer Zahl eingebracht worden sind, werden in die Überarbeitung des Verkehrskapitels einbezogen, soweit sie nicht lediglich eine Änderung der im Anhörungsentwurf schon vorgesehenen Ziele beinhalten und keinen neuen Anhörungsbedarf auslösen.
So verhält es sich auch mit Vorschlägen, die dem Kapitel Gewerbliche Wirtschaft, Versorgung, Einzelhandel zugeordnet werden können. Sie werden bei deren Fortschreibung behandelt.
c) Darüber hinaus lösen Vorschläge zur neuen Ausweisung und Reduzierung von Bereichen, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen, bzw. zu regionalen Grünzügen, Trenngrüns sowie Haltepunkten des SPNV, die für eine stärkere Siedlungsentwicklung geeignet sind, einen neuen Anhörbedarf aus. Diese Anhörung kann allerdings nach Rücksprache mit dem StMLU und der Regierung von Oberbayern in Umfang und zeitlicher Ausdehnung klein gehalten werden. Aufgenommen sind Neuvorschläge, die eine wesentliche Änderung des bisherigen Anhörentwurfs bedeuten, bisher nicht Gegenstand des Anhörverfahrens waren und aus unserer Sicht im Sinne der Gesamtkonzeption grundsätzlich als geeignet oder zumindest als eingeschränkt geeignet erscheinen (vgl. Auswertungsbericht Teil 4). Auch neu vorgeschlagene Kleinzentren werden in diese eingeschränkte Anhörung aufgenommen, soweit die Gemeinden die im LEP festgelegten Schwellen- und Mindestwerte überschreiten.
3. Der dieser Drucksache beigegebene Auswertungsbericht ist wie folgt aufgebaut:
4. Die beigegebenen Karten enthalten die Übersicht zu den regionalen Grünzügen (Karte zu B II Z 4.2.2) und die regionalplanerischen Festlegungen zur Siedlung und Versorgung – Tektur Siedlung, Freiraum, Verkehr (Karte 2). In der letztgenannten Karte sind die Bereiche, die in ein neues Anhörverfahren gehen sollen, durch die Buchstaben a bis q gekennzeichnet. Näheres ist der Legende unter IV zu entnehmen.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München billigt die Ergebnisse des Auswertungsberichts – Teil 2 vom 04.04.2000 zu den Zielen und Grundsätzen des Regionalen Siedlungs- und Freiraumkonzepts in der beiliegenden Fassung. Er empfiehlt der Verbandsversammlung, die Ziele und Grundsätze samt Begründung und Karten in dieser Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München beauftragt Geschäftsführer und Regionsbeauftragten, ein eingeschränktes Anhörverfahren zu den im Auswertungsbericht Teil 4 genannten Änderungsvorschlägen durchzuführen.
i.A.
Breu
Geschäftsführer