174. Sitzung des Planungsausschusses, 06.11.2001
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 7b
Errichtung eines Einkaufszentrums in der Gemeinde Puchheim, Lkr. Fürstenfeldbruck
Anlagen (nicht in der Online-Fassung):
Stellungnahme des Regionsbeauftragten
Ulmer Liste
I. VORTRAG
Der Planungsausschuss hat die Behandlung und Beschlussfassung zu diesem TOP am 18.09.2001 auf den 06.11.2001 vertagt. Die vorliegende Drucksache Nr. 27/01 ersetzt die Drucksache Nr. 15/01 und berücksichtigt die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands München zum in Aufstellung befindlichen LEP-Ziel Einzelhandelsgroßprojekte/FOC (Drucksache Nr. 25/01).
Im Ergebnis ist die Errichtung des Einkaufszentrums in Puchheim mit den projektierten Verkaufsflächen von insg. 12.600 qm nicht bedenkenfrei, weil sie negative Auswirkungen auf die verbrauchernahe Versorgung und auf die Funktionsfähigkeit der zentralen Orte im Einzugsbereich des Projekts hat. Bei reduzierten Verkaufsflächen werden keine Bedenken geltend gemacht.
1. Nach den Projektunterlagen (Firma GMA) soll die Gesamtgröße des Einkaufszentrums 12.600 qm Verkaufsfläche umfassen:
4.400 qm SB-Warenhaus
3.200 qm Lebensmittel und Getränke
1.200 qm Non-Food-Sortimente.
6.500 qm Fachmarkt (Freizeit, Heimwerker- und Hobbyartikel sowie Gartenbedarf).
700 qm Fachmarkt Haushaltwaren.
1.000 qm für 10 Shops mit jeweils 100 qm (z. B. Parfümerie, Reisebüro, Tabakladen etc.).
Der Standort (vgl. Lageplan) liegt in der Gemeinde Puchheim im Gewerbegebiet Süd („Ikaruspark").Er wird über die Dornier- und Lindbergstraße an die Kreisstraße FFB 11, die die Ortsteile südlich und nördlich des S-Bahnhaltepunkts Puchheim miteinander verbindet, angeschlossen. Über die Staatsstraße St 2069 könnte der Standard mit dem Nachbarort Eichenau und über die Bundesstraße B 2 mit dem weiteren Einzugsgebiet verbunden werden.
Der S-Bahnhof Puchheim liegt 2 km entfernt, also nicht in fußläufiger Entfernung. Nach den Projektunterlagen handelt es sich um einen aus städtbaulicher Sicht als dezentral einzuordnenden Planungsstandort. Es besteht eine Buslinie, die zu diesem Gewerbegebiet fährt. Es handelt sich um eine Linie, die die S-Bahnhöfe Puchheim und Germering miteinander verbindet.
2. Eine regionalplanerische Prüfung ergibt, dass das Vorhaben im projektierten Umfang mit den Anforderungen der Raumordnung nicht vereinbar ist und eine Reduzierung der Verkaufsflächen nötig wird.
Die Gemeinde Puchheim ist als gemeinsamer Siedlungsschwerpunkt mit der Gemeinde Eichenau grundsätzlich geeignet, Standort eines Einzelhandelsgroßprojekts zu sein. Denn der gemeinsame Siedlungsschwerpunkt erfüllt auch unterzentrale Funktionen (LEP Bayern, B IV 1.4.5).
Der gemeinsame Verflechtungsbereich umfasst ca. 30.500 Einwohner. Auch der Standort selbst liegt in einem Bereich, der nach dem Regionalplan als Bereich, der für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommt, festgelegt wurde.
Der Standort ist nach der Definition des Regionalplans München nicht als integrierter Standort zu beurteilen (vgl. RP 14, B IV, G 4.1.1). Eine Ansiedlung eines solchen Einzelhandelsgroßprojekts kommt nur ausnahmsweise in einer nicht integrierten Lage in Frage. Hier hat die Gemeinde Puchheim Ausführungen zu möglichen Alternativstandorten gemacht und begründet, weshalb aus planerischer Sicht das projektierte Einzelhandelsgroßprojekt nicht in integrierten Standorten realisierbar ist. Es handelt sich also um eine zulässige städtebauliche Randlage (vgl. RP 14, B IV, Z 4.3.3).
Hinsichtlich der im Zentrum der Beurteilung stehenden Auswirkungen im Einzelhandelsbereich und damit auf die verbrauchernahe Versorgung sowie die Funktionsfähigkeit der zentralen Orte im Einzugsbereich ist zwischen den verschiedenen Sortimenten zu unterscheiden:
3. Nach all dem entspricht das Projekt im geplanten Umfang nicht den Erfordernissen der Raumordnung. Wenn die Verkaufsflächen entsprechend reduziert werden, bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben. Dies bedingt aber auch, dass die Verkaufsflächenreduzierung nicht nur in der Planung und Realisierung, sondern auch im weiteren Betrieb des Marktes eingehalten und überprüft wird.
4. Die Stadt Fürstenfeldbruck erhebt Bedenken gegen das Fachmarktzentrum mit der projektierten Verkaufsfläche und hält höchstens eine Verkaufsfläche von 5900 qm für zulässig. Die Gemeinde Gröbenzell stimmt der Verkaufsfläche von 12.600 qm nicht zu. Die Gemeinde Olching begrüßt und unterstützt den Beschlussvorschlag in der Drucksache 15/01, d.h. sie spricht sich für eine erhebliche Reduzierung der Verkaufsflächen aus. Die Stadt Germering stimmt dem Einkaufszentrum mit 12.600 qm in Puchheim nicht zu und schlägt eine interkommunale Abstimmung durch die Regierung von Oberbayern vor.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München erhebt gegen das Projekt eines Fachmarktzentrums in der Gemeinde Puchheim mit den projektierten Verkaufsflächen von 12.600 qm Bedenken. Diesen Bedenken kann abgeholfen werden, wenn
- neben einem Getränkemarkt von 700 qm Verkaufsflächen für sonstige Lebensmittel auf höchstens 2280 qm reduziert werden,
- die Verkaufsflächen des Bau- und Gartenmarkts auf höchstens 4900 qm im Bereich der nicht zentrenrelevanten Sortimente reduziert wird,
- im Bau- und Gartenmarkt zentrenrelevantes Nebensortiment nach der beiliegenden Ulmer Liste höchstens in Höhe von 640 qm realisiert wird.
i.A.
Breu
Geschäftsführer
Zur Tagesordnung 174. Sitzung, 06.11.2001
Ergebnisse der 174. Sitzung, 06.11.2001