Sitzung 04. Dezember 2001

Drucksache Nr. 33/01

45. Verbandsversammlung, 04.12.2001

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung

TOP  5c
Fortschreibung Regionalplan München
Kapitel B VII Freizeit und Erholung - Neufassung 

Anlagen:

Bericht des Regionsbeauftragten:
Teil 1: Vorbemerkung
Teil 2: Ziele und Grundsätze mit Begründung / Anlage zur Begründung

  

I. VORTRAG

1. Gegenstand der heutigen Beschlussfassung ist die Fortschreibung des Kapitels Freizeit und Erholung des Regionalplans mit den neuformulierten Zielen, Grundsätzen sowie der Begründung.

Zur Fortschreibung hat der Planungsausschuss im Oktober 1998 eine Kommission eingesetzt. Dieser Kommission gehörten an: Landrat Frey (Landkreis Starnberg); Landrat Janik (Landkreis München); Erster Bürgermeister Dr. Braun (Stadt Germering); Oberbürgermeister Thalhammer (Stadt Freising); Stadträtin Dietz-Will, Stadtrat Wiehle, Ltd.VD Dr.Wunderlich (LH München).

In drei Sitzungen erarbeitete die Kommission den Fortschreibungsentwurf.

Der Planungsausschuss hat am 17.07.2001 diese Ziele und Grundsätze beschlossen und in die Anhörung gegeben. Nach Auswertung der Rückmeldungen der Gemeinden, Städte und Landkreise sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange hat der Planungsausschuss am 06.11.2001 die Ergebnisse des Auswertungsberichts mit kleinen Änderungen in der Formulierung der Ziele und Grundsätze beschlossen und sie der Verbandsversammlung mitsamt der Begründung zur Annahme empfohlen.

2. Insgesamt wurden ca. 90 Stellungnahmen im Verfahren von Verbandsmitgliedern abgegeben, knapp 40 von Fachbehörden oder Verbänden. Die überwiegende Zahl der Stellungnahmen stimmte dem Fortschreibungsentwurf grundsätzlich zu. Ca. 40 Stellungnahmen enthalten konkrete Anregungen, Bedenken oder Hinweise. Diese Hinweise hat der Regionsbeauftragte in einer Synopse zusammenfassend dargestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der Beschränkung auf das Wesentliche ist diese Synopse der vorliegenden Drucksache Nr. 33/01 nicht beigegeben. Sie kann jedoch bei Interesse kurzfristig bei der Geschäftsstelle angefordert werden. In jedem Landkreis sind diese Synopsen beim Landrat und beim Bürgermeistervertreter des Planungsausschusses vorhanden.

3. Zum Großteil konnten konkrete Anregungen in der Begründung zu den Zielen und Grundsätzen berücksichtigt werden.

Der Vorschlag, die verbindlichen Ziele zu den Erholungsgebieten (B VII 2.1 – 2.3, siehe Anlage zur Begründung) bis zur Erstellung des beantragten Landschaftsentwicklungskonzepts (LEK) für die Region München zurückzustellen und bis zur Neufassung von Zielen zu den Erholungsgebieten aufzuheben, hat einige kritische Reaktionen hervorgerufen. Zwar hat die Mehrzahl der Beteiligten keine Einwände dagegen vorgebracht, jedoch wurde dieses Vorgehen von einer Reihe von Mitgliedern und anderen Beteiligten abgelehnt. Argument gegen die Aufhebung ist, dass in der Zwischenzeit bis zur Erarbeitung des LEK und entsprechender Festlegung im Regionalplan eine Grauzone entstehe, in der keine verbindlichen regionalplanerischen Ziele zum Schutz von Erholungsgebieten bestehen.

Bei eingehender nochmaliger Prüfung ist der Planungsausschuss am 06.11.2001 bei der zeitlich befristeten Aufhebung geblieben. Sie ist sachgerecht, weil einige der o.a. Formulierungen zu Erholungsgebieten nach der neuen Rechtslage im ROG nicht Ziele, sondern Grundsätze darstellen. Ohne Überarbeitung im Detail würde es deshalb an der geforderten Bestimmtheit von Zielen fehlen. Der Maßstab 1:500.000 ist insbesondere für Abgrenzungsfragen in Randzonen ungeeignet. In Teilbereichen weisen die 1987 festgelegten Erholungsgebiete eine unzureichende Aktualität auf. Die Gebiete müssten neben einer ganzen Reihe neuer Gebiete fachlich überarbeitet werden – dies kann nur im Rahmen des LEK München sinnvoll geschehen.

Nach alldem ist es vertretbar, diese Ziele zunächst aufzuheben, vor allem auch deshalb, weil es nicht um ein völliges Absehen von entsprechenden Zielen zu Erholungsgebieten geht, sondern nur um eine zeitlich befristete Aussetzung.

4. Der Planungsausschuss hat am 06.11.2001 die beiden Ziele 2.3 und 4.1.1, drittes Tiret, gegenüber dem Entwurf leicht geändert, sowie in der Begründung zu Z 4.1.1 kleinere Änderungen vorgenommen (vgl. Anlage Teil 1 des Auswertungsberichts Seite 3 und 4).

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München beschließt die 15. Änderung des Regionalplans München, Teil 3 „Freizeit und Erholung" entsprechend der beiliegenden Fassung vom 12.11.2001.

  3. Die Verbandsversammlung beauftragt den Verbandsvorsitzenden, die Verbindlicherklärung der 15. Änderung des Regionalplans München, Teil 3, bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen und ermächtigt ihn, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen dieses Antrags vorzunehmen.

 

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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