Sitzung 23. April 2002

Drucksache Nr. 9/02

176. Sitzung des Planungsausschusses, 23.04.2002

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 6 
Bericht über Raumordnungsverfahren

  • IKEA, Taufkirchen/Brunnthal
  • Infineon, Neubiberg
  • Transrapid

   

I. VORTRAG

Der folgende Bericht informiert über den Sachstand der o. g. Raumordnungsverfahren und landesplanerischen Überprüfung von Projekten in der Region München, zu denen der Planungsausschuss bzw. die Geschäftsstelle in jüngster Zeit Stellung genommen hat.

1. IKEA Taufkirchen/Brunnthal Der Planungsausschuss hat am 06.11.2001 die Ansiedlung eines IKEA-Einrichtungshauses in den Gemeinden Taufkirchen und Brunnthal, Landkreis München, behandelt und die geplante Ansiedlung dieses IKEA-Möbelhauses abgelehnt (DS Nr. 26/01). Grund der Ablehnung war, dass eine Realisierung des Projekts die Funktionsfähigkeit der zentralen Orte im Einzugsbereich sowie die verbrauchernahe Versorgung wesentlich beeinträchtigen würde und dem Ziel des Regionalplans B IV, Z 4.3.2, dem geltenden Ziel des LEP B IV, 4.1.5, sowie dem in Aufstellung befindlichen LEP-Ziel widerspricht.

Eine Anhörung im Landtag zu der LEP-Fortschreibung Einzelhandelsgroßprojekte/FOC erbrachte eine fast einhellige Ablehnung der sog. „Umlandklausel", auf die sich die Befürworter der Ansiedlung stützen. Daraufhin haben der Verbandsvorsitzende und seine Stellvertreter beim Regierungspräsidenten beantragt, das Raumordnungsverfahren zu IKEA erst abzuschließen, wenn die endgültige Stellungnahme des Bayerischen Landtags zu dieser Teilfortschreibung des LEP vorliegt.

Der Regierungspräsident hat die Angelegenheit dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen weitergeleitet. Bis zum Abschluss der vorliegenden Drucksache (09.04.2002) lag keine Entscheidung vor.

2. Infineon, Neubiberg

Das Verfahren zur landesplanerischen Überprüfung einer geplanten Ansiedlung der Firma Infineon in der Gemeinde Neubiberg, Landkreis München, hat die Regierung von Oberbayern am 02.10.2001 eröffnet und den Regionalen Planungsverband München beteiligt. Nachdem eine Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands erst nach der Sitzung der Verbandsversammlung am 04.12.2001 über die Rücknahme des Grünzugs im Bereich östlich des S-Bahnhaltepunkts Fasanenpark sinnvoll war, und die landesplanerische Überprüfung kein förmliches Raumordnungsverfahren darstellt, hat die Geschäftsstelle am 05.12.2001 die Stellungnahme abgegeben und angesichts der von der Verbandsversammlung am 04.12.2001 zurückgenommenen Fläche des Grünzugs Gleißental/Hachinger Tal um den S-Bahnhof Fasanenpark keine regionalplanerischen Bedenken geltend gemacht. Diese Stellungnahme wurde ausdrücklich nur für die Beurteilung einer Ansiedlung von Infineon mit Verlagerung und Konzentration von bereits bestehenden Arbeitsplätzen ins Plangebiet abgegeben. Auf die folgenden Punkte, auf die vor allem im Rahmen der nachfolgenden Bauleitplanverfahren eingegangen werden müsse, wurde hingewiesen:

  • Ausweisung bzw. Bereitstellung von Wohnbauflächen in Hinblick auf die in Neubiberg neu anzusiedelnden Arbeitsplätze
  • Gestaltung des Lärmschutzwalls so, dass die Klimafunktion des Grünzugs nicht beeinträchtigt wird
  • Nochmalige Prüfung, ob der gesamte Komplex nicht näher an die S-Bahn herangerückt werden kann (dies würde Lärmschutzmaßnahmen in wesentlich geringerem Umfang nötig machen)
  • Gestaltung der verkehrlichen Erschließung. Unter dem 11.02.2001 hat die Regierung von Oberbayern die landesplanerische Beurteilung abgeschlossen. Das Vorhaben entspreche bei Berücksichtigung von Maßgaben den Erfordernissen der Raumordnung.

3. Transrapid

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat am 05.02.2002 das Raumordnungsverfahren für den Neubau einer Magnetschwebebahn von München-Hbf zum Flughafen München behandelt und eine Aussetzung des laufenden Raumordnungsverfahrens gefordert. Es soll nach Ergänzung der Unterlagen mit der im Beschluss vom 21.11.2000 geforderten Machbarkeitsstudie zu den Auswirkungen des Vorhabens auf das System des ÖPNV München und nach einer vertiefenden Wirtschaftlichkeitsprüfung nach HOAI wieder aufgenommen werden. Die Antragsteller werden aufgefordert, eine vertiefende Machbarkeitsstudie für die von der Gemeinde Ismaning vorgelegte Alternativplanung eines Direkttunnels durchzuführen und den Antragsunterlagen beizufügen.

Diese Forderung nach Aussetzung des Raumordnungsverfahrens weist die Regierung von Oberbayern unter dem 25.02.2002 zurück, weil einerseits die im Raumordnungsverfahren auf ihre Raumverträglichkeit hin zu prüfenden Trassen West und Ost hinreichend konkret seien. Andererseits nach § 15 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) nur Trassenalternativen in die Prüfung eingeschlossen seien, die vom Träger der Planung eingeführt werden. Die Landesplanungsbehörde (Regierung von Oberbayern) könne eine durchgehende Tunneltrasse daher nicht von Amts wegen in die landesplanerische Überprüfung einbeziehen. Als Antragsteller des Verfahrens sei die Bayerische Magnetbahnvorbereitungsgesellschaft nicht bereit, vertiefende Untersuchungen durchzuführen. Deshalb werde die Regierung von Oberbayern das Raumordnungsverfahren auf der Grundlage der bisher vorliegenden Verfahrensunterlagen abschließen.

Festzustellen ist allerdings, dass § 15 Raumordnungsgesetz jedenfalls nicht die Einbeziehung einer weiteren Trasse ins Raumordnungsverfahren ausschließt. Grund dafür ist, dass § 15 ROG der Umsetzung ins jeweilige Landesrecht bedarf (§ 6 ROG), und dies bisher nicht geschehen ist, so dass die Norm keine Wirkung entfalten kann.

Vielmehr ist in diesem Zusammenhang eine Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen von 1984 maßgebend. Dort heißt es unter IV.6:

Die Landesplanungsbehörde soll den Träger des Vorhabens frühzeitig unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass das Vorhaben voraussichtlich nicht mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Gleichzeitig sollte dem Träger des Vorhabens anheim gegeben werden, Planungsalternativen vorzulegen bzw. das Vorhaben umzuplanen (Hervorhebung Breu).

Diese Ansicht hat der Geschäftsführer am 18.03.2002 der Regierung von Oberbayern nach Absprache mit dem Vorsitzenden mitgeteilt und gebeten, den Inhalt des Regierungsschreibens vom 25.02.2002 zu überdenken. Nach den Regelungen sei es zumindest möglich, der Bayerischen Magnetvorbereitungsgesellschaft anheim zu geben, Planungsalternativen vorzulegen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer  


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