Sitzung 16. Juli 2002

Drucksache Nr. 13/02

177. Sitzung des Planungsausschusses, 16.07.2002

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 2 
Fortschreibung Regionalplan München
Kapitel Verkehr – 1. Behandlung

Anlage:

Kommissionsentwurf Kap. B V Verkehr und Nachrichtenwesen

  

I. VORTRAG

1. Der Planungsausschuss hat am 20.02.2001 eine Kommission eingesetzt, die das vorliegende Regionale Verkehrskonzept erarbeitet hat. Mitglieder der Kommission waren für die LH München Stadtrat Wiehle (bis 30.04.2002), Stadträtin Lindner-Schädlich und Stadtbaurätin Thalgott. Von Seiten der Landkreise Landrat Janik (Landkreis München) und Landrat Pointner (Landkreis Freising). Die Städte und Gemeinden waren in der Kommission durch den Ersten Bürgermeister Dr. Braun, Germering (Landkreis Fürstenfeldbruck) und Ersten Bürgermeister Huber, Markt Schwaben (Landkreis Ebersberg – bis 30.04.2002) vertreten.Die Kommission traf sich unter Moderation des Geschäftsführers zu insgesamt 4 Sitzungen.

2. Im Vorfeld der Beratungen fand im Februar 2001 ein Expertengespräch statt, dessen Ergebnisse eingeflossen sind. Auch Ergebnisse des Teilraumgutachtens Münchner Süden wurden, soweit möglich, berücksichtigt. Der vom Regionsbeauftragten erarbeitete Beratungsentwurf für die Kommission bezog die kürzlich fortgeschriebenen Kapitel des Regionalplans, insbesondere das Regionale Siedlungs- und Freiraumkonzept, ein. Die im damaligen Anhörverfahren eingebrachten Anregungen zum Verkehr wurden ebenfalls eingearbeitet.

3. Zu Beginn der Kommissionsarbeit wurde die Frage aufgeworfen, ob eine Festlegung von Zielen zum Verkehr im Regionalplan zulässig sei. Dies wird vom zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen bejaht, sofern den Zielen zugrundeliegende Probleme einer Einordnung in ein raumordnerisches Gesamtkonzept bedürfen. Das gelte sowohl für generelle Festlegungen als auch für projektbezogene Ziele. Die Bindungswirkung des so erarbeiteten Regionalplans beschränke sich nicht auf die Länder, sondern könne sich auch auf die Fachplanung des Bundes erstrecken. Er ist wie die Länder als öffentliche Stelle an solche Festlegungen gebunden (§§ 3 Nr. 5, 4 Abs. 1 und 5 ROG), und muss entsprechende Ziele und Grundsätze deshalb bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans beachten.

Die vom Bundesgesetzgeber auf der Grundlage des Bundesverkehrswegeplans aufgestellten Bedarfspläne unterliegen allerdings als Akte der Legislative nicht der Beachtenspflicht, sondern müssen vom Bundesgesetzgeber lediglich berücksichtigt werden, d. h. sind einer Abwägung zugänglich.

Die Verwirklichung entsprechender Ziele des Regionalplans steht zudem unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der endgültigen Festlegung in den jeweiligen Haushaltsplänen.

4. Die Kommission hat sich auf die beiliegenden Ziele und Grundsätze geeinigt. Keine Einigung konnte zu den Zielen 2.3.8, 2.3.9 und 2.3.10 erzielt werden.

5. Die Kommission hatte sich darauf verständigt, keine Aussagen zur Schließung des Autobahnsüdrings (A 99) und zum Thema „Stadt-Umland-Bahn" zu treffen. Nach Beendigung der Kommissionsarbeiten ist allerdings der Ausbau des Südrings verstärkt in die aktuelle Diskussion geraten. Es liegt auch ein Antrag im Landtag vor mit dem Ziel, den Ausbau der A 99 im Süden von München in den Bundesverkehrswegeplan aufnehmen zu lassen. Unter diesen Umständen muss sich der Regionale Planungsverband München dazu äußern.
Der Vorsitzende schlägt deshalb vor, das Ziel 3.2.1 um folgenden Absatz zu ergänzen: „Auf den Ringschluss der A 99 im Süden von München zwischen Autobahnkreuz München Süd und A 96 soll wegen gravierender Eingriffe in Natur und Landschaft verzichtet werden."
Die mögliche bescheidene verkehrliche Entlastung auf dem Ostring (wie eine der Obersten Baubehörde vorliegende Studie aufzeigt) kann die Nachteile aufgrund von gravierenden Eingriffen in Natur und Landschaft im Süden von München, die die Attraktivität der gesamten Region beeinträchtigen, nicht aufwiegen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss ergänzt das Ziel 3.2.1 um folgenden Absatz: „Auf den Ringschluss der A 99 im Süden von München zwischen Autobahnkreuz München Süd und A 96 soll wegen gravierender Eingriffe in Natur und Landschaft verzichtet werden."

  3. Er beauftragt Geschäftsführer und Regionsbeauftragten, die Ziele und Grundsätze in der Fassung der heutigen Sitzung um eine Begründung zu ergänzen und das Anhörverfahren einzuleiten.  

  4. Der Planungsausschuss beauftragt den Geschäftsführer, parallel zum Anhörverfahren fünf teilregionale öffentliche Informationsveranstaltungen zum Regionalen Verkehrskonzept durchzuführen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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