Sitzung 05. November 2002

Drucksache Nr. 21/02

178. Sitzung des Planungsausschusses, 05.11.2002

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 5 
Fortschreibung Regionalplan München
Kapitel Verkehr - Beschluss des Anhörungsentwurfs

Anlagen:

1 Ziele und Grundsätze sowie Begründung
2 Synopse zur Bewertung der bis zum 16.07.2002 eingegangenen Anträge zum Kommissionsentwurf

  

I. VORTRAG

1. Der Planungsausschuss hat am 20.02.2001 eine Kommission eingesetzt, die das vorliegende Regionale Verkehrskonzept erarbeitet hat. Mitglieder der Kommission waren für die LH München Stadtrat Wiehle (bis 30.04.2002), Stadträtin Lindner-Schädlich und Stadtbaurätin Thalgott. Von Seiten der Landkreise Landrat Janik (Landkreis München) und Landrat Pointner (Landkreis Freising). Die Städte und Gemeinden waren in der Kommission durch den Ersten Bürgermeister Dr. Braun, Germering (Landkreis Fürstenfeldbruck) und Ersten Bürgermeister Huber, Markt Schwaben (Landkreis Ebersberg - bis 30.04.2002) vertreten. Die Kommission traf sich unter Moderation des Geschäftsführers zu insgesamt 4 Sitzungen.

2. Der Planungsausschuss entschied in seiner Sitzung am 16.07.2002, die Beschlussfassung zum Fortschreibungsentwurf des Kapitels Verkehr zu vertagen. Er beauftragte die Geschäftsstelle, den Entwurf der Ziele und Grundsätze um eine Begründung zu ergänzen und die bis zur Planungsausschusssitzung am 16.07.2002 gestellten Anträge zu prüfen und dazu Beschlussvorschläge zu erarbeiten.

3. Zur heutigen Sitzung liegen folgende Unterlagen vor:

Anlage 1 enthält die Ziele und Grundsätze sowie die dazugehörigen Begründungen.

Die als Anlage 2 vom Regionsbeauftragten erstellte Synopse fasst die bis zum 16.07.2002 eingegangenen Anträge von Bürgermeister Englmann, Landrat Pointner und Oberbürgermeister Ude zusammen, ergänzt jeweils um einen Kommentar aus fachlicher regionalplanerischer Sicht.

4. Zu folgenden Zielen, die in der Kommission strittig waren, ist eine gesonderte Beschlussfassung des Planungsausschusses erforderlich:

B V Z 3.2.8 Bau Nordosttangente

B V Z 3.2.9 Einführung der A 92 zum Mittleren Ring

B V Z 3.2.10 Verzicht auf Bau von Straßen, wenn der dortige Verkehr überwiegend von Autobahnen abgezogen würde.

Sie sind auf Seite 5 der Anlage 1 kursiv gesetzt. Für diese Zielformulierungen wird keine Beschlussempfehlung vorgeschlagen.

5. Zu den weiteren Anträgen, die in der Synopse (Anlage 2) zusammengefasst werden, ist ebenfalls eine Entscheidung des Planungsausschusses nötig. Die Beschlussvorschläge hierzu (wie vom Planungsausschuss am 16.07.2002 beauftragt) orientieren sich an den regionalplanerischen Kommentaren der Kurzsynopse. Sie werden übernommen.

Das Offenhalten der Verlängerung der U6 Nord nicht nur über den Haltepunkt Garching Hochschuleinrichtung zum Flughafen, sondern weiter zum möglichen Oberzentrum Freising (Antrag LR Pointner) im Grundsatz B V G 2.4.3 wird zur Beschlussfassung empfohlen. Diese Maßnahme ist zwar in absehbarer Zeit nicht realisierbar, macht jedoch langfristig Sinn. Indem diese Ergänzung des U-Bahnnetzes offengehalten wird, soll langfristig eine möglichst schnelle und direkte Anbindung von Freising nicht nur an den Flughafen, sondern auch an die nördlich von München gelegenen Haltepunkte dieser U-Bahn ermöglicht werden.

Ebenfalls zur Beschlussfassung empfohlen wird der Antrag des Vorsitzenden, OB Ude, zur Ergänzung des Ziels BV Z 3.2.1, auf den Ringschluss der A 99 im Süden von München zwischen Autobahnkreuz München Süd und A 96 wegen gravierender Eingriffe in Natur und Landschaft zu verzichten. Zwar hat die Kommission dazu keine Aussagen vorgesehen (ebenso wie zur Stadt-Umland-Bahn). Der Ausbau des Südrings ist allerdings nach Beendigung der Kommissionsarbeiten in die aktuelle Diskussion geraten. Inzwischen haben auch Ausschüsse des Bayerischen Landtags darüber beschlossen mit dem Ziel, den Ausbau der A 99 im Süden von München in den Bundesverkehrswegeplan aufnehmen zu lassen. Unter diesen Umständen muss sich der Regionale Planungsverband München dazu äußern. In der Sache kann die mögliche bescheidene und kaum spürbare verkehrliche Entlastung auf dem Ostring die Nachteile aufgrund von gravierenden Eingriffen in Natur und Landschaft im Süden von München, die die Attraktivität der gesamten Region beeinträchtigen, nicht aufwiegen.

Die Anträge von Bgm. Englmann rechtfertigen nach den fachlichen regionalplanerischen Kommentaren keine Änderung des vorliegenden Entwurfs (falls der Planungsausschuss das Ziel B V Z 3.2.10 in der Fassung der Vorlage beschließen sollte, könnte der entsprechende Ergänzungsantrag von Bgm. Englmann in die Begründung aufgenommen werden).

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Folgende Ziele bzw. Zielalternativen werden Bestandteil des Anhörentwurfs:
     
    [B V Z 3.2.8 A/B;
    B V Z 3.2.9 A/B;
    B V Z 3.2.10]

  3. Zu den Änderungsanträgen der Ausschussmitglieder Bgm. Englmann, LR Pointner, und des Vorsitzenden OB Ude wird wie folgt entschieden:
     
    a) Die Änderungsanträge von Bgm. Englmann zu den Zielen B V Z 2.1.3, 2.2.4, 2.3.1, 3.2.2, 3.2.8 werden abgelehnt.
     
    b) Der Grundsatz B V G 2.4.3, Tiret 2 wird um folgenden Halbsatz ergänzt: „sowie weiter zum möglichen Oberzentrum Freising".
     
    c) Das Ziel B V Z 3.2.1 wird um folgenden Absatz ergänzt: „Auf den Ringschluss der A 99 im Süden von München zwischen Autobahnkreuz München Süd und A 96 soll wegen gravierender Eingriffe in Natur und Landschaft verzichtet werden".
     
    [d) Die von Bgm. Englmann beantragte Ergänzung des Ziels B V Z 3.2.10 wird als Erläuterung der Berechnungsgrundlage in die Begründung aufgenommen, falls der Planungsausschuss das Ziel beschließt – s.o. II.2.].

  4. Der Planungsausschuss beauftragt die Geschäftsstelle, das Anhörverfahren zu den Zielen und Grundsätzen in der Fassung der heutigen Sitzung durchzuführen.

  5. Er beauftragt den Geschäftsführer, parallel zum Anhörverfahren teilregionale öffentliche Informationsveranstaltungen zum regionalen Verkehrskonzept durchzuführen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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